Factoring für Landwirte: Das Wichtigste im Überblick
Eine gute Ernte bedeutet nicht automatisch ein gut gefülltes Geschäftskonto. Landwirtschaftliche Betriebe müssen Saatgut, Dünger, Futtermittel, Energie, Maschinen und Personal häufig lange vor dem tatsächlichen Zahlungseingang finanzieren. Kommen längere Zahlungsziele gewerblicher Abnehmer hinzu, kann zusätzlicher Liquiditätsbedarf entstehen. Factoring für Landwirte kann dabei helfen, geeignete offene Forderungen früher in verfügbare Liquidität umzuwandeln.
Finanzieller Spielraum für die moderne Landwirtschaft
- Saisonale Liquidität: Geeignete Forderungen aus bereits erbrachten Lieferungen oder Dienstleistungen können vor ihrem regulären Zahlungseingang finanziert werden.
- Betriebsmittel: Früher verfügbare Liquidität kann zusätzliche Spielräume für Saatgut, Dünger, Futtermittel, Diesel und laufende Kosten schaffen.
- Agrarhandel: Forderungen gegenüber gewerblichen Händlern und Verarbeitungsunternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen factoringfähig sein.
- Ausfallschutz: Echtes Factoring kann einen vertraglich definierten Schutz gegen die Zahlungsunfähigkeit von Abnehmern enthalten.
- Individuelle Prüfung: Saisonale Umsätze, Milchgeldabrechnungen, Gutschriftverfahren und besondere Lieferverträge erfordern eine sorgfältige Prüfung.
Die Landwirtschaft folgt dem Rhythmus der Natur. Aussaat, Wachstum, Ernte und Vermarktung bestimmen den wirtschaftlichen Jahresverlauf. Die finanziellen Verpflichtungen eines Betriebs halten sich jedoch nicht immer an diese Zeiträume.
Pacht, Maschinenraten, Futter, Energie und laufende Betriebskosten müssen auch dann bezahlt werden, wenn größere Einnahmen erst später eingehen. Besonders bei hohen Vorleistungen kann die zeitliche Differenz zwischen Ausgaben und Zahlungseingängen zu Liquiditätsengpässen führen.
Berger Factoring unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen als unabhängiger Factoring-Vermittler bei der Suche nach geeigneten Lösungen. Entscheidend ist dabei nicht allein die Betriebsgröße, sondern insbesondere, welche Forderungen gegenüber welchen Abnehmern entstehen und ob diese ankauffähig sind.
1. Die saisonale Liquiditätsfalle: Hohe Vorleistungen, spätere Einnahmen
In kaum einer Branche hängen Produktion und Einnahmen so stark von natürlichen und saisonalen Abläufen ab wie in der Landwirtschaft. Während ein Ackerbaubetrieb bereits Monate vor der Ernte Betriebsmittel einkauft, entstehen die entsprechenden Verkaufserlöse erst später.
Auch in der Tierhaltung müssen laufende Ausgaben finanziert werden, unabhängig davon, wann gewerbliche Abnehmer die daraus entstehenden Forderungen begleichen.
Saatgut, Dünger und Pflanzenschutz
Bereits zu Beginn eines Produktionszyklus fallen häufig erhebliche Ausgaben an. Landwirtschaftliche Unternehmen müssen Betriebsmittel beschaffen, Maschinen vorbereiten und gegebenenfalls zusätzliche Arbeitskräfte einplanen.
Gleichzeitig können aus früheren Lieferungen noch offene Forderungen bestehen. Sind diese Forderungen für einen Ankauf geeignet, kann Factoring dazu beitragen, bereits erwirtschaftete Umsätze früher verfügbar zu machen.
Wichtig: Factoring finanziert grundsätzlich geeignete Forderungen und nicht automatisch eine zukünftige Ernte. Solange noch kein ankauffähiger Zahlungsanspruch entstanden ist, kann eine ergänzende Produktions- oder Betriebsmittelfinanzierung erforderlich sein.
Tierhaltung und laufende Betriebskosten
Milchviehbetriebe, Mastbetriebe und andere Tierhalter müssen regelmäßig Futter, Energie, tiermedizinische Leistungen und Personal finanzieren.
Die Abrechnung mit gewerblichen Abnehmern erfolgt dagegen nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und teilweise über besondere Abrechnungs- oder Gutschriftverfahren.
Ob beispielsweise Forderungen aus Milchlieferungen an Molkereien für Factoring geeignet sind, hängt vom konkreten Zahlungsanspruch, dem Abrechnungsverfahren, möglichen Verrechnungsrechten und den Anforderungen der jeweiligen Factoringgesellschaft ab.
Eine pauschale Zusage für sämtliche Milchgeldabrechnungen wäre deshalb nicht seriös.
2. Wenn Liquidität im Agrarhandel gebunden bleibt
Viele landwirtschaftliche Unternehmen beliefern regelmäßig Händler, Genossenschaften, Molkereien oder lebensmittelverarbeitende Unternehmen.
Abhängig von Markt, Vertragsgestaltung und Betriebsgröße können dadurch erhebliche Forderungen gegenüber einer vergleichsweise kleinen Zahl von Abnehmern entstehen.
Für die Liquiditätsplanung sind insbesondere drei Fragen entscheidend:
- Wann entsteht ein rechtlich durchsetzbarer Zahlungsanspruch?
- Wie lange dauert es anschließend bis zum vereinbarten Zahlungseingang?
- Welche Liquidität benötigt der Betrieb während dieser Zeit?
Ein landwirtschaftlicher Betrieb kann wirtschaftlich erfolgreich arbeiten und trotzdem einen Liquiditätsengpass erleben, wenn erhebliche Beträge in offenen Forderungen gebunden sind.
Welche Agrarforderungen können für Factoring infrage kommen?
Grundsätzlich kommen vor allem geeignete Forderungen aus bereits abgeschlossenen gewerblichen Lieferungen und Dienstleistungen infrage.
- Getreide und Marktfrüchte: Forderungen aus abgeschlossenen Lieferungen an gewerbliche Händler oder Verarbeiter.
- Milchlieferungen: Geeignete Ansprüche gegenüber Molkereien, soweit Abrechnung und Vertragsgestaltung einen Forderungsankauf ermöglichen.
- Direktvermarktung: Rechnungen an Restaurants, Hotels, Handelsunternehmen und andere gewerbliche Abnehmer.
- Landwirtschaftliche Dienstleistungen: Forderungen aus bereits erbrachten Lohnarbeiten oder vergleichbaren Leistungen.
- Agrarhandel: Geeignete Warenforderungen gegenüber gewerblichen Kunden.
Offene Preisfeststellungen, Qualitätsabschläge, Verrechnungen oder besondere Liefervereinbarungen können die Factoringfähigkeit dagegen einschränken.
Auch die Bonität des Abnehmers spielt eine wesentliche Rolle. Nicht jede Forderung wird automatisch von jeder Factoringgesellschaft angekauft.
Weitere Informationen zu Forderungsfinanzierungen für produzierende Unternehmen und gewerbliche Warenströme finden Sie unter Factoring für Industrie, Großhandel und Produktion.
3. Wie funktioniert Factoring für landwirtschaftliche Betriebe?
Beim Factoring verkauft ein Unternehmen geeignete Forderungen an eine Factoringgesellschaft. Nach erfolgreicher Prüfung und Ankauf kann ein vertraglich vereinbarter Teil des Rechnungsbetrags früher ausgezahlt werden.
Der typische Ablauf umfasst fünf Schritte:
- Lieferung oder Leistung: Der landwirtschaftliche Betrieb liefert beispielsweise Getreide an einen gewerblichen Händler.
- Abrechnung: Nach der Lieferung entsteht ein nachweisbarer Zahlungsanspruch. Je nach Geschäftsmodell kann dieser durch eine Rechnung oder ein geeignetes Gutschrift- beziehungsweise Abrechnungsdokument belegt werden.
- Forderungsprüfung: Die Factoringgesellschaft prüft unter anderem Debitor, Forderung und vereinbarte Ankaufsvoraussetzungen.
- Auszahlung: Nach dem Forderungsankauf erfolgt die vereinbarte Vorauszahlung. Höhe und Zeitpunkt hängen von Anbieter, Vertrag und Forderung ab.
- Schlussabrechnung: Ein möglicher Einbehalt wird entsprechend den vertraglichen Regelungen abgerechnet. Dabei werden vereinbarte Kosten berücksichtigt.
Berger Factoring unterstützt als Vermittler bei der Auswahl geeigneter Anbieter. Der eigentliche Forderungsankauf, die Auszahlung und gegebenenfalls das Forderungsmanagement erfolgen durch die ausgewählte Factoringgesellschaft.
Eine grundlegende Einführung finden Sie in unserem Beitrag Factoring einfach erklärt: Der Liquiditäts-Turbo für den Mittelstand.
4. Risikomanagement: Wenn ein wichtiger Agrarabnehmer ausfällt
Landwirtschaftliche Betriebe sind teilweise stark von einzelnen Abnehmern abhängig. Wird ein erheblicher Teil der Ernte an einen bestimmten Händler oder Verarbeiter geliefert, kann dessen Zahlungsfähigkeit für den Betrieb von großer Bedeutung sein.
Gerät ein wichtiger Abnehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten, drohen nicht nur verspätete Zahlungseingänge, sondern gegebenenfalls auch Forderungsverluste.
Delkredereschutz beim echten Factoring
Beim echten Factoring übernimmt die Factoringgesellschaft im vertraglich vereinbarten Umfang das Risiko der Zahlungsunfähigkeit eines Debitors für entsprechend angekaufte und gedeckte Forderungen.
Dieser Schutz kann bei größeren Forderungen gegenüber einzelnen Abnehmern besonders relevant sein. Er ist jedoch kein uneingeschränkter Schutz gegen sämtliche Forderungsprobleme.
- Die Forderung muss tatsächlich bestehen.
- Vereinbarte Debitorenlimite müssen eingehalten werden.
- Liefer- und Leistungsnachweise müssen den Anforderungen entsprechen.
- Reklamationen, Qualitätsstreitigkeiten und Einreden können gesondert behandelt werden.
- Vertragliche Ausschlüsse und Veritätsrisiken bleiben zu beachten.
Bei der Auswahl einer Factoringgesellschaft sollte deshalb nicht nur die mögliche Vorauszahlung, sondern auch der tatsächliche Umfang des vereinbarten Ausfallschutzes betrachtet werden.
5. Investitionen in moderne Landwirtschaft: Factoring als Ergänzung zur Finanzierung
Moderne Landwirtschaft erfordert häufig erhebliche Investitionen in Maschinen, Gebäude, Digitalisierung und Automatisierung.
Dazu gehören beispielsweise:
- GPS-gestützte Landmaschinen
- Melk- und Stallrobotik
- digitale Steuerungs- und Sensorsysteme
- Lager- und Kühltechnik
- energieeffiziente Produktionsanlagen
- Bewässerungs- und Präzisionslandwirtschaft
Für langfristige Investitionen kommen beispielsweise Bankdarlehen, Leasing oder andere geeignete Finanzierungsinstrumente infrage.
Factoring verfolgt einen anderen Ansatz: Es macht unter geeigneten Voraussetzungen Liquidität aus bereits entstandenen Kundenforderungen früher verfügbar.
Dadurch können laufende Betriebsmittel finanziert oder vorhandene Liquiditätsreserven entlastet werden. Das kann die gesamte Finanzierungsplanung unterstützen, ersetzt jedoch nicht automatisch einen langfristigen Investitionskredit.
Factoring und Eigenkapitalquote
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Factoring auch bilanzielle Auswirkungen haben.
Wird eine Forderung nach den maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften ausgebucht und anschließend mit der erhaltenen Liquidität eine bestehende Verbindlichkeit getilgt, kann sich die Bilanzsumme reduzieren.
Bei unverändertem Eigenkapital kann sich dadurch die rechnerische Eigenkapitalquote erhöhen.
Ein bloßer Austausch von Forderungen gegen Bankguthaben führt hingegen nicht automatisch zu einer Bilanzverkürzung.
Ob sich daraus ein besseres Bankenrating oder günstigere Kreditkonditionen ergeben, hängt von weiteren wirtschaftlichen und bankinternen Bewertungsfaktoren ab.
Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Wie wirkt sich Factoring auf die Bilanz aus?.
6. Factoring für Direktvermarktung und gewerbliche Agrarlieferungen
Viele landwirtschaftliche Betriebe erweitern ihre Absatzwege und beliefern neben dem klassischen Agrarhandel auch Gastronomie, Hotellerie, Lebensmittelgroßhändler oder andere Geschäftskunden.
Diese Diversifikation kann neue Absatzmöglichkeiten eröffnen, führt jedoch häufig zu einer größeren Zahl einzelner Rechnungen und unterschiedlicher Zahlungsbedingungen.
Wenn die gewerblichen Forderungen die jeweiligen Ankaufskriterien erfüllen, können passende Factoringmodelle die Liquiditätsplanung unterstützen.
Beim Full-Service-Factoring kann darüber hinaus ein Teil des Debitorenmanagements durch die Factoringgesellschaft übernommen werden. Ob sich der Verwaltungsaufwand tatsächlich reduziert, hängt vom vereinbarten Leistungsumfang und vom vorhandenen Rechnungsprozess ab.
Privatkundengeschäfte, Barverkäufe oder bereits vollständig beglichene Rechnungen sind dagegen nicht mit offenen gewerblichen Forderungen gleichzusetzen.
7. Praxisbeispiel: Liquiditätsgewinn bei einem Marktfruchtbetrieb
Um die Praxisnähe zu verdeutlichen, blicken wir auf ein konkretes Szenario, wie es uns bei Berger Factoring regelmäßig begegnet.
Ausgangssituation: Ernte geliefert, Forderung entstanden
Ein landwirtschaftlicher Marktfruchtbetrieb verkauft nach einer erfolgreichen Ernte Getreide an einen gewerblichen Agrarhändler.
Die Ware wurde vollständig geliefert, Menge und Qualität sind abschließend festgestellt und die Forderung ist unbestritten. Gleichzeitig beginnt bereits die finanzielle Vorbereitung der nächsten Anbausaison.
Die Herausforderung: Gute Ernte, aber gebundene Liquidität
Der Betrieb verfügt über eine offene Forderung von 120.000 Euro gegenüber dem Agrarhändler.
Das vertraglich vereinbarte Zahlungsziel beträgt 60 Tage. Gleichzeitig stehen Ausgaben für Saatgut, Dünger, Maschinenwartung, Pacht und weitere Betriebsmittel an.
Ohne eine frühere Finanzierung müsste der Betrieb beispielsweise vorhandene Liquiditätsreserven einsetzen, eine andere Betriebsmittelfinanzierung nutzen oder einzelne Ausgaben zeitlich verschieben.
Die mögliche Lösung: Forderungsfinanzierung durch Factoring
Berger Factoring prüft als unabhängiger Vermittler, welche Factoringgesellschaften für einen solchen landwirtschaftlichen Forderungsbestand grundsätzlich infrage kommen.
Angenommen, eine Factoringgesellschaft akzeptiert die Forderung und vereinbart eine Vorauszahlung von 90 Prozent:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Offene Forderung | 120.000 € |
| Vereinbartes Zahlungsziel | 60 Tage |
| Angenommene Vorauszahlungsquote | 90 % |
| Rechnerische Vorauszahlung | 108.000 € |
| Vorläufiger Einbehalt | 12.000 € |
Hinweis: Die Zahlen dieses Szenarios sind illustrativ und stellen keine dokumentierten Kundenergebnisse oder verbindlichen Factoringkonditionen dar. Tatsächliche Gebühren, Auszahlungen, Einbehalte und Schlussabrechnungen hängen vom jeweiligen Vertrag und der konkreten Forderungsprüfung ab.
Das Ergebnis: Mehr finanzieller Handlungsspielraum
Bei erfolgreichem Forderungsankauf könnten dem Betrieb rechnerisch 108.000 Euro vor dem regulären Zahlungseingang zur Verfügung stehen.
Diese Liquidität könnte beispielsweise für Betriebsmittel, laufende Verpflichtungen oder die Vorbereitung der kommenden Saison eingesetzt werden.
Ob dadurch zusätzliche Einkaufsvorteile entstehen oder andere Finanzierungskosten eingespart werden, müsste anhand der tatsächlichen Angebote und Alternativen berechnet werden.
Der entscheidende wirtschaftliche Effekt besteht in diesem Szenario deshalb nicht in einem garantierten Zusatzgewinn, sondern in der früheren Verfügbarkeit bereits erwirtschafteter Liquidität.
8. Factoring und Skonto: Wann entsteht ein wirtschaftlicher Vorteil?
Landwirtschaftliche Betriebe können beim Einkauf von Betriebsmitteln unter Umständen von Skontoangeboten profitieren.
Angenommen, ein Lieferant gewährt bei einer Rechnung über 20.000 Euro einen Skontoabzug von 2 Prozent. Bei fristgerechter Zahlung beträgt der rechnerische Nachlass 400 Euro.
Wird dafür Factoringliquidität eingesetzt, müssen die tatsächlichen Finanzierungskosten gegengerechnet werden.
Entscheidend ist deshalb:
- Welche Einkaufsrechnung ist tatsächlich skontofähig?
- Wie hoch ist der mögliche Zahlungsnachlass?
- Welche Factoringkosten entstehen insgesamt?
- Wie viel Liquidität wird benötigt und für welchen Zeitraum?
- Welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?
Factoring kann wirtschaftliche Vorteile ermöglichen. Eine allgemeine Aussage, dass Factoring sich durch Skonto immer selbst finanziert oder automatisch einen Zusatzgewinn erzeugt, wäre jedoch nicht seriös.
9. Was kostet Factoring für Landwirtschaftsbetriebe?
Die tatsächlichen Kosten hängen vom gewählten Anbieter, dem Forderungsbestand und dem gewünschten Leistungsumfang ab.
Zu den wesentlichen Einflussgrößen gehören:
- Jahresumsatz und geeignetes Factoringvolumen
- Anzahl der gewerblichen Abnehmer
- Bonität und Konzentration der Debitoren
- Rechnungshöhe und Zahlungsziele
- saisonale Schwankungen des Geschäfts
- Abrechnungs- und Gutschriftverfahren
- vereinbarter Ausfallschutz
- Umfang des Forderungsmanagements
Je nach Vertragsmodell können Factoringgebühren, Finanzierungskosten und weitere Entgelte anfallen.
Ein seriöser Vergleich berücksichtigt deshalb die Gesamtkosten und nicht lediglich einen einzelnen Gebühren- oder Zinssatz.
10. Für welche Agrarbetriebe ist Factoring besonders interessant?
| Geschäftsmodell | Möglicher Finanzierungsansatz | Wichtige Voraussetzung |
|---|---|---|
| Ackerbau und Marktfruchtbetriebe | Geeignete Forderungen aus abgeschlossenen Erntelieferungen | Geklärte Mengen, Preise und Zahlungsansprüche |
| Milchviehbetriebe | Gegebenenfalls Forderungen aus Milchlieferungen | Geeignetes Abrechnungs- und Gutschriftverfahren |
| Landwirtschaftliche Lohnunternehmen | Forderungen aus erbrachten gewerblichen Dienstleistungen | Nachvollziehbare Leistungsnachweise |
| Gewerbliche Direktvermarktung | Rechnungen an Gastronomie, Handel und weitere Geschäftskunden | Ankauffähige B2B-Forderungen |
| Agrarhandel | Gewerbliche Warenforderungen | Geeignete Debitoren und Vertragsbedingungen |
Neben dem klassischen Forderungsverkauf sollten landwirtschaftliche Betriebe bei längeren Produktionszyklen auch ergänzende Finanzierungsinstrumente prüfen.
Gerade im Zusammenspiel von Betriebsmittelkrediten, Leasing und Factoring kann eine ausgewogene Finanzierungsstruktur entstehen.
11. Warum Berger Factoring? Unabhängige Vermittlung statt Standardlösung
Landwirtschaftliche Forderungen weisen häufig Besonderheiten auf, die bei einer Finanzierung berücksichtigt werden müssen.
Dazu gehören saisonale Umsätze, besondere Lieferbedingungen, Gutschriftverfahren, Konzentrationen auf wenige Abnehmer und unterschiedliche Produktionszyklen.
Berger Factoring ist ein unabhängiger Factoring-Vermittler und keine Factoringgesellschaft.
Wir unterstützen bei der Suche nach geeigneten Anbietern und vergleichen Lösungen anhand der konkreten betrieblichen Ausgangslage.
Im Mittelpunkt stehen insbesondere:
- Art und Qualität der vorhandenen Forderungen
- Abnehmerstruktur und Zahlungsziele
- saisonale Liquiditätsanforderungen
- gewünschter Leistungsumfang
- Ausfallschutz und Debitorenmanagement
- Gesamtkosten und vertragliche Bedingungen
Die endgültige Entscheidung über einen Forderungsankauf trifft die jeweilige Factoringgesellschaft nach ihrer Prüfung.
Factoring für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb prüfen
Sie beliefern regelmäßig gewerbliche Abnehmer und möchten wissen, ob Ihre offenen Forderungen früher finanziert werden können?
Berger Factoring unterstützt Sie beim unabhängigen Vergleich geeigneter Factoringgesellschaften und Vertragsmodelle.
Kostenloses Erstgespräch vereinbarenHäufige Fragen zu Factoring für Landwirte
Können Landwirte ihre zukünftige Ernte mit Factoring finanzieren?
Klassisches Factoring setzt grundsätzlich geeignete bereits entstandene Forderungen voraus. Eine noch nicht erfolgte Ernte kann deshalb nicht automatisch über Factoring vorfinanziert werden. Für diese Phase können gegebenenfalls andere Betriebsmittelfinanzierungen infrage kommen.
Kann Milchgeld über Factoring finanziert werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen können geeignete Forderungen aus Milchlieferungen finanzierbar sein. Dabei müssen insbesondere Abrechnungsverfahren, Vertragsgestaltung und mögliche Verrechnungsrechte geprüft werden.
Ist Factoring auch für kleine Landwirtschaftsbetriebe möglich?
Das hängt von den Anforderungen der jeweiligen Factoringgesellschaft ab. Umsatz, Forderungsvolumen, Debitorenstruktur und Abrechnungsqualität spielen eine wichtige Rolle. Auch kleinere Betriebe können bei geeigneten Voraussetzungen infrage kommen.
Können Landwirte nur einzelne Forderungen verkaufen?
Selektive Factoringmodelle sind bei bestimmten Anbietern möglich. Nicht jede Factoringgesellschaft akzeptiert jedoch die Finanzierung einzelner ausgewählter Forderungen. Die passende Vertragsgestaltung muss individuell geprüft werden.
Was passiert, wenn ein Agrarhändler insolvent wird?
Beim echten Factoring kann die Factoringgesellschaft für entsprechend angekaufte und gedeckte Forderungen das vertraglich vereinbarte Delkredererisiko übernehmen. Forderungsstreitigkeiten, Veritätsrisiken und vertragliche Ausschlüsse bleiben davon getrennt zu betrachten.
Ist Factoring günstiger als ein landwirtschaftlicher Betriebsmittelkredit?
Ein pauschaler Preisvergleich ist nicht möglich. Factoring und Betriebsmittelkredite unterscheiden sich hinsichtlich Funktion, Kostenstruktur und möglicher Zusatzleistungen. Die wirtschaftliche Bewertung hängt von der konkreten Ausgangslage und den jeweiligen Angeboten ab.
Können Agrarsubventionen gefactort werden?
Förder- und Subventionsansprüche können besonderen rechtlichen und vertraglichen Voraussetzungen unterliegen. Sie sind deshalb nicht automatisch mit gewöhnlichen Forderungen aus gewerblichen Warenlieferungen vergleichbar. Eine Finanzierung solcher Ansprüche muss gesondert geprüft werden.
Wie schnell kann ein Landwirt Liquidität durch Factoring erhalten?
Nach Vertragsabschluss und erfolgreichem Ankauf einer geeigneten Forderung können je nach Anbieter kurzfristige Auszahlungen möglich sein. Die tatsächliche Dauer hängt vom Prüfprozess, den Unterlagen und den vertraglichen Vereinbarungen ab. Eine feste Auszahlungsfrist lässt sich nicht pauschal garantieren.
12. Fazit: Gute Ernte und planbare Liquidität gehören zusammen
Landwirtschaftliche Betriebe stehen vor der Herausforderung, hohe Vorleistungen, saisonale Einnahmen und langfristige Investitionen miteinander zu verbinden.
Factoring kann helfen, geeignete offene Forderungen aus bereits erbrachten Lieferungen und Dienstleistungen früher in Liquidität umzuwandeln.
Besonders interessant kann das für Betriebe mit regelmäßigen gewerblichen Abnehmern, längeren Zahlungszielen und klar dokumentierten Forderungen sein.
Gleichzeitig müssen besondere Abrechnungsverfahren, saisonale Schwankungen, Debitorenstruktur und tatsächliche Forderungsqualität berücksichtigt werden.
Eine passende Factoringlösung ersetzt keine wirtschaftliche Betriebsplanung, kann sie jedoch sinnvoll ergänzen.
Berger Factoring begleitet landwirtschaftliche Unternehmen als unabhängiger Vermittler bei der Prüfung und Auswahl geeigneter Factoringgesellschaften.



