Factoring für neu gegründete Unternehmen: Was ist möglich?

Factoring für neu gegründete Unternehmen: Was ist möglich?

Factoring für neu gegründete Unternehmen: Das Wichtigste im Überblick

  • Auch Neugründungen kommen infrage: Eine kurze Unternehmenshistorie schließt Factoring nicht grundsätzlich aus.
  • Entscheidend sind bestehende Forderungen: Ein Auftrag oder eine Umsatzprognose allein reicht für klassisches Factoring nicht aus.
  • Auftraggeber spielen eine wichtige Rolle: Debitorenbonität, Vertragsstruktur und Forderungsqualität beeinflussen die Prüfung.
  • Fehlende Jahresabschlüsse sind nicht immer ein Ausschluss: Junge Unternehmen können ihre Geschäftstätigkeit anhand anderer Unterlagen dokumentieren.
  • Auch ein Großkunde kann möglich sein: Eine hohe Debitorenkonzentration muss individuell geprüft werden.
  • Bau und B2C sind nicht pauschal ausgeschlossen: Spezialisierte Anbieter können auch besondere Forderungsstrukturen berücksichtigen.
  • Berger Factoring vermittelt unabhängig: Wir vergleichen geeignete Factoringgesellschaften, kaufen Forderungen aber nicht selbst an.

Viele Unternehmer gehen davon aus, dass Factoring erst nach mehreren Geschäftsjahren möglich ist. Das stimmt so nicht. Auch neu gegründete Unternehmen können je nach Anbieter bereits kurz nach dem Start Factoring nutzen.

Entscheidend ist weniger das Alter des Unternehmens allein, sondern die konkrete Ausgangssituation: Gibt es bereits Aufträge? Sind Leistungen erbracht worden? Entstehen nachvollziehbare Forderungen? Wer sind die Debitoren und wie hoch ist das tatsächliche Rechnungsvolumen?

Gerade bei jungen Unternehmen kann Factoring interessant sein, weil Wachstum häufig Liquidität bindet. Personal, Material, Fahrzeuge oder laufende Betriebskosten müssen bezahlt werden, während Kunden ihre Rechnungen beispielsweise erst nach 30, 45 oder 60 Tagen begleichen.

Auf unserer spezialisierten Seite Factoring für Existenzgründer und junge Unternehmen erläutern wir die grundsätzlichen Möglichkeiten. In diesem Beitrag zeigen wir, worauf Factoringgesellschaften bei neu gegründeten Unternehmen besonders achten und welche Unterlagen auch ohne lange Unternehmenshistorie helfen können.

Ist Factoring direkt nach der Gründung möglich?

Ja, das kann je nach Factoringgesellschaft möglich sein.

Es gibt keinen allgemeingültigen Grundsatz, nach dem ein Unternehmen zwingend zwei, drei oder mehr Jahre bestehen muss, bevor Factoring genutzt werden kann.

Die Anforderungen unterscheiden sich allerdings erheblich zwischen den Anbietern. Manche Factoringgesellschaften bevorzugen etablierte Unternehmen mit mehreren Jahresabschlüssen. Andere prüfen ausdrücklich auch Neugründungen und junge Unternehmen.

Relevant sind insbesondere:

  • Geschäftsmodell und Branche,
  • bereits vorhandene und erfüllte Aufträge,
  • tatsächlich entstandene Forderungen,
  • Debitorenstruktur,
  • Bonität der Auftraggeber,
  • Rechnungsvolumen und Zahlungsziele,
  • Qualität der Dokumentation,
  • aktuelle wirtschaftliche Situation des Unternehmens.

Das Gründungsdatum ist damit ein Faktor – aber nicht der einzige. Die endgültige Vertragsannahme richtet sich nach den Kriterien der jeweiligen Factoringgesellschaft.

Warum fehlende Unternehmenshistorie nicht automatisch ausschließt

Bei einem neu gegründeten Unternehmen fehlen naturgemäß historische Zahlen.

Es gibt möglicherweise:

  • noch keinen Jahresabschluss,
  • keine mehrjährige BWA-Historie,
  • keine langjährige Zahlungserfahrung,
  • nur wenige Monate dokumentierte Geschäftstätigkeit.

Das bedeutet aber nicht automatisch, dass keine Factoringprüfung möglich ist.

Statt historischer Zahlen können andere Informationen stärker in den Vordergrund rücken. Dazu gehören beispielsweise geschlossene Verträge, tatsächlich ausgeführte Aufträge, erste Rechnungen, die Debitorenstruktur und die konkrete Art der erbrachten Leistung.

Je nachvollziehbarer das Geschäftsmodell und die Entstehung der Forderungen sind, desto besser lässt sich ein junges Unternehmen einordnen.

Ob ein Anbieter einen fehlenden Jahresabschluss durch andere Nachweise akzeptiert, muss individuell geklärt werden. Es besteht keine allgemeine Verpflichtung, Neugründungen ohne bestimmte Finanzunterlagen anzunehmen.

Entscheidend sind bereits entstandene Forderungen

Ein besonders wichtiger Punkt wird bei Neugründungen häufig missverstanden: Factoring finanziert nicht einfach einen zukünftigen Auftrag.

Beim klassischen Factoring muss die zugrunde liegende Leistung bereits erbracht worden sein und ein konkreter Zahlungsanspruch bestehen.

Das bedeutet:

  • Ein Auftrag allein ist noch keine factoringfähige Forderung.
  • Eine geplante zukünftige Leistung genügt nicht.
  • Eine reine Vorfinanzierung vor Projektbeginn ist kein klassisches Factoring.
  • Eine bereits entstandene Forderung muss zusätzlich den rechtlichen und vertraglichen Ankaufvoraussetzungen entsprechen.

Hat das junge Unternehmen dagegen bereits gearbeitet, die vereinbarte Leistung erbracht und einen konkreten Zahlungsanspruch dokumentiert, kann die Forderung grundsätzlich für Factoring geprüft werden.

Zu unterscheiden sind die rechtliche Entstehung der Forderung, ihre Fälligkeit, ihre Abtretbarkeit und die tatsächliche Ankaufentscheidung des Factors.

Einen Überblick über die grundlegenden Kriterien bietet unser Ratgeber Factoring Voraussetzungen.

Welche Rolle spielen die Auftraggeber bei einer Neugründung?

Bei jungen Unternehmen können die Auftraggeber eine besonders wichtige Rolle spielen.

Eine Factoringgesellschaft betrachtet nicht nur das neu gegründete Unternehmen, sondern auch die Debitoren, gegenüber denen die Forderungen bestehen.

Relevant können unter anderem sein:

  • Bonität des Auftraggebers,
  • Unternehmensgröße und wirtschaftliche Stabilität,
  • Zahlungshistorie, soweit vorhanden,
  • Auftragsvolumen,
  • Vertragsstruktur,
  • Zahlungsziel,
  • mögliche Einwendungen oder Gegenforderungen.

Ein junges Unternehmen mit nachvollziehbaren Forderungen gegenüber etablierten Auftraggebern stellt eine andere Ausgangssituation dar als ein Unternehmen, bei dem Debitoren und Zahlungsstrukturen noch völlig ungeklärt sind.

Eine gute Debitorenbonität allein reicht allerdings nicht aus. Auch Bestand, Durchsetzbarkeit und Dokumentation der einzelnen Forderung müssen stimmen.

Wie wichtig ist der Umsatz bei neu gegründeten Unternehmen?

Der Umsatz spielt auch bei Neugründungen eine Rolle. Entscheidend ist allerdings nicht nur ein theoretisch geplanter Jahresumsatz.

Für die Prüfung sind häufig konkreter:

  • bereits erzielter Umsatz,
  • monatliches Rechnungsvolumen,
  • vorhandener Auftragsbestand,
  • erwartetes Factoringvolumen,
  • durchschnittliche Rechnungshöhe,
  • Anzahl der Debitoren und Rechnungen.

Ein neu gegründetes Unternehmen kann bereits wenige Monate nach dem Start ein erhebliches monatliches Rechnungsvolumen erreichen. Umgekehrt kann auch ein älteres Unternehmen nur wenige Rechnungen stellen.

Deshalb sollte nicht allein auf das Unternehmensalter oder einen hochgerechneten Jahresumsatz geschaut werden.

Ein niedriges Volumen kann bei einzelnen Anbietern dennoch wirtschaftliche oder vertragliche Grenzen auslösen. Mindestvolumina und weitere Anforderungen unterscheiden sich je nach Factoringgesellschaft.

Welche Unterlagen brauchen neu gegründete Unternehmen?

Bei einer Neugründung sind möglicherweise noch nicht sämtliche Finanzunterlagen vorhanden, die etablierte Unternehmen vorlegen können.

Je nach Factoringgesellschaft können unter anderem relevant sein:

  • Firmenstammdaten,
  • Handelsregisterauszug, sofern vorhanden,
  • Gesellschafter- und Geschäftsführerstruktur,
  • aktuelle BWA, sofern vorhanden,
  • Summen- und Saldenliste, soweit vorhanden,
  • OP-Liste,
  • Debitorenübersicht,
  • Auftragsbestand,
  • Rahmenverträge,
  • erste Rechnungen,
  • Liefer- oder Leistungsnachweise,
  • Umsatz- und Liquiditätsplanung.

Welche Dokumente im konkreten Fall benötigt werden, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter.

Gerade bei jungen Unternehmen empfiehlt sich eine nachvollziehbare Zusammenstellung der bereits vorhandenen Unterlagen. Nicht verfügbare Jahresabschlüsse sollten offen benannt und nicht durch bloße Umsatzprognosen ersetzt werden.

Warum ein beispielhafter Geschäftsvorgang besonders hilfreich ist

Bei jungen Unternehmen kann es besonders hilfreich sein, einen typischen Geschäftsvorgang vollständig darzustellen.

Dieser besteht häufig aus drei zusammengehörigen Unterlagen:

  1. Auftrag oder Bestellung: Was wurde vereinbart?
  2. Leistungs- oder Liefernachweis: Was wurde tatsächlich erbracht?
  3. Rechnung: Welcher konkrete Zahlungsanspruch wird geltend gemacht?

Damit kann die Factoringgesellschaft nachvollziehen, wie das Geschäft funktioniert und wie aus einem Kundenauftrag eine Forderung entsteht.

Je nach Branche können zusätzlich Rahmenverträge, Stundennachweise, Lieferscheine, Aufmaß, Abrechnungsunterlagen oder Abnahmeunterlagen hinzukommen.

Ein nachvollziehbarer Geschäftsvorgang ersetzt nicht die Bonitäts- und Vertragsprüfung. Er kann aber helfen, die Besonderheiten einer kurzen Unternehmenshistorie besser einzuordnen.

Factoring bei Neugründung mit nur einem Großkunden

Viele junge Unternehmen starten nicht sofort mit zahlreichen Kunden. Häufig beginnt die Geschäftstätigkeit mit einem einzigen größeren Auftrag.

Das ist beispielsweise bei:

  • Subunternehmern,
  • technischen Dienstleistern,
  • Personaldienstleistern,
  • Tiefbauunternehmen,
  • Montageunternehmen,
  • Projektgesellschaften

nicht ungewöhnlich.

Auch Factoring mit nur einem größeren Auftraggeber kann je nach Anbieter möglich sein. Dann treffen jedoch zwei Besonderheiten zusammen:

  • eine kurze Unternehmenshistorie und
  • eine hohe Debitorenkonzentration.

Dadurch werden insbesondere Auftraggeber, Vertragsbeziehung, Forderungsentstehung und mögliche Konzentrationsgrenzen des Factoringpartners genauer betrachtet.

Ein einzelner solventer Großkunde ist daher weder automatisch ein Ausschlussgrund noch eine Ankaufszusage.

Neugründungen im Bau-, Tiefbau- und Projektgeschäft

Auch neu gegründete Unternehmen aus dem Bau- oder Projektgeschäft können grundsätzlich für Factoring infrage kommen.

Das betrifft beispielsweise:

  • Tiefbau,
  • Glasfaserausbau,
  • Kabel- und Leitungsbau,
  • Montage,
  • Ausbaugewerke,
  • technische Projektleistungen.

Bei ausgewählten spezialisierten Partnern können auch Forderungen aus VOB/B-Abschlagsrechnungen für Factoring infrage kommen.

Wichtig ist, dass der abgerechnete Leistungsstand tatsächlich erbracht wurde und nachvollziehbar dokumentiert ist. Zusätzlich sind Forderungsbestand, Abtretbarkeit, mögliche Einwendungen und vertragliche Besonderheiten zu prüfen.

Je nach Projekt können beispielsweise relevant sein:

  • Auftrag oder Bauvertrag,
  • Aufmaß,
  • Leistungsnachweise,
  • Abschlagsrechnung,
  • Nachträge,
  • Abnahmeunterlagen, soweit erforderlich oder vorhanden,
  • Sicherheitseinbehalte.

Gerade bei VOB/B-Abschlagsrechnungen sind die Prüfung des Leistungsstands und die rechtlichen Besonderheiten entscheidend. Nicht jeder Factoringanbieter bildet solche Forderungen ab.

Mehr dazu lesen Sie unter VOB-Abschlagsrechnungen factorn: Was Bauunternehmen wissen müssen sowie auf unserer spezialisierten Leistungsseite VOB Factoring.

Auch mögliche Abzüge sollten berücksichtigt werden. Unser Beitrag Sicherheitseinbehalt und Factoring erläutert, wie unterschiedliche Einbehalte bei einer Forderungsfinanzierung einzuordnen sind.

Auch B2C kann bei jungen Unternehmen möglich sein

Eine Neugründung muss nicht ausschließlich Geschäftskunden beliefern, um Factoring prüfen zu können.

Auch Forderungen gegenüber Privatkunden können gefactort werden. Je nach Branche und Anbieter kann selbst ein hoher oder vollständiger B2C-Anteil grundsätzlich möglich sein.

Entscheidend sind die konkrete Forderungsstruktur, der Abrechnungsprozess und die Auswahl einer Factoringgesellschaft, die dieses Geschäftsmodell unterstützt.

Privatforderungen können andere Anforderungen an Dokumentation, Bonitätsprüfung und Abwicklung stellen als klassische B2B-Forderungen.

Praxisbeispiel: Junges Unternehmen mit großem Erstauftrag

Illustratives Praxisbeispiel

Vier Monate alte GmbH mit technischem Dienstleistungsauftrag

Um die Praxisnähe zu verdeutlichen, blicken wir auf ein konkretes Szenario, wie es uns bei Berger Factoring regelmäßig begegnet.

Einordnung: Dieses Szenario ist vollständig fiktiv und dient ausschließlich der Veranschaulichung. Es handelt sich nicht um eine dokumentierte Kundenreferenz oder ein konkretes Finanzierungsangebot.

Ausgangssituation

Eine GmbH wurde vor vier Monaten gegründet und erbringt technische Dienstleistungen für einen größeren gewerblichen Auftraggeber. Sie beschäftigt mehrere Mitarbeiter und stellt monatlich rund 80.000 Euro in Rechnung. Das vereinbarte Zahlungsziel beträgt 45 Tage. Die Leistungen werden regelmäßig dokumentiert und anschließend abgerechnet. Ein erster Jahresabschluss liegt wegen der kurzen Geschäftstätigkeit noch nicht vor.

Herausforderung

Die Gehälter und laufenden Betriebskosten werden bereits fällig, während Rechnungen mit längeren Zahlungszielen offenstehen. Zugleich verfügt die Gesellschaft noch nicht über eine mehrjährige Unternehmens- und Zahlungshistorie. Hinzu kommt die Konzentration auf einen wesentlichen Auftraggeber. Die Factoringgesellschaft muss deshalb insbesondere die Debitorenbonität, die Vertragsstruktur und den tatsächlichen Bestand der Forderungen prüfen können.

Lösung und Umsetzung

Für eine strukturierte Factoringanfrage bereitet die GmbH einen vollständigen Geschäftsvorgang sowie ihre aktuellen Finanz- und Forderungsdaten vor. Dazu gehören insbesondere der Rahmenvertrag, ein konkreter Leistungsnachweis, die zugehörige Rechnung, eine vorhandene BWA, die Summen- und Saldenliste und die OP-Liste. Anschließend werden Factoringpartner ausgewählt, die junge Unternehmen mit hoher Debitorenkonzentration grundsätzlich berücksichtigen können.

Zur rechnerischen Illustration wird angenommen, dass eine spezialisierte Factoringgesellschaft bestehende, geeignete Forderungen über 80.000 Euro tatsächlich akzeptiert und ankauft.

Illustrative Auszahlungsquote Rechnerische Vorauszahlung
80 % 64.000 €
90 % 72.000 €
bis zu 100 % bis zu 80.000 €

Die dargestellten Beträge sind ausschließlich Modellwerte vor vertraglich vereinbarten Factoringkosten und möglichen weiteren Abzügen. Eine bestimmte Auszahlungsquote wird nicht zugesagt.

Ergebnis und Einordnung

Im angenommenen Modell könnte das Unternehmen durch den Ankauf bestehender Forderungen früher Liquidität für Gehälter und andere laufende Betriebsausgaben erhalten. Bei einer Auszahlungsquote von 90 Prozent entspräche die rechnerische Vorauszahlung 72.000 Euro vor Kosten. Ob eine solche Struktur bei einer vier Monate alten GmbH tatsächlich umgesetzt werden kann, hängt von den Annahmekriterien, der Unternehmenssituation und den Forderungen ab. Ein fehlender Jahresabschluss bedeutet allein noch keine automatische Ablehnung.

Wann kann Factoring bei einer Neugründung schwierig werden?

Nicht die Neugründung selbst ist das eigentliche Problem. Kritischer sind Situationen, in denen wesentliche Grundlagen noch fehlen.

Problematisch können beispielsweise sein:

  • noch keine erbrachten Leistungen,
  • noch keine entstandenen Forderungen,
  • reine Finanzierung eines zukünftigen Projekts,
  • ernsthaft bestrittene Forderungen,
  • unklare Forderungshöhen,
  • fehlende Leistungsnachweise,
  • erhebliche Gegenforderungen,
  • unklarer Forderungsinhaber,
  • nicht abtretbare Forderungen,
  • ein für den Anbieter zu geringes oder stark schwankendes Volumen.

Ein Businessplan oder ein großer Auftrag allein ersetzt daher keine bereits entstandene und geeignete Forderung.

Warum die Anbieterwahl bei Neugründungen besonders wichtig ist

Nicht jede Factoringgesellschaft prüft neu gegründete Unternehmen nach denselben Kriterien.

Deshalb kann es wenig sinnvoll sein, eine Neugründung ohne strukturierte Vorauswahl bei mehreren Anbietern einzureichen.

Für die Vorauswahl sollten möglichst bekannt sein:

Information Warum wichtig?
Gründungsdatum Zeigt die bisherige Unternehmenshistorie.
Branche Nicht jeder Factor bildet jede Branche ab.
Aktuelles Rechnungsvolumen Zeigt die bereits vorhandene Geschäftstätigkeit.
Geplantes Factoringvolumen Hilft bei der Auswahl geeigneter Anbieter.
Debitoren Bonität und Konzentration sind wichtige Prüfpunkte.
Zahlungsziele Beeinflussen den Finanzierungsbedarf.
Geschäftsvorgang Zeigt, wie aus Auftrag und Leistung eine Forderung entsteht.
Aktuelle Finanzdaten BWA und SuSa dokumentieren, soweit vorhanden, den bisherigen Geschäftsverlauf.

Bei der Auswahl sollten außerdem Kosten, Vertragslaufzeiten, mögliche Mindestvolumina, Auszahlungsquoten und die Abwicklung des laufenden Forderungsankaufs berücksichtigt werden.

Eine hohe Vorauszahlungsquote bedeutet nicht automatisch geringe Factoringkosten. Die konkreten Kostenbestandteile erläutern wir unter Factoring Kosten.

Factoring für junge Unternehmen gezielt vorbereiten

Berger Factoring prüft zunächst die konkrete Ausgangssituation und recherchiert anschließend Factoringgesellschaften, die zur Unternehmens- und Forderungsstruktur passen können.

Gerade bei Neugründungen unterstützen wir bei der Frage, welche Unterlagen bereits vorhanden sind und welche davon für die konkrete Factoringprüfung benötigt werden.

Dazu kann beispielsweise gehören:

  • die wichtigsten Unternehmensdaten zusammenzustellen,
  • BWA und Summen- und Saldenliste einzuordnen,
  • einen geeigneten Geschäftsvorgang auszuwählen,
  • Auftrag, Leistungsnachweis und Rechnung strukturiert zusammenzustellen,
  • besondere Forderungsarten frühzeitig zu berücksichtigen,
  • Rückfragen der Factoringgesellschaft zu koordinieren.

Ein fehlender mehrjähriger Jahresabschluss muss deshalb nicht das Ende einer Factoringprüfung bedeuten. Entscheidend ist, welche belastbaren Informationen aus der laufenden Geschäftstätigkeit vorliegen.

Berger Factoring ist unabhängiger Vermittler und kauft selbst keine Forderungen an. Über Vertragsannahme, Forderungsankauf und Konditionen entscheidet ausschließlich die jeweilige Factoringgesellschaft.

Häufige Fragen zu Factoring für neu gegründete Unternehmen

Ist Factoring direkt nach der Gründung möglich?

Das kann je nach Factoringgesellschaft möglich sein. Entscheidend sind unter anderem Geschäftsmodell, bestehende Forderungen, Debitoren, Rechnungsvolumen und vorhandene Unterlagen.

Wie lange muss ein Unternehmen für Factoring bestehen?

Eine allgemeingültige Mindestdauer gibt es nicht. Einige Anbieter prüfen auch neu gegründete Unternehmen, andere setzen eine längere Unternehmenshistorie voraus.

Braucht eine Neugründung einen Jahresabschluss für Factoring?

Nicht zwingend in jedem Fall. Wenn noch kein Jahresabschluss vorhanden ist, können je nach Anbieter beispielsweise aktuelle BWA, Summen- und Saldenliste, Aufträge, Rechnungen und Debitorendaten herangezogen werden.

Kann ein junges Unternehmen mit nur einem Auftraggeber Factoring nutzen?

Das kann möglich sein. In diesem Fall werden die Debitorenkonzentration, der Auftraggeber, die Vertragsstruktur und die Forderungsqualität besonders betrachtet.

Kann ein neu gegründetes Bauunternehmen Factoring nutzen?

Ja, das kann je nach Anbieter möglich sein. Bei ausgewählten spezialisierten Factoringpartnern können auch VOB/B-Abschlagsforderungen berücksichtigt werden, wenn die notwendigen rechtlichen und abrechnungstechnischen Voraussetzungen vorliegen.

Kann Factoring einen zukünftigen Auftrag vorfinanzieren?

Klassisches Factoring bezieht sich auf bereits entstandene geeignete Forderungen. Die reine Finanzierung zukünftiger, noch nicht erbrachter Leistungen ist dagegen kein klassisches Factoring.

Welche Unterlagen braucht eine Neugründung für Factoring?

Je nach Anbieter können unter anderem Firmenstammdaten, aktuelle BWA, Summen- und Saldenliste, OP-Liste, Debitorenübersicht, Aufträge, Leistungsnachweise und Rechnungen relevant sein.

Was ist ein beispielhafter Geschäftsvorgang?

Damit ist beispielsweise eine zusammengehörige Dokumentation aus Auftrag, Leistungs- oder Liefernachweis und der daraus entstandenen Rechnung gemeint.

Ist Factoring auch bei B2C-Neugründungen möglich?

Ja. Je nach Branche und Anbieter können auch Forderungen gegenüber Privatkunden gefactort werden. Auch ein hoher oder vollständiger B2C-Anteil kann grundsätzlich möglich sein.

Hilft Berger Factoring bei den Unterlagen?

Ja. Als unabhängiger Factoring-Vermittler unterstützen wir bei der Auswahl und Zusammenstellung der Unterlagen, die für eine Prüfung bei einem geeigneten Anbieter benötigt werden.

Fazit: Neugründung bedeutet nicht automatisch kein Factoring

Auch ein erst wenige Monate altes Unternehmen kann eine interessante Factoringkonstellation darstellen.

Entscheidend sind nicht allein Gründungsdatum und fehlende historische Jahresabschlüsse. Relevant sind vor allem die bereits vorhandene Geschäftstätigkeit, die Qualität der Forderungen, die Auftraggeber und die nachvollziehbare Dokumentation.

Wenn Leistungen bereits erbracht wurden, geeignete Forderungen entstanden sind und das Geschäftsmodell nachvollziehbar dargestellt werden kann, ist eine Factoringprüfung auch bei jungen Unternehmen grundsätzlich möglich.

Welche Factoringgesellschaft und welche Vertragsstruktur passen, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab.

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