Wenn sich eine Unternehmenskrise verschärft, wird Liquidität zu einem zentralen Faktor. Gleichzeitig ist gerade in dieser Phase besondere Vorsicht erforderlich: Factoring ist weder ein automatischer „Rettungsanker“ noch eine Garantie dafür, dass sich eine Insolvenz vermeiden oder ein bereits eingeleitetes Verfahren finanzieren lässt. Es kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen geeignete, bereits entstandene Forderungen früher liquiditätswirksam machen. Ob Factoring vor einer Insolvenz, in einer Restrukturierung oder während einer Eigenverwaltung eingesetzt werden kann, hängt von Forderungsqualität, Debitoren, Vertragsstruktur, insolvenzrechtlicher Situation und der Bereitschaft eines Factoringpartners ab.
Das Wichtigste zu Factoring in Unternehmenskrisen
- Factoring ersetzt keine Sanierungsberatung: Bei drohender oder eingetretener Insolvenz müssen Geschäftsleitung und Berater insolvenzrechtliche Pflichten separat prüfen.
- Bestehende Forderungen sind entscheidend: Factoring basiert grundsätzlich auf bereits entstandenen, geeigneten und abtretbaren Forderungen – nicht auf zukünftigen Umsätzen.
- Unternehmenskrise ist kein Automatismus für Ablehnung: Debitorenbonität ist wichtig, aber auch die wirtschaftliche und rechtliche Situation des Forderungsverkäufers bleibt relevant.
- StaRUG und Eigenverwaltung sind nicht dasselbe: Das StaRUG ist ein vorinsolvenzlicher Restrukturierungsrahmen; Eigenverwaltung findet innerhalb eines Insolvenzverfahrens statt.
- Nach Insolvenzantrag gelten besondere Anforderungen: Bestehende Verträge, Sicherheiten, Verfügungsbefugnisse und Massebezug müssen individuell geprüft werden.
- Berger Factoring vermittelt unabhängig: Wir kaufen Forderungen nicht selbst an und ersetzen keine insolvenzrechtliche oder steuerliche Beratung.
Einen allgemeinen Überblick über Nutzen und Einsatzfelder von Factoring finden Sie unter Ihre Vorteile mit Factoring. Grundlagen zur Auswahl eines passenden Partners finden Sie unter Factoring-Anbieter vergleichen.
1. Factoring vor der Insolvenz: Liquidität früher verfügbar machen
Unternehmen geraten häufig nicht deshalb in Schwierigkeiten, weil keine Aufträge vorhanden sind, sondern weil Ausgaben und Zahlungseingänge zeitlich auseinanderfallen.
Typische Belastungen können sein:
- lange Zahlungsziele
- steigende offene Forderungen
- hohe Materialvorleistungen
- Personalkosten
- reduzierte Kreditlinien
- Lieferantenforderungen
- Steuer- und Sozialabgaben
Factoring kann in einer solchen Situation grundsätzlich geeignet sein, wenn bereits ordnungsgemäß entstandene Forderungen gegenüber ausreichend bonitätsstarken Debitoren vorhanden sind.
Es finanziert jedoch nicht unmittelbar zukünftige Aufträge, erwartete Umsätze oder noch nicht erbrachte Leistungen.
2. Eine Krise macht Forderungen nicht automatisch factoringfähig
Für einen Factor ist nicht nur entscheidend, dass eine Rechnung existiert.
Geprüft werden können unter anderem:
- Forderungsentstehung
- Leistungserbringung
- Abtretbarkeit
- Debitorenbonität
- Forderungsalter
- Einwendungen
- Aufrechnungsrechte
- Vertragsstruktur
- Unternehmenssituation
Gerade in einer Krise können zusätzliche Prüfungen erforderlich sein.
Es wäre deshalb zu pauschal zu behaupten, bei Factoring spiele ausschließlich die Bonität des Kunden eine Rolle und die wirtschaftliche Situation des eigenen Unternehmens sei nebensächlich.
3. Drohende Zahlungsunfähigkeit frühzeitig erkennen
Je früher eine Liquiditätskrise erkannt wird, desto größer kann grundsätzlich der unternehmerische Handlungsspielraum sein.
Factoring kann dann ein Baustein innerhalb einer umfassenderen Finanzierung oder Restrukturierung sein.
Es ersetzt jedoch nicht die Prüfung, ob bereits insolvenzrechtliche Tatbestände oder Antragspflichten bestehen.
Bei ernsthaften Liquiditätsproblemen sollten deshalb frühzeitig insolvenzrechtlich qualifizierte Berater eingebunden werden.
4. StaRUG: Restrukturierung vor der Insolvenz
Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – kurz StaRUG – ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine Restrukturierung bei drohender Zahlungsunfähigkeit.
Das StaRUG ist kein klassisches Insolvenzverfahren.
Je nach Situation können unter anderem Restrukturierungspläne und gerichtliche Instrumente eingesetzt werden.
Factoring kann in einer solchen Phase als mögliche Liquiditätsquelle geprüft werden, wenn:
- geeignete Forderungen vorhanden sind,
- deren Abtretung möglich ist,
- der Factor die Unternehmenssituation akzeptiert,
- die Finanzierung in das Restrukturierungskonzept passt.
Ob ein bestehendes oder neues Factoringmodell sinnvoll eingesetzt werden kann, ist jedoch eine Einzelfallentscheidung.
5. StaRUG und Eigenverwaltung nicht verwechseln
Die Begriffe werden häufig vermischt, obwohl sie unterschiedliche Situationen betreffen.
| Situation | Grundstruktur |
|---|---|
| StaRUG | Vorinsolvenzlicher Restrukturierungsrahmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit |
| Vorläufige Eigenverwaltung | Phase eines beantragten Insolvenzverfahrens unter insolvenzrechtlicher Aufsicht |
| Eigenverwaltung | Eröffnetes Insolvenzverfahren, bei dem der Schuldner unter Aufsicht eines Sachwalters verwaltungs- und verfügungsbefugt bleibt |
| Regelinsolvenz | Insolvenzverfahren unter Verwaltung eines Insolvenzverwalters |
Für die Finanzierung gelten in diesen Phasen unterschiedliche rechtliche und praktische Voraussetzungen.
6. Factoring in der vorläufigen Eigenverwaltung
Wird eine vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, befindet sich das Unternehmen bereits innerhalb eines insolvenzrechtlichen Verfahrensrahmens.
Ein Factoringmodell kann dann nicht einfach so behandelt werden wie im normalen Geschäftsbetrieb.
Zu prüfen sind unter anderem:
- bestehende Factoringverträge
- bereits abgetretene Forderungen
- zukünftige Forderungen
- bestehende Globalzessionen
- sonstige Sicherheiten
- Verfügungsbefugnisse
- Abstimmung mit Sachwalter und Sanierungsberatern
Ein neuer oder fortgesetzter Forderungsverkauf muss deshalb in die konkrete Verfahrensstruktur passen.
7. Eigenverwaltung benötigt einen belastbaren Finanzierungsplan
Eine Eigenverwaltung funktioniert nicht allein deshalb, weil grundsätzlich offene Forderungen vorhanden sind.
Für die Eigenverwaltungsplanung ist ein belastbarer Finanzplan erforderlich.
Dabei muss nachvollziehbar dargestellt werden, wie:
- der gewöhnliche Geschäftsbetrieb fortgeführt wird,
- laufende Kosten gedeckt werden,
- Verfahrenskosten finanziert werden,
- die Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden sollen.
Factoring kann darin gegebenenfalls eine Finanzierungsquelle darstellen.
Es ist jedoch weder gesetzlich vorgeschrieben noch automatisch das „Standardinstrument“ jeder Eigenverwaltung.
8. Bestehende Forderungen und neue Forderungen trennen
In Krisen- und Insolvenzverfahren ist eine saubere zeitliche und rechtliche Abgrenzung besonders wichtig.
Zu unterscheiden sind beispielsweise:
- Forderungen, die bereits vor einem Insolvenzantrag entstanden sind,
- Forderungen aus Leistungen nach Antragstellung,
- Forderungen nach Verfahrenseröffnung,
- bereits an Banken oder Factoren abgetretene Forderungen.
Welche Forderungen wirtschaftlich zur Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs genutzt werden können, hängt von Vertragslage, Sicherheiten und insolvenzrechtlicher Einordnung ab.
9. Globalzessionen und bestehende Sicherheiten können entscheidend sein
Viele Unternehmen haben Forderungen bereits im Rahmen bestehender Finanzierungen als Sicherheit abgetreten.
Dazu können gehören:
- Globalzessionen zugunsten einer Bank
- bestehende Factoringverträge
- Abtretungen an Warenkreditversicherer
- vertragliche Abtretungsverbote
Ein neuer Factor kann Forderungen nicht automatisch wirksam ankaufen, wenn Rechte Dritter entgegenstehen.
Deshalb ist die bestehende Sicherheitenstruktur regelmäßig ein wesentlicher Bestandteil der Prüfung.
10. Debitorenbonität bleibt wichtig – aber nicht allein entscheidend
Eine gute Debitorenstruktur kann Factoring auch in schwierigen Unternehmenssituationen grundsätzlich interessanter machen.
Beispiele können sein:
- große Industriekunden
- öffentliche Auftraggeber
- bonitätsstarke Handelsunternehmen
- etablierte Geschäftskunden
Dennoch betrachtet ein Factor auch das Unternehmen selbst.
Relevant können beispielsweise sein:
- Fortführungsfähigkeit
- Forderungsqualität
- Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung
- Streitquoten
- Sicherheiten
- Sanierungskonzept
- Verfahrensstatus
„Der Factor schaut nur auf Ihre Kunden“ wäre deshalb gerade in einer Krise eine zu starke Vereinfachung.
11. Factoring garantiert keine Auszahlung innerhalb von 48 Stunden
Auch in einer Restrukturierung kann Factoring geeignete Forderungen vergleichsweise schnell liquiditätswirksam machen.
Die konkrete Geschwindigkeit hängt jedoch beispielsweise ab von:
- Due Diligence
- Unternehmenssituation
- Debitorenprüfung
- Vertragsunterlagen
- Forderungsbestand
- Sicherheitenstruktur
- Abstimmung mit Verfahrensbeteiligten
Gerade bei einem Krisenunternehmen kann eine Prüfung umfangreicher sein als bei einem wirtschaftlich stabilen Neukunden.
Eine pauschale Zusage von 24 oder 48 Stunden wäre deshalb nicht seriös.
12. Löhne und Lieferanten werden nicht automatisch abgesichert
Früher verfügbare Liquidität kann im allgemeinen Unternehmenscashflow beispielsweise für Personal, Lieferanten oder andere laufende Ausgaben eingesetzt werden.
Factoring garantiert jedoch nicht, dass:
- sämtliche Löhne bezahlt werden können,
- Lieferanten wieder Zahlungsziele gewähren,
- Vorkassebedingungen aufgehoben werden,
- Sozialversicherungsbeiträge gedeckt sind,
- die Sanierung erfolgreich ist.
Solche Aussagen hängen von der gesamten Liquiditäts- und Ertragslage des Unternehmens ab.
13. Forderungsausfallschutz in der Krise korrekt einordnen
Beim echten Factoring kann das vertraglich definierte Zahlungsunfähigkeitsrisiko geeigneter und gedeckter Forderungen auf den Factor übergehen.
Davon zu unterscheiden sind unter anderem:
- Mängel
- Leistungsstreitigkeiten
- Aufrechnungen
- Gegenforderungen
- Gutschriften
- Retouren
- sonstige Einreden
Diese Risiken werden nicht automatisch durch einen Delkredereschutz beseitigt.
Mehr dazu finden Sie unter Factoring in Krisenzeiten: Liquidität, Ausfallschutz und Stabilität.
14. Factoring kann eine Sanierung unterstützen – aber nicht ersetzen
Eine erfolgreiche Sanierung kann mehrere Bausteine erfordern.
Dazu können beispielsweise gehören:
- operative Restrukturierung
- Kostenmaßnahmen
- Gesellschafterbeiträge
- Bankfinanzierung
- Factoring
- Leasing
- Investoren
- Gläubigervereinbarungen
Factoring löst insbesondere das Problem nicht, wenn ein Unternehmen dauerhaft strukturell unrentabel ist und keine ausreichenden werthaltigen Forderungen entstehen.
Liquidität kann Zeit verschaffen – sie ersetzt aber kein tragfähiges Geschäftsmodell.
15. Factoring im M&A- oder Investorenprozess
Ein bestehendes Factoringmodell kann für eine Fortführung oder Transaktion relevant sein, weil es einen Teil des laufenden Working Capitals abdecken kann.
Es wäre jedoch zu weitgehend zu behaupten, dass dadurch eine Zielgesellschaft automatisch attraktiver oder ein Verkauf wahrscheinlicher wird.
Investoren betrachten regelmäßig das Gesamtbild:
- Ertragskraft
- Liquidität
- Kundenstruktur
- Verbindlichkeiten
- Verträge
- Sanierungsbedarf
- Finanzierungsstruktur
Factoring kann darin ein Element sein – nicht mehr und nicht weniger.
16. Factoring und Inkasso in der Krise unterscheiden
Unternehmen in einer Krise haben häufig sowohl aktuelle als auch bereits überfällige Forderungen.
Factoring eignet sich typischerweise eher für bestehende, ordnungsgemäße und akzeptierte Forderungen.
Bereits stark überfällige oder bestrittene Forderungen können dagegen eher ein Thema für das Forderungsmanagement oder Inkasso sein.
Eine ausführliche Abgrenzung finden Sie unter Factoring vs. Inkasso.
17. Kosten und Konditionen können in Krisensituationen anders ausfallen
Factoringkonditionen hängen generell vom Risikoprofil ab.
In einer Restrukturierung können unter anderem relevant sein:
- Forderungsvolumen
- Debitorenqualität
- Branche
- Forderungsalter
- Ausfallrisiko
- Vertragsstatus
- Sanierungskonzept
- administrativer Aufwand
Deshalb sollte nicht davon ausgegangen werden, dass Konditionen aus einer normalen Unternehmenssituation unverändert auf eine Krise oder Eigenverwaltung übertragbar sind.
Grundlagen finden Sie unter Factoring-Kosten und Gebühren.
Praxisbeispiel
Praxisbeispiel: Factoring in einer frühen Restrukturierungsphase
Um die Praxisnähe zu verdeutlichen, blicken wir auf ein konkretes Szenario, wie es uns bei Berger Factoring regelmäßig begegnet.
Einordnung: Das folgende Szenario ist eine illustrative Modellrechnung und keine dokumentierte Kundenreferenz, Sanierungszusage, insolvenzrechtliche Beratung oder Finanzierungszusage. Ob Factoring in einer Krisensituation tatsächlich möglich ist, hängt von Forderungsstruktur, Debitoren, Sicherheiten, Vertragslage, Liquiditätsplanung und Factoringpartner ab.
Ausgangssituation
Ein mittelständisches B2B-Unternehmen gerät nach mehreren schwachen Monaten in eine angespannte Liquiditätssituation. Gleichzeitig bestehen weiterhin laufende Aufträge und Forderungen gegen bonitätsstarke Geschäftskunden.
| Kennzahl | Modellannahme |
|---|---|
| Jahresumsatz | 5.000.000 € |
| Offener Forderungsbestand | 750.000 € |
| Davon modellhaft geeignete Forderungen | 420.000 € |
| Monatlicher laufender Liquiditätsbedarf | 260.000 € |
Herausforderung
Die bisherige Betriebsmittellinie reicht nicht mehr aus. Gleichzeitig müssen Personal, Material und laufende Betriebskosten finanziert werden.
Ein Teil der Forderungen ist bereits überfällig oder bestritten und wird deshalb ausdrücklich nicht als factoringfähig unterstellt.
Factoring-Lösung
Im Modell wird angenommen, dass Forderungen über 420.000 Euro tatsächlich entstanden, abtretbar, unbestritten und vom Factor akzeptiert sind.
Bei einer rein illustrativen Vorauszahlungsquote von 90 Prozent könnten daraus rechnerisch 378.000 Euro früher verfügbar werden.
| Position | Modellwert |
|---|---|
| Geeignete Forderungen | 420.000 € |
| Illustrative Vorauszahlungsquote | 90 % |
| Rechnerisch frühere Liquidität | 378.000 € |
| Vorläufiger Einbehalt | 42.000 € |
Ergebnis
Die zusätzliche Liquidität könnte den laufenden Finanzplan entlasten und Zeit für weitere Restrukturierungsmaßnahmen schaffen.
Sie löst jedoch weder eine strukturelle Ertragskrise noch beseitigt sie automatisch einen Insolvenztatbestand oder eine mögliche Antragspflicht.
18. Wann kann Factoring in einer Krise eher prüfbar sein?
Eine Prüfung kann grundsätzlich aussichtsreicher sein, wenn:
- weiterhin laufende Umsätze entstehen,
- bonitätsstarke Debitoren vorhanden sind,
- Forderungen sauber dokumentiert sind,
- wenig Streit über Leistungen besteht,
- die Buchhaltung aktuell ist,
- die Sicherheitenlage transparent ist,
- ein nachvollziehbares Fortführungskonzept besteht.
Schwieriger kann es werden bei:
- hohen Streitquoten
- sehr alten Forderungen
- fehlender Dokumentation
- unklaren Abtretungsrechten
- starken Rückbelastungen
- fehlender Fortführungsperspektive
19. Welche Unterlagen können relevant sein?
Je nach Factoringgesellschaft und Verfahrenssituation können beispielsweise erforderlich sein:
- aktuelle BWA
- Summen- und Saldenliste
- OP-Liste
- Debitorenübersicht
- Forderungsalter
- Beispielrechnungen
- Kundenverträge
- Informationen zu Sicherheiten und Globalzessionen
- Liquiditätsplanung
- Sanierungs- oder Restrukturierungsunterlagen
- Informationen zum Verfahrensstatus
20. Warum Berger Factoring?
Berger Factoring ist unabhängiger Factoring-Vermittler und keine selbst ankaufende Factoringgesellschaft.
Bei Unternehmen in angespannten Situationen betrachten wir insbesondere:
- Forderungsbestand
- Debitorenbonität
- Forderungsalter
- Sicherheitenstruktur
- Abtretbarkeit
- Streitquoten
- Verfahrensstatus
- Liquiditätsbedarf
- Fortführungsperspektive
Auf dieser Grundlage prüfen wir, welche Factoringgesellschaft grundsätzlich für eine weitere fachliche Abstimmung infrage kommen könnte.
Insolvenzrechtliche, steuerliche oder sanierungsrechtliche Bewertungen erfolgen dabei nicht durch Berger Factoring, sondern müssen durch entsprechend qualifizierte Berater vorgenommen werden.
Factoring in einer angespannten Unternehmenssituation prüfen
Ihr Unternehmen verfügt weiterhin über werthaltige B2B-Forderungen, während sich die Liquiditätssituation verschärft?
Berger Factoring prüft unabhängig, ob eine Factoringgesellschaft grundsätzlich zu Ihrer Forderungs- und Unternehmensstruktur passen könnte. Bei insolvenzrechtlichen Fragestellungen sollte die Abstimmung parallel mit Ihren Sanierungs- oder Rechtsberatern erfolgen.
Kostenloses Erstgespräch vereinbarenHäufige Fragen zu Factoring vor und in der Insolvenz
Kann Factoring eine Insolvenz verhindern?
Factoring kann geeignete Forderungen früher liquiditätswirksam machen. Ob dadurch eine Insolvenz vermieden werden kann, hängt jedoch von der gesamten Liquiditäts-, Ertrags- und Vermögenslage ab. Eine solche Wirkung kann nicht garantiert werden.
Ist Factoring bei drohender Zahlungsunfähigkeit noch möglich?
Das kann grundsätzlich prüfbar sein. Entscheidend sind unter anderem Forderungsqualität, Debitoren, Sicherheiten, Unternehmenssituation und die Annahmekriterien des Factors.
Ist StaRUG dasselbe wie Eigenverwaltung?
Nein. Das StaRUG ist ein vorinsolvenzlicher Restrukturierungsrahmen. Die Eigenverwaltung ist dagegen eine besondere Form des Insolvenzverfahrens.
Kann Factoring in der Eigenverwaltung eingesetzt werden?
Das kann möglich sein, muss jedoch in die konkrete Verfahrens-, Sicherheiten- und Finanzierungsstruktur passen und mit den zuständigen Verfahrensbeteiligten abgestimmt werden.
Bewertet der Factor nur meine Kunden?
Nein. Die Bonität der Debitoren ist wichtig, aber insbesondere in einer Krise werden regelmäßig auch Forderungsqualität, Unternehmenssituation, Sicherheiten, Buchhaltung und Fortführungsfähigkeit betrachtet.
Erhalte ich in einer Krise automatisch innerhalb von 48 Stunden Liquidität?
Nein. Die Prüfung eines Krisenunternehmens kann komplex sein. Geschwindigkeit und Auszahlung hängen vom konkreten Fall und vom Factoringpartner ab.
Schützt echtes Factoring vor allen Forderungsproblemen?
Nein. Ein vertraglicher Delkredereschutz bezieht sich nicht automatisch auf Mängel, Einreden, Gegenforderungen, Aufrechnungen oder sonstige Streitigkeiten über Bestand und Höhe der Forderung.
Ist Berger Factoring ein Sanierungs- oder Insolvenzberater?
Nein. Berger Factoring vermittelt Factoringlösungen. Rechtliche, insolvenzrechtliche, steuerliche und sanierungsrechtliche Beratung muss durch entsprechend qualifizierte Fachberater erfolgen.
Fazit: Factoring kann ein Baustein sein – aber kein Sanierungsversprechen
Factoring kann in einer frühen Unternehmenskrise, innerhalb einer Restrukturierung und unter bestimmten Voraussetzungen auch in einer Eigenverwaltung eine relevante Finanzierungsquelle sein.
Entscheidend sind jedoch immer die konkret vorhandenen Forderungen, Debitoren, Sicherheiten, Vertragsrechte und die insolvenzrechtliche Situation.
Je näher ein Unternehmen an eine Insolvenz heranrückt, desto wichtiger wird die enge Abstimmung zwischen Factoringpartner, Geschäftsleitung und qualifizierten Sanierungs- und Rechtsberatern.
Factoring kann Liquidität freisetzen und dadurch Handlungsspielraum schaffen. Es ersetzt jedoch weder ein tragfähiges Sanierungskonzept noch die Einhaltung insolvenzrechtlicher Pflichten.



