Insolvenzverwalter bewegen sich in einem wirtschaftlich und rechtlich besonders sensiblen Umfeld. Während Restrukturierung, Betriebsfortführung und Forderungseinzug erhebliche Liquidität erfordern können, gelten für den Einsatz von Factoring besondere Voraussetzungen. Entscheidend ist deshalb die klare Trennung zwischen Forderungen des insolventen Unternehmens und möglichen Vergütungsansprüchen der Verwalterkanzlei.
Das Wichtigste für Insolvenzverwalter
- Betriebsfortführung: Factoring kann bei geeigneten bestehenden Kundenforderungen eines fortgeführten Schuldnerunternehmens ein möglicher Liquiditätsbaustein sein.
- Keine automatische Finanzierung: Forderungen werden nur angekauft, wenn sie rechtlich entstanden, ausreichend dokumentiert und vom jeweiligen Anbieter akzeptiert sind.
- Verwaltervergütung separat prüfen: Noch nicht festgesetzte oder lediglich erwartete Vergütungsansprüche dürfen nicht mit klassischen B2B-Forderungen gleichgesetzt werden.
- Insolvenzrechtliche Besonderheiten: Abtretbarkeit, Massezugehörigkeit, Rechte Dritter und die konkrete Verfahrenssituation müssen berücksichtigt werden.
- Debitorenmanagement: Je nach Modell kann Factoring auch Zahlungsüberwachung und Forderungsmanagement unterstützen.
- Einzelfallprüfung: Insolvenz- und Sanierungssituationen benötigen spezialisierte Anbieter und eine besonders sorgfältige Vertragsprüfung.
Berger Factoring ist unabhängiger Factoring-Vermittler und unterstützt bei der Suche nach Factoringgesellschaften, die zur konkreten Forderungs- und Verfahrensstruktur passen können.
Weitere Informationen zu beratungsnahen Geschäftsmodellen finden Sie unter Factoring für Kanzleien und Beratung.
1. Warum Liquidität in Insolvenz- und Sanierungsverfahren entscheidend sein kann
Insolvenzverwaltung ist nicht nur eine rechtliche, sondern häufig auch eine betriebswirtschaftliche Aufgabe.
Insbesondere bei einer Betriebsfortführung müssen laufende wirtschaftliche Prozesse stabilisiert werden. Dazu können beispielsweise gehören:
- Materialbeschaffung
- Energie und Betriebskosten
- Logistik
- laufende Lieferantenbeziehungen
- Forderungseinzug
- Produktions- oder Dienstleistungsbetrieb
- laufende Verwaltungskosten
Gleichzeitig können Kundenforderungen des Schuldnerunternehmens erst Wochen nach Lieferung oder Leistung bezahlt werden.
Die Herausforderung unterscheidet sich damit wirtschaftlich zunächst nicht grundlegend von anderen Unternehmen: Leistungen wurden erbracht, Forderungen bestehen, der Zahlungseingang erfolgt jedoch später.
In der Insolvenz kommt eine zusätzliche Ebene hinzu
Im Insolvenzverfahren reicht eine rein betriebswirtschaftliche Betrachtung allerdings nicht aus.
Zusätzlich muss geprüft werden, wem die Forderung rechtlich zusteht, ob Rechte Dritter bestehen und ob ein Forderungsverkauf in der konkreten Verfahrenssituation zulässig und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Factoring kann deshalb niemals pauschal als Standardlösung für jedes Insolvenzverfahren angesehen werden.
2. Factoring im fortgeführten Schuldnerunternehmen
Der praktisch naheliegendste Einsatzbereich ist nicht die Verwalterkanzlei selbst, sondern ein Unternehmen, dessen Geschäftsbetrieb im Verfahren fortgeführt wird.
Bestehen dort geeignete Forderungen aus bereits erbrachten Lieferungen oder Leistungen, können spezialisierte Factoringgesellschaften grundsätzlich prüfen, ob ein Ankauf möglich ist.
Das kann beispielsweise relevant sein bei:
- Industrieunternehmen
- Produktionsbetrieben
- Großhändlern
- Logistikunternehmen
- technischen Dienstleistern
- Personaldienstleistern
- anderen B2B-Unternehmen mit laufender Rechnungsstellung
Die Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch erheblich von einem regulären Neuvertrag außerhalb einer Krise.
Unter anderem können Verfahrensstadium, Sicherungsrechte, bestehende Finanzierungen, Forderungsstruktur und Debitorenqualität eine Rolle spielen.
3. Welche Forderungen können grundsätzlich relevant sein?
Factoring setzt grundsätzlich eine bereits entstandene Forderung voraus.
Ein künftiger Auftrag, ein erwarteter Umsatz oder eine lediglich geplante Leistung reicht nicht aus.
Typischerweise müssen unter anderem folgende Fragen geklärt werden:
| Prüffrage | Bedeutung |
|---|---|
| Ist die Leistung bereits erbracht? | Die Forderung muss grundsätzlich entstanden sein. |
| Ist die Forderung dokumentiert? | Rechnung, Liefernachweis oder Leistungsnachweis müssen nachvollziehbar sein. |
| Ist die Forderung unbestritten? | Einwendungen des Debitors können die Ankauffähigkeit beeinträchtigen. |
| Ist die Forderung frei verfügbar? | Abtretungsverbote, Sicherungsrechte oder Rechte Dritter müssen geprüft werden. |
| Akzeptiert der Factor den Debitor? | Bonität und genehmigtes Debitorenlimit sind relevant. |
| Passt die Verfahrenssituation? | Insolvenzrechtliche Rahmenbedingungen müssen berücksichtigt werden. |
Grundlagen hierzu finden Sie auch unter Welche Forderungen sind für Factoring geeignet?.
4. Bestehende Sicherungsrechte sind besonders wichtig
In einer Unternehmenskrise bestehen häufig bereits Sicherheiten zugunsten von Banken oder anderen Finanzierungspartnern.
Dazu können beispielsweise Forderungsabtretungen oder andere Sicherungsstrukturen gehören.
Vor einer Factoringlösung muss deshalb geklärt werden, ob die betreffenden Forderungen überhaupt für einen neuen Ankauf zur Verfügung stehen.
Eine wirtschaftlich interessante Forderung ist für einen Factor nur dann nutzbar, wenn die rechtliche Verfügungsbefugnis und Rangstellung ausreichend geklärt sind.
Gerade deshalb sollte ein Factor frühzeitig vollständige Informationen zur bestehenden Finanzierung erhalten.
5. Factoring ist keine Insolvenzgeld-Vorfinanzierung
Ein wichtiger Punkt ist die begriffliche Trennung verschiedener Finanzierungsinstrumente.
Die Vorfinanzierung von Insolvenzgeld und klassisches Factoring verfolgen unterschiedliche Zwecke und beruhen auf unterschiedlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Strukturen.
Factoring bedeutet grundsätzlich den Ankauf geeigneter bestehender Forderungen.
Es sollte deshalb nicht als Synonym für jede Form von Liquiditätsbeschaffung innerhalb eines Insolvenzverfahrens verwendet werden.
In einem komplexen Sanierungskonzept können verschiedene Instrumente nebeneinanderstehen. Sie müssen jedoch jeweils separat strukturiert und geprüft werden.
6. Verwaltervergütung ist kein gewöhnlicher Factoringfall
Besonders vorsichtig muss zwischen Forderungen des Schuldnerunternehmens und Vergütungsansprüchen des Insolvenzverwalters unterschieden werden.
Eine künftig erwartete Vergütung ist nicht automatisch mit einer bereits bestehenden und frei verfügbaren B2B-Forderung vergleichbar.
Ob und zu welchem Zeitpunkt ein Vergütungsanspruch besteht, welche Beträge festgesetzt werden und welche rechtlichen Beschränkungen gelten, hängt von der konkreten Situation ab.
Deshalb wäre die pauschale Aussage, noch nicht festgesetzte Verwalterhonorare könnten grundsätzlich einfach im Wege des klassischen Factorings verkauft werden, zu weitgehend.
Was bedeutet das für die Praxis?
Wenn eine Verwalterkanzlei einen Liquiditätsbedarf auf Kanzleiebene hat, muss zunächst exakt bestimmt werden, welche konkrete Forderung finanziert werden soll.
Erst danach kann geprüft werden, ob:
- ein bereits bestehender Zahlungsanspruch vorliegt,
- dieser Anspruch ausreichend bestimmt ist,
- eine Abtretung rechtlich möglich ist und
- ein spezialisierter Finanzierungspartner diese Forderung akzeptiert.
Berger Factoring kann solche Sonderfälle bei geeigneten Partnern zur individuellen Prüfung vorstellen. Eine pauschale Ankaufsmöglichkeit lässt sich daraus jedoch nicht ableiten.
7. Debitorenkonzentration im fortgeführten Unternehmen
Gerade bei insolventen Industrie- und Zulieferunternehmen können wenige große Kunden einen erheblichen Anteil des Umsatzes ausmachen.
Für einen Factor ist das relevant, weil die Finanzierung stark von genehmigten Debitorenlimiten abhängen kann.
Geprüft werden typischerweise unter anderem:
- Bonität des Kunden
- Höhe der offenen Forderungen
- Umsatzkonzentration
- Zahlungsverhalten
- bestehende Einwendungen
- mögliche Aufrechnungsrechte
Ein großer und wirtschaftlich starker Abnehmer kann grundsätzlich positiv sein, führt aber nicht automatisch zu einer unbegrenzten Finanzierung.
8. Factoring während einer Betriebsfortführung
Bei einer Betriebsfortführung kann Working Capital besonders wichtig werden.
Ein Unternehmen muss weiter einkaufen, produzieren und liefern, während Kunden weiterhin auf Ziel bezahlen.
Factoring kann dann einen zeitlichen Abstand verkürzen:
- Das fortgeführte Unternehmen liefert Ware oder erbringt eine Leistung.
- Eine geeignete Forderung entsteht.
- Die Forderung wird dem Factor zur Prüfung eingereicht.
- Nach erfolgreichem Ankauf kann ein vereinbarter Teil früher ausgezahlt werden.
- Der Debitor zahlt später entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Damit wird nicht der zukünftige Umsatz finanziert, sondern Liquidität aus bereits entstandenen Forderungen früher verfügbar gemacht.
Ein vergleichbarer Working-Capital-Effekt zeigt sich auch bei Wachstumsunternehmen mit steigenden Forderungsbeständen.
9. Ausfallschutz und Forderungsqualität
Bei echtem Factoring kann je nach Vertrag für angekaufte und gedeckte Forderungen ein Schutz gegen das Zahlungsunfähigkeitsrisiko des Debitors bestehen.
Davon zu unterscheiden sind beispielsweise:
- berechtigte Reklamationen
- Leistungsstreitigkeiten
- Aufrechnungen
- Gutschriften
- nicht ausreichend dokumentierte Leistungen
- Forderungen außerhalb genehmigter Limite
Factoring beseitigt deshalb nicht jedes wirtschaftliche oder rechtliche Risiko.
Gerade im Insolvenzkontext ist eine transparente Dokumentation der Forderungen besonders wichtig.
10. Forderungsmanagement als zusätzlicher Baustein
Je nach Factoringmodell kann neben der Finanzierung auch das Debitorenmanagement Bestandteil der Leistung sein.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Debitorenbuchhaltung
- Zahlungsüberwachung
- Mahnwesen
- Abstimmung offener Posten
Ob diese Leistungen im konkreten Insolvenzverfahren sinnvoll und zulässig eingebunden werden können, hängt jedoch von der gewählten Struktur ab.
Die Verantwortung des Insolvenzverwalters für die ordnungsgemäße Verfahrensführung wird durch einen externen Finanzierungspartner nicht ersetzt.
11. Welche Informationen benötigt ein Factor?
Eine Factoringgesellschaft benötigt für die Prüfung einer Sondersituation regelmäßig mehr Informationen als bei einem normalen laufenden Unternehmen.
Relevant können beispielsweise sein:
- aktuelles Verfahrensstadium
- Geschäftsmodell des Schuldnerunternehmens
- Forderungsbestand
- Debitorenliste
- Zahlungsziele
- bestehende Sicherheiten und Abtretungen
- Reklamations- und Gutschriftenstruktur
- Fortführungskonzept
- Finanzierungsbedarf
- geplanter Zeitraum der Betriebsfortführung
Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, entscheidet der jeweilige Anbieter.
Weitere Informationen zu Auswahlkriterien finden Sie unter Factoring-Anbieter vergleichen.
12. Welche Kosten entstehen?
Auch in Sondersituationen besteht Factoring nicht aus einer pauschalen Einheitsgebühr.
Konditionen können unter anderem beeinflusst werden durch:
- Forderungsvolumen
- Debitorenqualität
- Zahlungsziele
- Verfahrenssituation
- Vertragslaufzeit
- Bearbeitungsaufwand
- gewünschte Zusatzleistungen
- Risikostruktur
Gerade bei komplexen Fällen sollte deshalb nicht nur auf einen einzelnen Prozentsatz geschaut werden.
Entscheidend ist die Frage, ob die gewonnene Liquidität für die Betriebsfortführung oder Restrukturierung einen wirtschaftlichen Mehrwert erzeugt, der die tatsächlichen Kosten rechtfertigt.
Grundlagen finden Sie unter Factoring-Kosten und Gebühren.
Praxisbeispiel
Um die Praxisnähe zu verdeutlichen, blicken wir auf ein konkretes Szenario, wie es uns bei Berger Factoring regelmäßig begegnet.
Einordnung: Das folgende Szenario ist eine illustrative Modellrechnung und keine dokumentierte Kundenreferenz oder Finanzierungszusage. Ob Factoring in einem konkreten Insolvenzverfahren eingesetzt werden kann, hängt insbesondere von Verfahrensstadium, Forderungsstruktur, Rechten Dritter und der Entscheidung der jeweiligen Factoringgesellschaft ab.
Ausgangssituation
Ein mittelständischer Produktionsbetrieb befindet sich im eröffneten Insolvenzverfahren und wird vorübergehend fortgeführt.
Das Unternehmen beliefert weiterhin mehrere gewerbliche Großkunden.
Aus bereits gelieferten und abgerechneten Waren bestehen im Modell geeignete offene Forderungen von insgesamt 600.000 Euro.
Die durchschnittlichen Zahlungsziele liegen bei 60 Tagen.
Herausforderung
Für die laufende Produktion müssen kurzfristig Material, Energie, Logistik und weitere Betriebskosten finanziert werden.
Die vorhandene Liquidität reicht im Modell nicht aus, um gleichzeitig sämtliche laufenden Kosten zu tragen und auf die regulären Kundenzahlungen zu warten.
Factoring-Lösung
Nach Prüfung der Forderungen, der bestehenden Sicherungsstruktur und der relevanten Debitoren nehmen wir für das Beispiel an, dass eine spezialisierte Factoringgesellschaft Forderungen von 500.000 Euro zum Ankauf akzeptiert.
Rein beispielhaft wird eine Vorauszahlungsquote von 90 Prozent unterstellt.
| Position | Modellwert |
|---|---|
| Offener Forderungsbestand | 600.000 € |
| Für das Modell akzeptierte Forderungen | 500.000 € |
| Angenommene Vorauszahlungsquote | 90 % |
| Rechnerisch früher verfügbare Liquidität | 450.000 € |
| Zahlungsziel der Debitoren | 60 Tage |
Hinweis: Forderungsvolumen und Vorauszahlungsquote dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Tatsächliche Ankaufssummen, Einbehalte, Gebühren und Debitorenlimite können deutlich abweichen.
Ergebnis
Unter diesen Modellannahmen könnten 450.000 Euro aus bereits bestehenden Forderungen früher für die Betriebsfortführung verfügbar werden.
Das Unternehmen könnte diese Liquidität beispielsweise für Material, Energie und laufende Betriebskosten einsetzen, während die Kunden ihre Rechnungen weiterhin entsprechend der vereinbarten Zahlungsziele bezahlen.
Factoring finanziert in diesem Szenario nicht das Insolvenzverfahren selbst, sondern macht Liquidität aus geeigneten Forderungen des fortgeführten Unternehmens früher verfügbar.
13. Wann Factoring in einer Insolvenz schwieriger sein kann
Eine Umsetzung kann insbesondere schwieriger werden, wenn:
- Forderungen bereits umfassend an andere Sicherungsnehmer abgetreten sind
- Debitoren erhebliche Gegenrechte oder Aufrechnungsmöglichkeiten besitzen
- Forderungen regelmäßig bestritten werden
- die Leistungserbringung nicht ausreichend dokumentiert ist
- die Betriebsfortführung nur sehr kurzfristig angelegt ist
- Debitorenlimite nicht ausreichen
- die gewünschte Forderungsstruktur vom Anbieter nicht akzeptiert wird
Gerade hier zeigt sich, warum ein spezialisierter Anbieter entscheidend sein kann.
14. Abgrenzung: Factoring der Schuldnerforderungen und Kanzleifinanzierung
Für Insolvenzverwalter sollte immer klar zwischen zwei Ebenen unterschieden werden:
| Ebene | Mögliche Fragestellung |
|---|---|
| Schuldnerunternehmen | Können bereits entstandene Kundenforderungen zur Finanzierung der Betriebsfortführung verkauft werden? |
| Verwalterkanzlei | Besteht bereits ein ausreichend bestimmter und abtretbarer eigener Zahlungsanspruch, den ein spezialisierter Finanzierungspartner akzeptiert? |
Beide Fälle dürfen nicht miteinander vermischt werden.
Insbesondere ein noch erwarteter oder noch nicht abschließend bestimmter Vergütungsanspruch des Verwalters ist kein gewöhnlicher Standardfall des klassischen Factorings.
15. Warum Berger Factoring?
Berger Factoring ist ein unabhängiger Factoring-Vermittler und keine ankaufende Factoringgesellschaft.
Gerade bei Insolvenz- und Restrukturierungssituationen unterscheiden sich Anbieter erheblich hinsichtlich Risikobereitschaft, Sicherheitenstruktur und akzeptierten Forderungsarten.
Bei der Vorauswahl betrachten wir unter anderem:
- Verfahrenssituation
- Forderungsstruktur
- Debitoren
- bestehende Sicherungsrechte
- Factoringvolumen
- Zahlungsziele
- gewünschte Vertragsstruktur
- Finanzierungsbedarf
Berger Factoring kann geeignete Fälle strukturiert bei passenden Factoringgesellschaften vorstellen.
Die endgültige Entscheidung über Vertragsannahme, Forderungsankauf, Debitorenlimite und Konditionen trifft ausschließlich der jeweilige Anbieter.
Factoring in einer Insolvenz- oder Sanierungssituation prüfen
Ein fortgeführtes Unternehmen verfügt über offene B2B-Forderungen und benötigt kurzfristig zusätzliche Liquidität?
Berger Factoring unterstützt bei der strukturierten Einordnung und beim Vergleich geeigneter Factoringgesellschaften.
Kostenloses Erstgespräch vereinbarenHäufige Fragen zu Factoring für Insolvenzverwalter
Kann Factoring während einer Betriebsfortführung eingesetzt werden?
Das kann möglich sein, wenn das fortgeführte Unternehmen geeignete bestehende Forderungen besitzt und die rechtlichen sowie wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die konkrete Verfahrens- und Sicherheitenstruktur muss geprüft werden.
Können Forderungen eines insolventen Unternehmens einfach verkauft werden?
Nicht pauschal. Entscheidend sind unter anderem Verfügungsbefugnis, bestehende Sicherungsrechte, Forderungsqualität, Debitoren und die konkrete Verfahrenssituation.
Finanziert Factoring zukünftige Umsätze?
Nein. Klassisches Factoring setzt grundsätzlich bereits entstandene Forderungen aus erbrachten Lieferungen oder Leistungen voraus.
Kann das Honorar des Insolvenzverwalters faktoriert werden?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ein möglicher eigener Vergütungsanspruch muss hinsichtlich Entstehung, Bestimmtheit, Abtretbarkeit und Anbieterakzeptanz separat geprüft werden. Noch nicht festgesetzte oder lediglich erwartete Vergütungen sind nicht mit gewöhnlichen B2B-Forderungen gleichzusetzen.
Ist Insolvenzgeld-Vorfinanzierung dasselbe wie Factoring?
Nein. Dabei handelt es sich um unterschiedliche Finanzierungsinstrumente mit unterschiedlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen.
Was passiert mit bestehenden Globalzessionen oder Sicherheiten?
Bestehende Sicherungsrechte müssen vor einer Factoringlösung geprüft und gegebenenfalls mit den Beteiligten geklärt werden. Ein Factor benötigt eine belastbare Rechtsposition an den anzukaufenden Forderungen.
Kann Factoring die Gläubigerquote erhöhen?
Eine solche Wirkung lässt sich nicht pauschal garantieren. Factoring kann bei geeigneten Forderungen Liquidität für eine Betriebsfortführung bereitstellen. Ob daraus wirtschaftlich eine höhere Masse oder Quote entsteht, hängt vom Verlauf des konkreten Verfahrens ab.
Übernimmt der Factor das Forderungsmanagement?
Das kann je nach Factoringmodell Bestandteil der Vereinbarung sein. Umfang und Zuständigkeiten müssen jedoch mit der konkreten Verfahrensstruktur vereinbar sein.
Wie schnell kann eine Lösung umgesetzt werden?
Das hängt von Komplexität, Unterlagen, Sicherungsrechten, Debitorenprüfung und Anbieter ab. Gerade bei Insolvenzsituationen sollte keine pauschale Auszahlungs- oder Umsetzungsfrist versprochen werden.
Warum über einen unabhängigen Vermittler prüfen?
Spezialisierte Sondersituationen werden von Factoringgesellschaften unterschiedlich bewertet. Ein unabhängiger Vermittler kann gezielt Anbieter auswählen, deren Kriterien grundsätzlich zur jeweiligen Forderungs- und Verfahrensstruktur passen.
Fazit: Factoring kann ein Baustein der Betriebsfortführung sein
Insolvenzverwalter benötigen bei einer Betriebsfortführung häufig kurzfristig belastbare Liquiditätsstrukturen.
Factoring kann dabei ein möglicher Baustein sein, wenn im fortgeführten Unternehmen geeignete, bereits entstandene B2B-Forderungen vorhanden sind.
Die Besonderheiten eines Insolvenzverfahrens machen jedoch eine wesentlich sorgfältigere Prüfung erforderlich als bei einem gewöhnlichen laufenden Unternehmen.
Bestehende Sicherheiten, Rechte Dritter, Forderungsqualität und Verfahrensstadium müssen berücksichtigt werden.
Besonders wichtig ist die klare Trennung zwischen dem Factoring von Kundenforderungen des Schuldnerunternehmens und einer möglichen Finanzierung eigener Vergütungsansprüche der Verwalterkanzlei.
Berger Factoring unterstützt Insolvenzverwalter und fortgeführte Unternehmen als unabhängiger Vermittler dabei, geeignete Spezialanbieter für die konkrete Situation zu identifizieren.



