Factoring für Glasfaserausbau: Personal und Baustellen vorfinanzieren

Factoring für Glasfaserausbau: Personal und Baustellen vorfinanzieren

Tiefbau- und Glasfaserunternehmen müssen Personal, Maschinen, Kraftstoff, Material und Subunternehmer laufend bezahlen, während Auftraggeber bereits erbrachte Bauleistungen häufig erst nach Aufmaß, Dokumentation, Rechnungsprüfung und Ablauf des Zahlungsziels vergüten. Gerade bei großen Ausbauprojekten kann dadurch eine erhebliche Liquiditätslücke zwischen Baufortschritt und Zahlungseingang entstehen.

Factoring für Glasfaserausbau: Das Wichtigste im Überblick

  • Hohe Vorleistungen: Personal, Maschinen, Material, Kraftstoff und Subunternehmer verursachen laufende Kosten, bevor Auftraggeber bezahlen.
  • Bereits erbrachte Leistungen nutzen: Grundlage des Factorings sind bestehende Forderungen aus Leistungen, die bereits erbracht wurden und in der Vergangenheit liegen.
  • Abschlagsforderungen: Auch geeignete VOB- und andere Abschlagsforderungen aus Tiefbau- und Glasfaserprojekten können über spezialisierte Factoringgesellschaften finanziert werden.
  • Personal und weitere Baustellen: Früher verfügbare Liquidität aus angekauften Forderungen kann anschließend für Löhne, Maschinen, Material und weitere Bauabschnitte eingesetzt werden.
  • Gutschriftverfahren: Auch Forderungen, die über Abrechnungsgutschriften des Auftraggebers abgerechnet werden, können für Factoring infrage kommen.
  • Dokumentation zählt: Auftrag, Leistungsnachweis beziehungsweise Aufmaß und Rechnung sollten die Forderungsentstehung nachvollziehbar belegen.
  • Debitor entscheidend: Maßgeblich ist der tatsächliche Rechnungsschuldner – nicht automatisch der Netzbetreiber oder Endkunde des Gesamtprojekts.
  • Unabhängige Vermittlung: Berger Factoring unterstützt bei Anbieterwahl, Unterlagenzusammenstellung und Abstimmung mit der Factoringgesellschaft.

Berger Factoring unterstützt Tiefbauunternehmen und Glasfaser-Dienstleister als unabhängiger Factoring-Vermittler bei der Suche nach geeigneten Factoringgesellschaften. Einen Überblick über weitere baunahe Lösungen finden Sie unter Factoring für Bauhandwerk und Immobilien.

1. Warum Glasfaserausbau so viel Liquidität bindet

Der Ausbau von Glasfasernetzen ist kapitalintensiv. Bevor ein Anschluss fertiggestellt ist, können Trassenplanung, Erdarbeiten, Leerrohrverlegung, Kabelzug, Hausanschlüsse und die Wiederherstellung von Oberflächen erforderlich sein.

Währenddessen entstehen laufend Kosten für:

  • Löhne und Sozialabgaben
  • Bagger, Fräsen und Spezialmaschinen
  • Kraftstoff, Wartung und Reparaturen
  • Leerrohre und weiteres Baumaterial
  • Verkehrssicherung und Baustelleneinrichtung
  • Vermessung und Dokumentation
  • Unterkünfte und Fahrzeuge
  • externe Kolonnen und Subunternehmer

Diese Kosten werden nicht erst dann fällig, wenn der Auftraggeber bezahlt. Genau daraus entsteht der Working-Capital-Bedarf.

Je mehr Kolonnen parallel arbeiten und je schneller ein Unternehmen wächst, desto größer kann der Betrag werden, der zwischen bereits erbrachter Bauleistung und tatsächlichem Zahlungseingang finanziert werden muss.

Ein neuer Großauftrag kann damit wirtschaftlich attraktiv sein und gleichzeitig die Liquidität belasten: Mehr Baustellen bedeuten zunächst mehr Personal-, Maschinen- und Materialkosten.

2. Wie funktioniert Factoring im Tiefbau und Glasfaserausbau?

Beim Factoring verkauft ein Unternehmen geeignete bestehende Forderungen an eine Factoringgesellschaft. Nach Prüfung und Ankauf kann ein vertraglich vereinbarter Teil des Forderungsbetrags bereits vor dem regulären Zahlungseingang des Auftraggebers verfügbar werden.

Im Tiefbau und Glasfaserausbau können beispielsweise Forderungen aus folgenden Leistungen relevant sein:

  • abgerechneten Erd- und Tiefbauarbeiten
  • hergestellten Glasfasertrassen
  • fertiggestellten Hausanschlüssen
  • nachgewiesenen Kabelverlegearbeiten
  • dokumentierten Bauabschnitten
  • Abschlagsforderungen
  • Teilrechnungen
  • geeigneten Forderungen im Gutschriftverfahren

Entscheidend ist, dass die zugrunde liegende Leistung bereits erbracht wurde und in der Vergangenheit liegt. Factoring setzt grundsätzlich bei einer bereits entstandenen und ausreichend bestimmbaren Forderung an.

Ein unterschriebener Auftrag über mehrere Millionen Euro ist dagegen noch keine factoringfähige Forderung. Zukünftige Trassenmeter oder noch nicht ausgeführte Bauleistungen werden durch klassisches Factoring nicht unmittelbar vorfinanziert.

Bestehen jedoch aus bereits fertiggestellten Bauabschnitten geeignete Forderungen, kann deren Ankauf Liquidität freisetzen. Diese Mittel können anschließend für Personal, Maschinen, Material oder den nächsten Bauabschnitt eingesetzt werden.

Weitere Grundlagen finden Sie unter Welche Forderungen sind für Factoring geeignet?.

3. VOB-Factoring: Abschlagsforderungen im Glasfaserausbau

Bei Tiefbau- und Glasfaserunternehmen stellt sich häufig die Frage, ob auch Abschlagsforderungen aus Verträgen unter Einbeziehung der VOB/B gefactort werden können.

Ja. Auch geeignete VOB-Abschlagsforderungen können grundsätzlich über Factoring finanziert werden. Entscheidend ist die konkrete Forderung: Der abgerechnete Leistungsstand muss bereits erbracht sein und die Forderung ausreichend nachvollziehbar dokumentiert werden können.

Bei wirksam vereinbarter VOB/B regelt § 16 die Zahlungsbedingungen. Abschlagszahlungen werden danach auf Antrag für nachgewiesene vertragsgemäße Leistungen gewährt; die Leistungen müssen durch eine prüfbare Aufstellung nachgewiesen werden. Ansprüche auf Abschlagszahlungen werden nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B grundsätzlich binnen 21 Tagen nach Zugang der Aufstellung fällig.

Eine Abschlagszahlung stellt dabei nicht automatisch eine Abnahme der entsprechenden Leistung dar.

Für den Factor sind insbesondere relevant

  • Vertragsgrundlage nach VOB/B oder BGB
  • bereits tatsächlich erbrachte Leistung
  • prüfbares Aufmaß und Leistungsnachweise
  • Höhe der entstandenen Forderung
  • Einwendungen oder Gegenforderungen
  • Sicherheitseinbehalte
  • Nachträge und Verrechnungen
  • Abtretungsregelungen

Bei BGB-Werkverträgen kann zudem § 632a BGB relevant sein. Danach können Abschlagszahlungen grundsätzlich in Höhe des Wertes der bereits erbrachten und vertraglich geschuldeten Leistungen verlangt werden.

Für Factoring reicht deshalb nicht allein die Existenz einer Abschlagsrechnung. Die dahinterstehende Leistung muss bereits in der Vergangenheit liegen und der Zahlungsanspruch nachvollziehbar sein.

Rechtsgrundlagen: § 632a BGB und VOB/B, insbesondere § 16.

Weitere Praxisinformationen finden Sie unter VOB-Factoring im Handwerk.

4. Aufmaß und Dokumentation entscheiden über die Forderungsqualität

Im Glasfaserbau wird häufig nach konkreten Leistungseinheiten abgerechnet – etwa Trassenmetern, Hausanschlüssen oder Positionen eines Leistungsverzeichnisses.

Für eine Factoringgesellschaft muss deshalb nachvollziehbar sein, wie aus dem Auftrag eine konkrete Forderung entstanden ist.

Besonders aussagekräftig ist ein vollständiger Geschäftsvorgang:

Auftrag beziehungsweise Abruf → tatsächlich erbrachte Leistung → Leistungsnachweis oder Aufmaß → Rechnung beziehungsweise Abrechnungsgutschrift.

Relevant können beispielsweise sein:

  • Einheitspreise
  • nachgewiesene Trassenlängen
  • Boden- und Oberflächenarten
  • fertiggestellte Hausanschlüsse
  • Nachträge
  • digitale Bau- und Fotodokumentation
  • Bautagesberichte
  • Bestätigungen oder Freigaben der Bauleitung

Je eindeutiger der Leistungsstand dokumentiert ist, desto besser kann die Factoringgesellschaft die Forderung prüfen. Größere ungeklärte Positionen oder fehlende Nachweise können dagegen dazu führen, dass einzelne Forderungsbestandteile nicht angekauft werden.

5. Factoring im Gutschriftverfahren

Gerade Subunternehmer im Glasfaserausbau stellen nicht immer selbst klassische Rechnungen. Teilweise erstellt der Auftraggeber nach Prüfung der gemeldeten Leistungen eine Abrechnungsgutschrift.

Auch Forderungen im Gutschriftverfahren können grundsätzlich über Factoring finanziert werden.

Entscheidend sind unter anderem:

  • die zugrunde liegende Gutschriftvereinbarung
  • der tatsächliche Rechnungsschuldner
  • die Zuordnung zur bereits erbrachten Leistung
  • Korrektur- und Verrechnungsrechte
  • der Zeitpunkt der Entstehung des Zahlungsanspruchs
  • die Abtretbarkeit
  • die technische Abwicklung beim Factor

Eine umsatzsteuerliche Abrechnungsgutschrift ist dabei von einer kaufmännischen Gutschrift zur Korrektur einer Rechnung zu unterscheiden.

Nicht jede Factoringgesellschaft bildet Gutschriftverfahren technisch und vertraglich ab. Deshalb ist hier die gezielte Auswahl eines passenden Anbieters besonders wichtig.

6. Generalunternehmer und Subunternehmer: Wer ist der Debitor?

Große Glasfaserprojekte werden häufig über mehrere Ebenen vergeben. Ein Netzbetreiber beauftragt einen Generalunternehmer, dieser weitere Tiefbauunternehmen und diese gegebenenfalls zusätzliche Subunternehmer.

Für Factoring ist entscheidend, gegen wen die konkrete Forderung tatsächlich besteht.

Ein Subunternehmer kann somit an einem Projekt eines großen Telekommunikationskonzerns arbeiten, ohne selbst eine Forderung gegen diesen Konzern zu besitzen.

Besteht der Vertrag mit einem Generalunternehmer, ist regelmäßig dieser Generalunternehmer der relevante Debitor für die Factoringprüfung.

Auch ein einziger großer Auftraggeber kann möglich sein

Eine starke Debitorenkonzentration schließt Factoring nicht automatisch aus.

Hat ein Glasfaser- oder Tiefbauunternehmen beispielsweise nur einen großen Generalunternehmer, betrachtet die Factoringgesellschaft insbesondere:

  • Bonität des Auftraggebers
  • Forderungsqualität
  • Vertragsbeziehung
  • Zahlungshistorie
  • benötigtes Debitorenlimit
  • Höhe des laufenden Forderungsvolumens

Die hohe Konzentration wird also geprüft, ist aber nicht automatisch ein Ausschlussgrund.

Praxisbeispiel

Praxisbeispiel: 12-Millionen-Euro-Glasfaserprojekt mit 15 Abschlagszahlungen

Um die Praxisnähe zu verdeutlichen, blicken wir auf ein konkretes Szenario, wie es uns bei Berger Factoring regelmäßig begegnet.

Einordnung: Das folgende Szenario ist eine illustrative Modellrechnung und keine dokumentierte Kundenreferenz oder Finanzierungszusage. Die tatsächliche Ankauffähigkeit, Vorauszahlungsquote, Gebühren, Einbehalte und Debitorenlimite hängen vom konkreten Vertrag und Anbieter ab.

Ausgangssituation

Ein etabliertes Tiefbauunternehmen übernimmt die Herstellung von Kabeltrassen, Leerrohrsystemen und Hausanschlüssen für ein größeres Glasfaserprojekt.

Das Auftragsvolumen beträgt im Modell 12 Millionen Euro. Die Abrechnung erfolgt über 15 Abschlagszahlungen entsprechend dem dokumentierten Baufortschritt.

Projektkennzahl Modellannahme
Auftragsvolumen 12.000.000 €
Anzahl Abschläge 15
Vereinfachter Durchschnitt je Abschlag 800.000 €
Angenommenes Zahlungsziel 30 Tage
Angenommene Vorauszahlung 90 %

Herausforderung

Personal, Maschinen, Kraftstoff und Material müssen weiter bezahlt werden, obwohl die Zahlung für einen bereits ausgeführten Abschnitt noch aussteht. Gleichzeitig beginnt bereits der nächste Bauabschnitt.

Genau diese zeitliche Verschiebung kann zum Problem werden: Die Bauleistung wurde bereits erbracht und wirtschaftlich verdient, die entsprechende Liquidität befindet sich aber noch in der offenen Forderung.

Factoring-Lösung

Für die Modellrechnung unterstellen wir, dass eine Abschlagsforderung über 800.000 Euro bereits entstanden, ausreichend dokumentiert, nicht bestritten und vom Factor zum Ankauf akzeptiert wurde.

Bei einer angenommenen Vorauszahlungsquote von 90 Prozent ergibt sich:

Position Modellwert
Ankauffähige Forderung 800.000 €
Vorauszahlungsquote 90 %
Rechnerisch früher verfügbare Liquidität 720.000 €
Vorläufiger Factoring-Einbehalt 80.000 €

Diese 720.000 Euro könnten im Modell früher für Personal, Material, Maschinen, Nachunternehmer und die weitere Projektabwicklung verfügbar sein.

Der vorläufige Factoring-Einbehalt von 80.000 Euro ist keine Factoringgebühr. Die spätere Abrechnung richtet sich nach dem jeweiligen Factoringvertrag und möglichen Forderungskorrekturen.

Was bedeuten alle 15 Abschläge?

Werden im vereinfachten Modell im Projektverlauf 15 Forderungen zu jeweils 800.000 Euro angekauft, ergibt sich ein Forderungsvolumen von 12 Millionen Euro und rechnerisch eine Summe von 10,8 Millionen Euro an einzelnen Vorauszahlungen über die gesamte Laufzeit.

Diese 10,8 Millionen Euro stehen nicht gleichzeitig zur Verfügung. Es handelt sich um die aufsummierten Vorauszahlungen mehrerer nacheinander entstehender Forderungen.

Die tatsächlich gleichzeitig verfügbare Liquidität hängt von Entstehung und Ankauf der Forderungen, Zahlungseingängen, Debitorenlimiten, Gebühren und Einbehalten ab.

Ergebnis

Das Praxisbeispiel zeigt: Factoring erhöht nicht den Projektumsatz und finanziert keine noch nicht erbrachte Bauleistung.

Es kann vielmehr den Zeitraum verkürzen, in dem bereits verdiente Beträge in offenen Forderungen gebunden sind.

Dadurch kann Liquidität früher für Personal, Maschinen, Material oder die nächsten Bauabschnitte zur Verfügung stehen.

Ob alle 15 Abschlagsforderungen tatsächlich ankauffähig sind, muss während des Projektverlaufs anhand der jeweiligen Forderungen und Vertragsbedingungen geprüft werden.

7. Abschlags-, Teil- und Schlussrechnungen unterscheiden

Forderungsart Factoring-Einordnung
Abschlagsforderung Bei bereits erbrachter und nachgewiesener Leistung grundsätzlich für Factoring prüfbar
Abgenommene Teilleistung Bei klarer Forderungsstruktur grundsätzlich prüfbar
Schlussrechnung Abhängig von Prüfbarkeit, Abnahme, Einwendungen und verbleibendem Zahlungsanspruch
Vorauszahlung für zukünftige Arbeiten Keine klassische Forderung aus bereits erbrachter Leistung

Die entscheidende Grenze verläuft damit nicht zwischen Abschlags- und Schlussrechnung, sondern zwischen bereits erbrachter Leistung und erst zukünftig auszuführender Leistung.

8. Sicherheitseinbehalte, Nachträge und Abtretungsregelungen

Sicherheitseinbehalte

Vertragliche Sicherheitseinbehalte des Auftraggebers sind von einem Factoring-Einbehalt der Factoringgesellschaft zu unterscheiden.

Ein vertraglicher Sicherheitseinbehalt kann dazu führen, dass dieser Teil der Rechnung nicht unmittelbar wie der übrige Zahlungsanspruch behandelt werden kann.

Nachträge

Zusätzliche Leistungen aufgrund veränderter Bodenverhältnisse, Hindernissen oder abweichender Trassenführungen können zu Nachtragsforderungen führen.

Nachträge sind dabei nicht grundsätzlich vom Factoring ausgeschlossen. Entscheidend ist, ob Beauftragung, bereits erbrachte Leistung und Forderungshöhe nachvollziehbar geklärt sind.

Ist die vertragliche Grundlage dagegen noch ernsthaft strittig, kann der betreffende Forderungsteil schwerer oder nicht ankauffähig sein.

Abtretungsregelungen

Auch vertragliche Abtretungsklauseln müssen bei der Prüfung berücksichtigt werden. Bei bestimmten Geldforderungen aus beiderseitigen Handelsgeschäften kann § 354a HGB relevant sein. Daraus folgt jedoch nicht, dass jede vertragliche Abtretungsregelung automatisch ohne Bedeutung wäre.

Die konkrete Vertragsgestaltung sollte deshalb bei Bedarf rechtlich beurteilt werden.

9. Kann Factoring Personal und den nächsten Bauabschnitt finanzieren?

Genau hier muss sauber unterschieden werden.

Ein neuer Projektauftrag oder ein zukünftiger Bauabschnitt erzeugt für sich genommen noch keine factoringfähige Forderung.

Factoring finanziert daher nicht unmittelbar die noch nicht ausgeführte Glasfasertrasse.

Bestehen jedoch aus vorherigen Bauabschnitten bereits geeignete Forderungen, kann deren Verkauf Liquidität früher verfügbar machen.

Diese Liquidität kann das Unternehmen anschließend beispielsweise verwenden für:

  • Löhne und Sozialabgaben
  • zusätzliche Tiefbaukolonnen
  • Maschinen und Mietgeräte
  • Kraftstoff
  • Material
  • Unterkünfte
  • Nachunternehmer
  • den nächsten Bauabschnitt
  • parallel laufende Projekte

Der Titel „Personal und Baustellen vorfinanzieren“ beschreibt deshalb den wirtschaftlichen Nutzen: Die Finanzierung entsteht aus bereits verdienten Forderungen und schafft Handlungsspielraum für die weitere Projektabwicklung.

Ein vergleichbares Liquiditätsthema behandelt unser Beitrag Factoring für Tiefbau und Kanalbau.

10. Welche Vorteile kann Factoring im Glasfaserausbau bieten?

  • Frühere Liquidität: Geeignete Forderungen können vor dem regulären Zahlungseingang liquiditätswirksam werden.
  • Planbarere Zahlungsströme: Wiederkehrende Abschlagsforderungen können die Liquiditätsplanung erleichtern.
  • Personal finanzieren: Früher verfügbare Mittel können für Löhne und laufende Personalkosten eingesetzt werden.
  • Weitere Baustellen abwickeln: Liquidität aus bestehenden Forderungen kann Handlungsspielraum für weitere Bauabschnitte schaffen.
  • Wachstum begleiten: Bei steigendem geeigneten Forderungsvolumen kann auch das nutzbare Factoringvolumen mitwachsen.
  • Möglicher Ausfallschutz: Beim echten Factoring kann für angekaufte und gedeckte Forderungen ein vertraglicher Schutz gegen Zahlungsunfähigkeit bestehen.
  • Debitorenmanagement: Je nach Modell können Forderungsüberwachung und weitere Verwaltungsleistungen übernommen werden.

Auch bei anderen Baugewerken entstehen vergleichbare Vorfinanzierungseffekte. Mehr dazu unter Factoring für Bauinstallationsbetriebe.

11. Was kostet Factoring im Tiefbau und Glasfaserbau?

Eine einheitliche Factoringgebühr gibt es nicht.

Relevant sind unter anderem:

  • Jahres- und Factoringumsatz
  • Forderungshöhen
  • Bonität der Auftraggeber
  • Zahlungsziele
  • Debitorenkonzentration
  • VOB/B- oder BGB-Struktur
  • Abschlags- und Schlussrechnungen
  • Gutschriftverfahren
  • Sicherheitseinbehalte
  • gewünschter Leistungsumfang

Neben der Factoringgebühr können Finanzierungsentgelte und weitere vertraglich vereinbarte Kosten entstehen.

Entscheidend ist deshalb die Gesamtwirtschaftlichkeit der konkreten Lösung. Einen Überblick finden Sie unter Factoring-Kosten und Gebühren.

12. Für wen eignet sich Factoring im Glasfaserausbau?

Unternehmen Möglicher Ansatz Wichtige Prüfung
Tiefbauunternehmen Forderungen aus Erd- und Trassenarbeiten Aufmaß und Vertragsgrundlage
Glasfaser-Subunternehmer Forderungen gegen Generalunternehmer Debitor und Konzentration
Kabelverlegeunternehmen Abgerechnete Verlegeleistungen Leistungsnachweise
Hausanschluss-Dienstleister Dokumentierte Anschlüsse Freigabe und Abrechnung
Unternehmen im Gutschriftverfahren Geeignete Forderungen aus Abrechnungsgutschriften Gutschriftvereinbarung und technische Abwicklung
Generalunternehmer Geeignete Forderungen aus Projektleistungen Projekt- und Vertragsstruktur

Ob Factoring wirtschaftlich und vertraglich passt, muss immer anhand des konkreten Unternehmens und seiner Forderungsstruktur beurteilt werden.

13. Welche Informationen und Unterlagen sind für die Prüfung wichtig?

Für den ersten Austausch müssen noch nicht sämtliche Projektunterlagen vollständig aufbereitet vorliegen. Einige Eckdaten reichen häufig aus, um mögliche Factoringgesellschaften einzugrenzen.

Wichtig sind zunächst insbesondere:

  • Unternehmen und Gründungsdatum
  • Jahresumsatz und erwartetes Factoringvolumen
  • konkrete Tiefbau- beziehungsweise Glasfaserleistungen
  • unmittelbarer Auftraggeber
  • Anzahl der Auftraggeber
  • VOB/B- oder BGB-Vertragsgrundlage
  • Rechnung oder Gutschriftverfahren
  • Höhe und Häufigkeit der Abschlagsforderungen
  • Zahlungsziele
  • Sicherheitseinbehalte
  • Abtretungsregelungen

Typische Unterlagen im weiteren Prüfprozess

Je nach Anbieter können anschließend unter anderem benötigt werden:

  • aktuelle BWA
  • aktuelle Summen- und Saldenliste
  • OP-Liste
  • Debitorenübersicht
  • Rahmenvertrag oder Bauvertrag
  • Einzelauftrag beziehungsweise Abruf
  • Leistungsverzeichnis
  • Aufmaß oder Leistungsnachweis
  • Rechnung beziehungsweise Abrechnungsgutschrift
  • gegebenenfalls Nachträge und weitere Projektunterlagen

Besonders hilfreich: ein vollständiger beispielhafter Geschäftsvorgang

Für die Factoringgesellschaft ist häufig besonders aussagekräftig, wenn ein konkreter Vorgang vollständig nachvollzogen werden kann:

Auftrag → Leistungsnachweis beziehungsweise Aufmaß → Rechnung oder Gutschrift.

Damit lässt sich erkennen, wie aus einem Auftrag im normalen Geschäftsbetrieb eine konkrete Forderung entsteht.

Welche Dokumente im Einzelfall erforderlich sind, legt die jeweilige Factoringgesellschaft fest.

Da sich Annahmekriterien der Anbieter unterscheiden, finden Sie weitere Hinweise unter Factoring-Anbieter vergleichen.

14. Warum Berger Factoring?

Berger Factoring ist ein unabhängiger Factoring-Vermittler und keine selbst ankaufende Factoringgesellschaft.

Gerade im Bau- und Glasfaserbereich unterscheiden sich die Anbieter deutlich. VOB-Abschlagsforderungen, Gutschriftverfahren, große Einzelforderungen oder starke Debitorenkonzentrationen benötigen eine Factoringgesellschaft, deren Annahmekriterien zur tatsächlichen Struktur passen.

Bei der Vorauswahl berücksichtigen wir deshalb unter anderem:

  • Branche und Leistungsart
  • Unternehmensgröße
  • Abrechnungsmodell
  • VOB/B- oder BGB-Struktur
  • Forderungsqualität
  • Auftraggeber und Debitorenkonzentration
  • gewünschtes Finanzierungsvolumen
  • Gutschriftverfahren
  • Abschlags- und Schlussrechnungen

Unterstützung bei der Zusammenstellung der Unterlagen

Gerade bei größeren Glasfaserprojekten müssen Unternehmen nicht selbst herausfinden, welche Unterlagen welcher Factor benötigt.

Ich unterstütze als Vermittler auch bei der Zusammenstellung und Einordnung der erforderlichen Unterlagen.

Das kann beispielsweise bedeuten:

  • BWA und Summen- und Saldenliste einzuordnen,
  • OP-Liste und Debitorenstruktur aufzubereiten,
  • einen geeigneten beispielhaften Geschäftsvorgang auszuwählen,
  • Auftrag, Leistungsnachweis beziehungsweise Aufmaß und Rechnung zusammenzustellen,
  • VOB-Besonderheiten, Gutschriftverfahren, Nachträge oder Sicherheitseinbehalte transparent darzustellen,
  • Rückfragen der Factoringgesellschaft zu koordinieren.

Damit erhält der ausgewählte Anbieter gezielt die Informationen, die er für die Prüfung benötigt.

Die endgültige Entscheidung über Vertragsannahme, Debitorenlimit, Konditionen und Ankauf einzelner Forderungen trifft die jeweilige Factoringgesellschaft.

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Sie haben bereits Tiefbau- oder Glasfaserleistungen erbracht und warten auf die Zahlung von Abschlagsrechnungen oder Abrechnungsgutschriften?

Berger Factoring unterstützt Sie bei der Suche nach einem passenden Factoringpartner und hilft bei der strukturierten Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.

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Häufige Fragen zu Factoring für Tiefbau und Glasfaserbau

1. Können Tiefbau- und Glasfaserunternehmen Factoring nutzen?

Ja. Geeignete Forderungen aus bereits erbrachten Tiefbau-, Glasfaser- und Kabelbauleistungen können grundsätzlich über Factoring finanziert werden. Entscheidend sind insbesondere Forderungsqualität, Dokumentation und Auftraggeber.

2. Können VOB-Abschlagsforderungen angekauft werden?

Ja. Geeignete VOB-Abschlagsforderungen können grundsätzlich für Factoring infrage kommen. Entscheidend ist, dass der abgerechnete Leistungsstand bereits erbracht wurde und die Forderung nachvollziehbar dokumentiert ist.

3. Muss die Leistung bereits in der Vergangenheit liegen?

Ja. Klassisches Factoring setzt eine bereits entstandene Forderung voraus. Die abgerechnete Tiefbau- oder Glasfaserleistung muss daher bereits erbracht worden sein und in der Vergangenheit liegen.

4. Funktioniert Factoring bei Gutschriftverfahren?

Ja, das kann grundsätzlich möglich sein. Entscheidend sind unter anderem die zugrunde liegende Vereinbarung, die erbrachte Leistung, der Zahlungsanspruch und die technische Abwicklung durch die jeweilige Factoringgesellschaft.

5. Ist Factoring bei nur einem Generalunternehmer möglich?

Das kann möglich sein. Eine hohe Debitorenkonzentration wird genauer geprüft, ist aber nicht automatisch ein Ausschlussgrund. Relevant sind insbesondere Bonität des Auftraggebers, Forderungsqualität und benötigtes Debitorenlimit.

6. Können auch große Einzelforderungen angekauft werden?

Auch größere Forderungen können grundsätzlich geprüft werden. Entscheidend sind insbesondere Forderungsqualität, Bonität des Debitors und das von der Factoringgesellschaft eingeräumte Debitorenlimit.

7. Finanziert Factoring zukünftige Baustellen?

Nicht unmittelbar. Factoring setzt bei bereits entstandenen Forderungen aus erbrachten Leistungen an. Die daraus früher verfügbare Liquidität kann anschließend jedoch für Personal, Maschinen, Material und weitere Baustellen eingesetzt werden.

8. Was passiert mit strittigen Nachträgen?

Nachträge sind nicht grundsätzlich vom Factoring ausgeschlossen. Sind Beauftragung, Leistung oder Forderungshöhe jedoch ernsthaft strittig, kann der betreffende Forderungsteil vom Ankauf ausgeschlossen werden.

9. Übernimmt Factoring das Risiko von Baumängeln?

Ein möglicher Delkredere-Schutz betrifft das im Factoringvertrag gedeckte Zahlungsunfähigkeitsrisiko. Mängel, Leistungsstreitigkeiten und sonstige Einwendungen gegen die Forderung sind davon zu unterscheiden.

10. Hilft Berger Factoring bei den benötigten Unterlagen?

Ja. Als unabhängiger Factoring-Vermittler unterstütze ich bei der Auswahl und Zusammenstellung der für den konkreten Anbieter relevanten Unterlagen – beispielsweise BWA, Summen- und Saldenliste, OP-Liste sowie Auftrag, Leistungsnachweis beziehungsweise Aufmaß und Rechnung.

Fazit: Bereits erbrachte Glasfaserleistungen können Liquidität für die nächsten Baustellen schaffen

Tiefbau- und Glasfaserunternehmen arbeiten häufig mit hohen laufenden Vorleistungen, während Zahlungseingänge erst nach Dokumentation, Aufmaß und Prüfung erfolgen.

Factoring kann bei geeigneten bereits entstandenen Forderungen dazu beitragen, diesen zeitlichen Abstand zu verkürzen.

Besonders relevant kann das bei wiederkehrenden Abschlagsforderungen und großen Projekten sein. Das Praxisbeispiel mit 12 Millionen Euro Projektvolumen und 15 Abschlägen zeigt, wie bereits verdiente Forderungen schrittweise früher liquiditätswirksam werden können.

Die zentrale Voraussetzung bleibt: Die zugrunde liegende Leistung muss bereits erbracht worden sein und in der Vergangenheit liegen. Die zukünftige Baustelle selbst wird nicht gefactort.

Die aus bestehenden Forderungen früher verfügbare Liquidität kann anschließend jedoch für Personal, Maschinen, Material, Nachunternehmer und weitere Bauabschnitte eingesetzt werden.

Berger Factoring unterstützt Tiefbau- und Glasfaserunternehmen als unabhängiger Vermittler dabei, geeignete Factoringgesellschaften zu identifizieren, Angebote einzuordnen und die erforderlichen Unterlagen strukturiert für die Prüfung zusammenzustellen.

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