Medizintechnik: Hohe Investitionen, lange Zahlungsziele – was tun?

Medizintechnik: Hohe Investitionen, lange Zahlungsziele – was tun?
Factoring für Medizintechnikunternehmen: Das Wichtigste im Überblick
  • Lange Zahlungsziele überbrücken: Geeignete B2B-Forderungen gegenüber Kliniken, Medizinischen Versorgungszentren und gewerblichen Abnehmern können früher liquiditätswirksam werden.
  • Hohe Vorleistungen bewältigen: Frühere Zahlungseingänge aus bestehenden Forderungen können Mittel für Titan, Elektronik, Sensorik und weitere Produktionschargen freisetzen.
  • MDR-Kosten berücksichtigen: Technische Dokumentation, klinische Bewertung und Konformitätsbewertung erfordern eine eigenständige Finanzplanung.
  • Abnahmebedingungen prüfen: Bei komplexen Medizinprodukten kommt es auf vertragsgemäße Lieferung, Installation und entstandene Zahlungsansprüche an.
  • Skontovorteile realistisch kalkulieren: Mögliche Einsparungen im Materialeinkauf müssen den tatsächlichen Factoringkosten gegenübergestellt werden.
  • Forderungsausfälle begrenzen: Echtes Factoring kann das vertraglich gedeckte Delkredererisiko angekaufter Forderungen übernehmen.
  • Unabhängig vergleichen: Berger Factoring vermittelt geeignete Factoringgesellschaften für Medizintechnikhersteller und spezialisierte Zulieferer.

Medizintechnik: Hohe Entwicklungskosten treffen auf lange Zahlungsziele

Chirurgische Instrumente, Implantate, bildgebende Diagnostiksysteme und robotergestützte Medizinprodukte gehören zu den anspruchsvollsten Erzeugnissen der industriellen Fertigung. Hersteller investieren in spezialisierte Werkstoffe, Entwicklungsteams, Qualitätsmanagement und regulatorische Verfahren. Bis aus diesen Vorleistungen ein Zahlungseingang entsteht, können Monate vergehen.

Besonders bei größeren Aufträgen für Krankenhäuser, Klinikverbünde oder gewerbliche Medizintechnikhändler entsteht ein zeitlicher Unterschied zwischen den Produktionskosten und dem Eingang der Kundenforderungen.

Materiallieferanten verlangen unter Umständen kurze Zahlungsfristen. Ingenieure, Fertigungsmitarbeiter und Qualitätsspezialisten müssen laufend bezahlt werden. Gleichzeitig können Kunden vertragliche Zahlungsziele von 30, 60 oder mehr Tagen vereinbaren.

Factoring kann geeignete bereits entstandene B2B-Forderungen früher in Liquidität umwandeln. Eine Factoringgesellschaft kauft nach individueller Prüfung Forderungen aus vertragsgemäß erbrachten Lieferungen oder Leistungen an und zahlt einen vereinbarten Anteil vorzeitig aus.

Berger Factoring begleitet Medizintechnikunternehmen als unabhängiger Vermittler bei der Auswahl geeigneter Finanzierungspartner. Dabei berücksichtigen wir die Abrechnungsweise, Kundenstruktur, vertraglichen Abnahmebedingungen und Besonderheiten der Medizintechnik.

Forderungsankauf und Auszahlung erfolgen ausschließlich durch die jeweilige Factoringgesellschaft.

Weitere Einsatzmöglichkeiten für produzierende Unternehmen erläutert unsere Branchenübersicht Factoring für Industrie, Großhandel und Produktion.

1. Vorleistungen: Warum Medizintechnikhersteller Kapital binden

Die Entwicklung und Fertigung medizinischer Geräte erfordern häufig erhebliche Vorleistungen. Schon vor dem Produktionsbeginn können Kosten für technische Entwicklung, Konstruktion, Prototypen und Materialbeschaffung entstehen.

Bei komplexen Systemen kommen Installation, Validierung und vertraglich vereinbarte Funktionsprüfungen hinzu.

Titan, Sensorik und spezialisierte Bauteile

Für bestimmte Medizinprodukte werden hochwertige Titanlegierungen, Präzisionssensoren, elektronische Komponenten oder besonders bearbeitete Werkstoffe benötigt.

Solche Materialien können längere Beschaffungszeiten oder besondere Lieferbedingungen haben. Hersteller müssen die entsprechenden Kosten häufig tragen, bevor ein medizinisches Gerät vollständig ausgeliefert werden kann.

Hinzu kommen Lohnkosten für Entwickler, Ingenieure, Fertigungsfachkräfte und Qualitätsmanagement.

Ein wachsender Auftragsbestand kann deshalb den Liquiditätsbedarf erhöhen, obwohl die erwarteten Aufträge wirtschaftlich attraktiv erscheinen.

Factoring beginnt bei geeigneten Forderungen

Ein unterschriebener Liefervertrag oder eine Materialbestellung begründet nicht automatisch eine ankauffähige Forderung.

Für klassisches Factoring muss grundsätzlich bereits ein wirksamer Zahlungsanspruch aus einer vertragsgemäß erbrachten Lieferung oder Leistung entstanden sein.

Der Forderungsankauf kann anschließend Liquidität für weitere Aufträge schaffen. Die erste Entwicklungs- oder Produktionsphase wird dadurch jedoch nicht automatisch vorfinanziert.

Wie sich vergleichbare Vorleistungen auf die industrielle Liquiditätsplanung auswirken, behandelt unser Beitrag Maschinenbau und Metallverarbeitung: Produktion und Liquidität sichern.

2. MDR und Konformitätsbewertung: Kapitalbedarf vor dem Markteintritt

Die europäische Medizinprodukteverordnung, Medical Device Regulation (MDR), stellt Anforderungen an Sicherheit, Leistungsfähigkeit und Konformität von Medizinprodukten.

Abhängig von Risikoklasse und Produktart können unter anderem technische Dokumentation, klinische Bewertung, Risikomanagement, Qualitätsmanagement und die Beteiligung einer Benannten Stelle erforderlich sein.

Regulatorische Ausgaben richtig finanzieren

Die Kosten solcher Maßnahmen können je nach Produkt und Unternehmensstruktur erheblich sein. Sie entstehen teilweise lange vor der ersten kommerziellen Lieferung.

Factoring ersetzt jedoch keine eigenständige Finanzierung von Forschung, Entwicklung oder Konformitätsbewertung.

Ein Hersteller mit einem bestehenden Geschäft und regelmäßig ankauffähigen B2B-Forderungen kann durch deren Verkauf zusätzliche laufende Liquidität erhalten.

Diese Mittel können zur Deckung betrieblicher Verpflichtungen beitragen. Eine Finanzierung sämtlicher MDR-bezogener Kosten ist damit nicht garantiert.

Bestandsprodukte und Neuentwicklung unterscheiden

Für die Liquiditätsplanung ist entscheidend, ob das Unternehmen bereits vermarktete Produkte verkauft oder sich ausschließlich in einer kostenintensiven Entwicklungsphase befindet.

Bei laufenden Lieferungen können geeignete Kundenforderungen entstehen. Befindet sich ein Produkt dagegen noch in Entwicklung und erzielt keine abrechenbaren Umsätze, fehlt möglicherweise die Grundlage für klassisches Factoring.

Deshalb sollten Medizintechnikunternehmen den Finanzierungsbedarf für regulatorische Projekte und die Finanzierung vorhandener Forderungen getrennt kalkulieren.

3. Kliniken und MVZ: Zahlungsziele und Abnahmebedingungen

Krankenhäuser, Klinikverbünde und Medizinische Versorgungszentren können für Medizintechnikhersteller wichtige gewerbliche Auftraggeber sein.

Die Anforderungen an Rechnungsstellung und Zahlungsfreigabe unterscheiden sich jedoch je nach Produkt und Vertrag.

Wie lange Zahlungsziele Forderungen aufbauen

Ein Medizintechnikhersteller liefert durchschnittlich Produkte im Rechnungswert von 150.000 Euro monatlich an geeignete gewerbliche Abnehmer.

Bei gleichmäßigem Rechnungszugang entsteht folgende vereinfachte Forderungsbindung:

Durchschnittliche Forderungslaufzeit Rechnerischer Forderungsbestand
30 Tage 150.000 €
60 Tage 300.000 €
70 Tage 350.000 €
90 Tage 450.000 €

Die Berechnung beruht auf einem vereinfachten 30-Tage-Monat. Tatsächliche Außenstände hängen von Lieferterminen, Abnahmen und Zahlungseingängen ab.

Eine Factoringgesellschaft kann geeignete Forderungen nach erfolgreicher Prüfung ankaufen. Der verfügbare Betrag hängt von der vereinbarten Vorauszahlungsquote, dem Debitorenlimit und weiteren Vertragsbedingungen ab.

Abnahme bei komplexen Medizinprodukten

Bei einem chirurgischen Instrument kann die Lieferung unter Umständen ohne aufwendige Installation abgeschlossen werden. Bei einem komplexen Diagnostik- oder Navigationssystem können dagegen Montage, Inbetriebnahme oder vertraglich vereinbarte Funktionsprüfungen erforderlich sein.

Solche Bedingungen beeinflussen, wann die Vergütung geschuldet wird und ob eine Forderung bereits ankauffähig ist.

Auch eine ausgestellte Rechnung führt nicht automatisch zum Forderungsankauf, wenn die zugrunde liegende Leistung noch nicht vertragsgemäß erbracht wurde.

Teilrechnungen bei größeren Projekten

Werden gesondert abrechenbare Leistungsabschnitte vereinbart, können die daraus entstandenen Zahlungsansprüche unter bestimmten Voraussetzungen für Factoring infrage kommen.

Erforderlich ist eine Prüfung der vertraglichen Grundlagen und gegebenenfalls vorhandener Leistungs- oder Abnahmebestätigungen.

Eine reine Anzahlungsrechnung für zukünftige Leistungen ist nicht mit einer bereits entstandenen Forderung aus einem abgeschlossenen Abschnitt gleichzusetzen.

4. Materialeinkauf und Skonto: Welche Vorteile sind realistisch?

Hersteller chirurgischer Instrumente und diagnostischer Systeme beschaffen oft hochwertige Materialien und elektronische Bauteile.

Wenn Lieferanten bei schneller Zahlung einen Nachlass gewähren, kann dies die Materialkosten senken.

Rechenbeispiel: Drei Prozent Skonto

Ein Hersteller kauft geeignete Materialien im Wert von 200.000 Euro. Der Lieferant bietet beispielhaft drei Prozent Skonto bei Zahlung innerhalb von acht Tagen statt 30 Tagen netto.

Position Modellbetrag
Materialeinkauf 200.000 €
Skonto von 3 % 6.000 €
Zahlbetrag nach Skonto 194.000 €

Die rechnerische Ersparnis beträgt 6.000 Euro. Ob sie wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt davon ab, ob der Zahlungsnachlass tatsächlich vereinbart wurde und welche Finanzierungskosten entstehen.

Der Verzicht auf drei Prozent Skonto entspricht für die zusätzlichen 22 Tage einem einfachen annualisierten Finanzierungssatz von rund 50,6 Prozent, berechnet auf den tatsächlich früher zu zahlenden Betrag.

Diese Vergleichsgröße ist keine garantierte Kapitalrendite. Auch lässt sich daraus nicht ableiten, dass Factoring sämtliche Kosten durch Skontoeffekte refinanziert.

5. Delkredereschutz und wirtschaftliche Risiken

Medizintechnikunternehmen können von einzelnen Klinikgruppen, Medizintechnikhändlern oder internationalen Abnehmern wirtschaftlich abhängig sein.

Fällt ein bedeutender Rechnungsschuldner aus, kann dies den Cashflow erheblich belasten.

Echtes Factoring bei Insolvenz des Rechnungsschuldners

Beim echten Factoring kann die Factoringgesellschaft das vertraglich gedeckte Risiko übernehmen, dass ein Rechnungsschuldner eine angekaufte Forderung aus wirtschaftlichen Gründen nicht bezahlt.

Der Schutz hängt von den vereinbarten Bedingungen, Debitorenlimiten und dem konkreten Forderungsankauf ab.

Berger Factoring selbst übernimmt als Vermittler kein Delkredererisiko.

Reklamationen und Produkthaftung bleiben gesonderte Risiken

Kommt es zu Streitigkeiten über Produktmängel, eine nicht erfüllte Spezifikation oder eine ausstehende vertragliche Abnahme, können berechtigte Einwendungen den Zahlungsanspruch beeinflussen.

Der Delkredereschutz ersetzt keine Produkt- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Auch regulatorische Risiken oder Rückrufkosten sind nicht automatisch abgedeckt.

Die konkreten Ankaufsvoraussetzungen, Einbehalte und möglichen Rückbelastungen ergeben sich aus dem Factoringvertrag.

6. Praxisbeispiel: MedTech-Manufaktur S. und der Auftrag einer Fachklinik

Um die Praxisnähe zu verdeutlichen, blicken wir auf ein konkretes Szenario, wie es uns bei Berger Factoring regelmäßig begegnet.

Das Beispiel greift die ursprüngliche Fallstudie „MedTech-Manufaktur S.“ auf. Es handelt sich um ein illustratives Modell. Eine tatsächliche Kundenreferenz oder die beschriebenen Finanzierungsergebnisse sind nicht nachgewiesen.

Die Ausgangssituation

Die MedTech-Manufaktur S. beschäftigt im Modell zwölf spezialisierte Fachkräfte und stellt chirurgische Instrumente sowie technische Komponenten her.

Der Inhaber Stefan S. erhält den Auftrag zur Erstausstattung einer neuen Fachklinik.

Das Auftragsvolumen beträgt 480.000 Euro netto. Die ursprüngliche Fallstudie beschreibt Materialkosten von 140.000 Euro für Spezial-Titan und Sensorik.

Die Klinik vereinbart eine Abrechnung nach den maßgeblichen Abnahmebedingungen und ein Zahlungsziel von 70 Tagen.

MedTech-Manufaktur S.: Die Modellzahlen

  • Beschäftigte: 12
  • Gesamtauftrag netto: 480.000 €
  • Materialbedarf: 140.000 €
  • Zahlungsziel nach vereinbarter Abrechnung: 70 Tage
  • Ursprünglich genannter Skonto: 4 % beziehungsweise 5.600 €
  • Ergänzend angenommene geeignete B2B-Forderung: 160.000 €
  • Angenommene Vorauszahlungsquote: 90 %

Die Herausforderung

Die Manufaktur benötigt hochwertige Materialien, bevor alle vereinbarten Lieferungen abgeschlossen sind.

Der ursprüngliche Fall beschreibt, dass der Lieferant für das Material Vorkasse verlangt und die Hausbank eine kurzfristige Erhöhung des Kreditrahmens wegen früherer Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen ablehnt.

Die gesamten 480.000 Euro Auftragsvolumen sind durch den Vertragsabschluss noch keine sofort ankauffähige Forderung.

Für das Rechenbeispiel wird deshalb angenommen, dass ein vertraglich gesondert abrechenbarer Abschnitt bereits vollständig erbracht und entsprechend den maßgeblichen Vertragsbedingungen abgenommen wurde.

Aus diesem Abschnitt besteht eine geeignete, unbestrittene B2B-Forderung von 160.000 Euro. Dieser Forderungsbetrag ist eine ergänzende Modellannahme.

Die Lösung durch Berger Factoring

Berger Factoring würde als unabhängiger Vermittler Factoringgesellschaften vergleichen, die geeignete Forderungen aus medizintechnischen Lieferungen und Projektleistungen ankaufen.

Geprüft werden insbesondere Klinikbonität, Leistungsnachweise, Abnahmebedingungen, Abtretbarkeit und mögliche Einwendungen.

Im Modell stimmt eine Factoringgesellschaft nach erfolgreicher Prüfung dem Ankauf der bestehenden Forderung zu.

Die folgende Finanzierungskalkulation verwendet ausschließlich illustrative Konditionen:

Position Modellbetrag
Angekaufte B2B-Forderung 160.000 €
Vorauszahlung von 90 % 144.000 €
Vorläufiger Einbehalt von 10 % 16.000 €
Factoringgebühr von 1,00 % 1.600 €
Finanzierungsentgelt: 8 % p. a. auf 144.000 € für 70 Tage, Basis 360 Tage 2.240 €
Gesamte modellierte Kosten 3.840 €
Rechnerischer anfänglicher Nettozufluss 140.160 €

Die Berechnung unterstellt, dass alle modellierten Finanzierungskosten unmittelbar von der Vorauszahlung abgezogen werden.

Der vorläufige Einbehalt von 16.000 Euro ist keine Factoringgebühr. Seine spätere Auszahlung oder Verrechnung hängt vom Zahlungseingang und den Vertragsbedingungen ab.

Weitere mögliche Gebühren sind in dieser vereinfachten Kalkulation nicht berücksichtigt.

Das Ergebnis

Unter den angenommenen Voraussetzungen könnte die MedTech-Manufaktur S. zunächst 140.160 Euro Liquidität aus der bereits entstandenen Forderung erhalten.

Dieser Betrag liegt rechnerisch 160 Euro über dem ursprünglich beschriebenen Materialbedarf von 140.000 Euro.

Damit wäre der Materialbedarf im Modell betragsmäßig abgedeckt, sofern der angenommene Forderungsankauf bereits vor der betreffenden Materialzahlung erfolgen kann. Für die erstmalige Materialbeschaffung vor Entstehung der Forderung ist Factoring dagegen keine automatische Lösung.

Der ursprüngliche Fall beschreibt einen Barzahlerskonto von vier Prozent auf 140.000 Euro. Das entspricht rechnerisch 5.600 Euro.

Den modellierten Factoringkosten von 3.840 Euro gegenübergestellt ergibt sich eine Differenz von 1.760 Euro zugunsten des Skontos.

Das gilt nur, wenn der vollständige Nachlass tatsächlich erreichbar ist, keine weiteren relevanten Kosten entstehen und beide Positionen wirtschaftlich demselben Finanzierungsvorgang zugeordnet werden können.

Die ursprüngliche Fallstudie nennt außerdem eine Implementierung innerhalb von 48 Stunden, eine Auszahlung innerhalb von 24 Stunden, gesicherte Mitarbeitergehälter und die Annahme weiterer Aufträge.

Diese Angaben bleiben als ursprünglich beschriebene, nicht verifizierte Modellbestandteile erhalten. Sie werden nicht als nachgewiesene oder garantierte Ergebnisse dargestellt.

Das Beispiel zeigt, wie Factoring bei einer bereits erbrachten und abrechenbaren Teilleistung Liquidität freisetzen kann. Die vollständige Vorfinanzierung eines noch nicht erfüllten Klinikauftrags ist damit nicht zugesagt.

Hinweis zur Fallstudie: Die MedTech-Manufaktur S. und Stefan S. sind illustrative Modellfiguren. Zwölf Beschäftigte, 480.000 Euro Nettoauftragsvolumen, 140.000 Euro Materialbedarf, 70 Tage Zahlungsziel und der ursprünglich genannte Skonto von 5.600 Euro wurden erhalten. Die ankauffähige Forderung von 160.000 Euro und die Factoringkonditionen sind ergänzende Modellannahmen. Es handelt sich nicht um eine belegte Kundenreferenz oder ein verbindliches Angebot.

7. Bilanz und Investitionen: Factoring richtig einordnen

Medizintechnikhersteller investieren regelmäßig in Produktionstechnik, Prüfsysteme, Software und Entwicklungsinfrastruktur.

Frühere Zahlungseingänge aus bestehenden Forderungen können finanzielle Flexibilität schaffen. Eine automatische Verbesserung der Bilanzkennzahlen ist damit jedoch nicht verbunden.

Warum Forderungsverkauf nicht automatisch die Bilanz verkürzt

Wird eine Forderung bilanziell ausgebucht und durch liquide Mittel ersetzt, handelt es sich zunächst um einen Aktivtausch.

Eine Bilanzverkürzung kann beispielsweise entstehen, wenn die erhaltenen Mittel zur Rückzahlung bilanzieller Verbindlichkeiten eingesetzt werden.

Ob dies die Eigenkapitalquote oder das Rating verbessert, hängt von Rechnungslegung, Bilanzstruktur und weiteren Faktoren ab.

Günstigere Kredit- oder Leasingkonditionen sind deshalb nicht garantiert.

Factoring oder langfristige Investitionsfinanzierung?

Für laufende Forderungsbestände kann Factoring eine geeignete Liquiditätsquelle sein. Der Bau einer Produktionshalle oder die Anschaffung einer umfangreichen Fertigungsanlage erfordert gegebenenfalls eine eigenständige Investitionsfinanzierung.

Auch steigende Umsätze führen nur dann zu zusätzlichem Factoringvolumen, wenn entsprechend geeignete Forderungen entstehen und die genehmigten Limite ausreichen.

Weitere Hintergründe erläutert unser Beitrag Factoring bei Wachstum: Liquiditätslücken und Overtrading vermeiden.

8. Factoring oder Betriebsmittelkredit für Medizintechnikhersteller?

Die Finanzierung sollte zum Zeitpunkt des Kapitalbedarfs und zur Struktur der vorhandenen Forderungen passen.

Kriterium Factoring Betriebsmittelkredit
Finanzierungsgrundlage Geeignete bestehende B2B-Forderungen Vereinbarter Kreditrahmen
Entwicklung vor Markteintritt Nicht allein auf Grundlage noch nicht entstandener Umsätze Je nach Kreditvereinbarung möglich
Abgeschlossene Kliniklieferungen Forderungsankauf nach Prüfung möglich Finanzierung gemäß Kreditvertrag
Projektbezogene Teilrechnungen Bei eigenständig entstandenen geeigneten Forderungen prüfbar Je nach Kreditrahmen möglich
Ausfallrisiko Bei echtem Factoring im vertraglich gedeckten Umfang Nicht automatisch übernommen
Kosten Factoringgebühr, Finanzierungsentgelt und mögliche Nebenkosten Zinsen und mögliche Nebenkosten

FAQ: Häufige Fragen zum Factoring für Medizintechnikunternehmen

1. Können Medizintechnikhersteller ihre Forderungen an Kliniken verkaufen?

Grundsätzlich können geeignete Forderungen gegen Krankenhäuser und andere gewerbliche Abnehmer angekauft werden. Entscheidend sind der konkrete Rechnungsschuldner, die Forderungsqualität und die Ankaufsvoraussetzungen der Factoringgesellschaft.

2. Können bereits Entwicklungs- und MDR-Kosten faktoriert werden?

Die Ausgaben selbst sind keine ankauffähigen Kundenforderungen. Factoring kann allerdings Liquidität aus geeigneten bestehenden Umsätzen schaffen, die für laufende betriebliche Ausgaben genutzt werden kann.

3. Ist Factoring bei Teilrechnungen möglich?

Das kann möglich sein, wenn ein vertraglich gesondert abrechenbarer Abschnitt bereits vertragsgemäß erbracht wurde und daraus ein geeigneter Zahlungsanspruch entstanden ist. Eine bloße Anzahlungsrechnung genügt grundsätzlich nicht.

4. Was passiert bei Abnahmeverzögerungen oder Produktreklamationen?

Vertragliche Abnahmebedingungen und berechtigte Einwendungen können die Forderungsentstehung beziehungsweise Ankauffähigkeit beeinflussen. Auch Rückbelastungen sind je nach Factoringvertrag möglich.

5. Sind Forderungen gegenüber öffentlichen Klinikträgern geeignet?

Das kann der Fall sein. Die Factoringgesellschaft prüft die konkrete rechtliche Stellung des Rechnungsschuldners, die Vertragsbedingungen und die Abtretbarkeit. Eine öffentliche Trägerschaft allein garantiert keinen Ankauf.

6. Erfahren Klinik-Kunden vom Forderungsverkauf?

Beim offenen Factoring wird die Forderungsabtretung beziehungsweise der neue Zahlungsempfänger entsprechend den vereinbarten Abläufen offengelegt. Stille Verfahren können abhängig vom Finanzierungspartner und der Vertragsgestaltung möglich sein.

7. Verbessert Factoring automatisch die Eigenkapitalquote?

Nein. Die Bilanzwirkung hängt davon ab, ob Forderungen bilanziell ausgebucht werden dürfen und wie die erhaltenen Mittel verwendet werden. Eine Ratingverbesserung oder günstigere Kreditkonditionen sind nicht garantiert.

8. Kauft Berger Factoring selbst die Forderungen an?

Nein. Berger Factoring ist ein unabhängiger Vermittler. Wir vergleichen geeignete Factoringgesellschaften. Forderungsankauf, Auszahlung und gegebenenfalls Forderungsmanagement erfolgen durch den jeweiligen Finanzierungspartner.

9. Fazit: Liquidität für Medizintechnik – ohne falsche Finanzierungsversprechen

Medizintechnikhersteller müssen hohe Anforderungen an Entwicklung, Fertigung, Produktqualität und regulatorische Konformität erfüllen.

Gleichzeitig können längere Zahlungsziele gewerblicher Abnehmer erhebliche Forderungsbestände entstehen lassen.

Factoring kann helfen, geeignete bereits entstandene B2B-Forderungen früher liquiditätswirksam zu machen. Die freigesetzten Mittel können die Finanzierung laufender Produktion und weiterer Aufträge unterstützen.

Entscheidend sind klare Abnahmebedingungen, nachvollziehbare Leistungsnachweise, geeignete Rechnungsschuldner und eine vollständige Kostenbetrachtung.

Die Finanzierung von Forschung, Entwicklung und noch nicht ausgeführten Lieferungen muss dagegen gesondert geplant werden.

Berger Factoring unterstützt Medizintechnikhersteller als unabhängiger Vermittler dabei, geeignete Factoringgesellschaften zu vergleichen und passende Lösungen für ihre bestehenden B2B-Forderungen zu prüfen.

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