- Forderungsarten unterscheiden: B2B-Rechnungen, B2C-Kundenforderungen und Auszahlungsansprüche gegenüber Zahlungsdienstleistern erfordern unterschiedliche Finanzierungslösungen.
- Marktplatz-Auszahlungen prüfen: Ein Sicherheitseinbehalt von Amazon oder einem Payment-Service-Provider ist nicht automatisch eine klassisch ankauffähige Forderung.
- Retouren einkalkulieren: Rücksendungen, Erstattungen und Chargebacks können den tatsächlich werthaltigen Forderungsbestand verändern.
- Warenbeschaffung unterstützen: Frühere Liquidität aus geeigneten bestehenden Forderungen kann die Finanzierung weiterer Bestellungen erleichtern.
- Saisonale Spitzen bewältigen: Bei Black Friday und anderen Verkaufsaktionen sind Lagerbestand, Marketingkosten und Zahlungsströme gemeinsam zu planen.
- Ausfallrisiken richtig abgrenzen: Echtes Factoring kann das gedeckte wirtschaftliche Debitorenausfallrisiko übernehmen, jedoch nicht automatisch Betrug oder Chargebacks.
- Unabhängig vergleichen: Berger Factoring vermittelt geeignete Factoringgesellschaften für Onlinehändler mit passender Forderungsstruktur.
E-Commerce: Wenn hohe Verkaufszahlen nicht sofort Liquidität bedeuten
Ein erfolgreicher Produktlaunch, eine virale Social-Media-Kampagne oder ein umsatzstarker Black Friday kann das Bestellvolumen eines Onlineshops innerhalb kurzer Zeit erheblich steigern. Für Händler entstehen dabei neue Herausforderungen: Waren müssen nachbestellt, Versanddienstleister bezahlt und Marketingkampagnen finanziert werden. Das Geld aus den Verkäufen steht jedoch nicht immer sofort auf dem Geschäftskonto zur Verfügung.
Abhängig vom Geschäftsmodell können Zahlungsdienstleister Auszahlungen verzögert vornehmen oder Sicherheitseinbehalte bilden. Gleichzeitig belasten Retouren, Lagerhaltung und Lieferantenvorauszahlungen das Working Capital.
Factoring kann im E-Commerce eine Finanzierungsmöglichkeit sein – allerdings nicht für jede Forderungsart und nicht für jeden Zahlungsstrom.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen offenen Rechnungen gegen gewerbliche Kunden, Forderungen gegen Privatkunden und vertraglichen Auszahlungsansprüchen gegenüber Zahlungsdienstleistern oder Marktplätzen.
Berger Factoring unterstützt Onlinehändler als unabhängiger Vermittler bei der Prüfung geeigneter Factoringgesellschaften. Ob klassisches B2B-Factoring oder ein anderes spezialisiertes Forderungsfinanzierungsmodell infrage kommt, hängt vom jeweiligen Geschäftsmodell und den tatsächlich bestehenden Ansprüchen ab.
Forderungsankauf und Auszahlung erfolgen ausschließlich durch den jeweiligen Finanzierungspartner.
Passende Lösungen für den gewerblichen Online- und Großhandel finden Sie auch in unserer Übersicht Factoring für Industrie, Großhandel und Produktion.
1. Marktplätze und Zahlungsdienstleister: Wo Liquidität gebunden wird
Viele Händler verkaufen über eigene Shops und zusätzliche Plattformen. Zahlungseingänge werden dabei häufig über Payment-Service-Provider oder Marktplatz-Abrechnungssysteme verarbeitet.
Zwischen Bestellung, Zahlung durch den Käufer und Auszahlung an den Händler können unterschiedliche Fristen liegen.
Rolling Reserves und Sicherheitseinbehalte
Ein Zahlungsdienstleister kann unter bestimmten Vertragsbedingungen einen Teil der vereinnahmten Zahlungen vorübergehend zurückhalten.
Solche Rücklagen können beispielsweise der Absicherung von möglichen Rückbuchungen, Betrugsrisiken oder späteren Erstattungen dienen.
Höhe und Dauer sind nicht für sämtliche Anbieter und Händler einheitlich. Sie hängen von den vereinbarten Konditionen und der jeweiligen Risikobewertung ab.
Für den Händler entsteht dadurch ein zeitlicher Unterschied zwischen dem ausgewiesenen Verkaufsumsatz und dem tatsächlich verfügbaren Bankguthaben.
Sind Auszahlungsansprüche gegen PSPs faktorierbar?
Ein vertraglicher Auszahlungsanspruch gegenüber einem Zahlungsdienstleister ist nicht automatisch mit einer gewöhnlichen Rechnung für eine Warenlieferung gleichzusetzen.
Entscheidend ist unter anderem, ob ein rechtlich bestehender und übertragbarer Anspruch vorliegt, welche Verrechnungs- und Rückbelastungsrechte der Zahlungsdienstleister besitzt und welche Einschränkungen vertraglich vereinbart wurden.
Ein Sicherheitseinbehalt kann deshalb nicht allein durch seine Existenz als ankauffähige Forderung betrachtet werden.
Spezialisierte Finanzierungslösungen können je nach Anbieter möglich sein. Eine pauschale Zusage zur Vorfinanzierung blockierter Marktplatz- oder PSP-Guthaben ist jedoch nicht seriös.
Amazon FBA und andere Marktplatzmodelle
Auch bei Amazon FBA müssen unterschiedliche Sachverhalte getrennt werden: Warenlagerung und Versandabwicklung, Verkauf an Endkunden sowie die vertragliche Auszahlung an den Händler.
Ob eine Forderungsfinanzierung möglich ist, richtet sich nach der konkreten Anspruchsstruktur und den Bedingungen des Finanzierungspartners.
Die bloße Anzeige eines Umsatzes im Seller-Dashboard genügt nicht als Nachweis einer sofort ankauffähigen Forderung.
2. B2B oder B2C: Welche E-Commerce-Forderungen eignen sich?
Onlinehandel umfasst sehr unterschiedliche Geschäftsmodelle. Während viele D2C-Brands überwiegend an Privatpersonen verkaufen, beliefern andere Händler gewerbliche Wiederverkäufer, Firmenkunden oder Einkaufsgesellschaften.
B2B-Rechnungen aus abgeschlossenen Lieferungen
Verkauft ein Onlinegroßhändler Ware auf Rechnung an einen gewerblichen Abnehmer, kann daraus nach vertragsgemäßer Lieferung eine geeignete B2B-Forderung entstehen.
Die Factoringgesellschaft prüft unter anderem den Rechnungsschuldner, die Lieferung, Zahlungsbedingungen, Abtretbarkeit und mögliche Einwendungen.
Gerade bei wiederkehrenden Geschäftskunden und längeren Zahlungszielen kann dies ein geeigneter Ansatz sein.
Privatkundenforderungen gesondert beurteilen
Forderungen gegen private Endverbraucher werden nicht automatisch vom klassischen B2B-Factoring erfasst.
Bei Zahlarten wie Rechnungskauf oder Buy Now, Pay Later können zudem unterschiedliche Vertragsmodelle vorliegen. Teilweise wird eine Forderung bereits durch einen Zahlungsdienstleister übernommen; in anderen Fällen bestehen andere Zahlungs- und Ausfallregelungen.
Eine zweite Finanzierung derselben wirtschaftlichen Forderung ist nicht ohne Weiteres möglich.
Die tatsächliche Anspruchs- und Vertragslage muss deshalb vor einer Factoringvermittlung geklärt werden.
Weitere Grundlagen zu Forderungsabtretung und Ankaufsvoraussetzungen erläutert unser Ratgeber zum Factoringvertrag.
3. Retouren und Chargebacks: Warum Bruttoumsatz nicht gleich Forderungswert ist
Im Onlinehandel können Rücksendungen, Widerrufe, Gutschriften und Reklamationen den endgültigen Umsatz beeinflussen.
Ein bereits versendetes Paket bedeutet deshalb nicht zwangsläufig, dass der Händler den vollen ursprünglichen Bestellbetrag dauerhaft behalten darf.
Retouren verändern den verfügbaren Cashflow
Wird eine Bestellung vollständig oder teilweise rückabgewickelt, entstehen gegebenenfalls Erstattungsverpflichtungen.
Auch die Ware muss zurücktransportiert, geprüft und möglicherweise neu verpackt werden, bevor sie wieder verkauft werden kann.
Der daraus entstehende Kapitalbedarf gehört zur operativen Liquiditätsplanung.
Factoring beseitigt diesen Aufwand nicht und garantiert keine Finanzierung des vollständigen Bruttoumsatzes unabhängig von späteren Rücksendungen.
Chargebacks sind kein gewöhnliches Delkredererisiko
Ein Chargeback kann beispielsweise aufgrund einer bestrittenen Kartenzahlung, eines Betrugsverdachts oder einer Reklamation ausgelöst werden.
Solche Rückbuchungen sind nicht automatisch mit der wirtschaftlichen Zahlungsunfähigkeit eines Rechnungsschuldners gleichzusetzen.
Beim echten Factoring kann der vertraglich gedeckte wirtschaftliche Forderungsausfall übernommen werden. Leistungsreklamationen, Betrugsfälle und Chargebacks sind jedoch gesondert zu beurteilen.
Eine pauschale Absicherung sämtlicher Rückbuchungen ist nicht gegeben.
4. Cash Conversion Cycle: Liquidität systematisch planen
Der Cash Conversion Cycle beschreibt vereinfacht die Zeit zwischen der Bezahlung eingesetzter Waren beziehungsweise Leistungen und dem tatsächlichen Rückfluss des entsprechenden Kapitals.
Für Onlinehändler sind insbesondere Lagerdauer, Zahlungsfristen der Lieferanten und Zeitpunkte der Kundenzahlungen relevant.
Warum hohe Umsätze allein nicht ausreichen
Ein Händler kann steigende Verkaufszahlen melden und dennoch Liquiditätsprobleme haben.
Das kann beispielsweise passieren, wenn für zusätzliche Bestellungen hohe Wareneinkäufe erforderlich werden, während vorhandene Verkaufserlöse noch nicht ausgezahlt wurden.
Auch Marketingausgaben können bereits anfallen, bevor der aus den Kampagnen resultierende Umsatz vollständig verfügbar ist.
Beispiel: 100.000 Euro monatlicher B2B-Rechnungsumsatz
Ein Onlinegroßhändler verkauft Waren im Wert von durchschnittlich 100.000 Euro monatlich auf Rechnung an gewerbliche Wiederverkäufer.
Bei gleichmäßigem Rechnungszugang ergibt sich folgende vereinfachte Kapitalbindung:
| Durchschnittliche Forderungslaufzeit | Rechnerischer Forderungsbestand |
|---|---|
| 30 Tage | 100.000 € |
| 45 Tage | 150.000 € |
| 60 Tage | 200.000 € |
| 90 Tage | 300.000 € |
Die Berechnung verwendet einen vereinfachten 30-Tage-Monat und setzt geeignete, bereits entstandene Forderungen voraus.
Factoring kann den Mittelzufluss aus solchen Forderungen vorziehen. Für noch nicht verkaufte Lagerbestände oder erst künftig erwartete Onlinebestellungen ist damit keine automatische Finanzierung verbunden.
5. Beschaffung, Skonto und saisonale Marketing-Spitzen
Onlinehändler müssen neue Waren häufig bestellen, bevor alle Einnahmen aus bisherigen Verkäufen auf ihrem Bankkonto eingegangen sind.
Bei internationalen Lieferanten kommen Produktionszeiten, Transportdauer und möglicherweise Anzahlungen hinzu.
Vorfinanzierung neuer Warenbestellungen
Frühere Zahlungseingänge aus geeigneten bestehenden Forderungen können helfen, weitere Beschaffungsvorgänge zu finanzieren.
Die Finanzierung des ersten Warenbestands oder einer Bestellung ohne vorhandene geeignete Forderungen wird durch klassisches Factoring jedoch nicht automatisch ermöglicht.
Skonto nicht mit Gewinn gleichsetzen
Angenommen, ein Händler kauft Waren im Wert von 100.000 Euro und erhält vertraglich einen Nachlass von drei Prozent bei frühzeitiger Zahlung.
| Position | Modellbetrag |
|---|---|
| Warenbeschaffung | 100.000 € |
| Skonto von 3 % | 3.000 € |
| Zahlbetrag nach Skonto | 97.000 € |
Die mögliche Ersparnis beträgt 3.000 Euro. Ob Factoring hierfür wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von den tatsächlichen Finanzierungskosten, dem verfügbaren Forderungsbestand und der rechtzeitigen Verfügbarkeit der Mittel ab.
Ein vereinbarter Skontovorteil refinanziert nicht automatisch sämtliche Factoringgebühren.
Black Friday und Marketingbudgets
Bei saisonalen Verkaufsaktionen steigen häufig Lager- und Marketingaufwendungen gleichzeitig.
Factoring kann den Cashflow aus geeigneten bereits bestehenden Forderungen verbessern. Eine automatische Erhöhung des Finanzierungsrahmens unmittelbar nach einem Umsatzanstieg ist damit nicht garantiert.
Debitorenlimite, Forderungsqualität und die jeweiligen Vertragsbedingungen bleiben maßgeblich.
Wie sich wachsende Umsätze und Liquiditätsbedarf gegenseitig beeinflussen, erläutert unser Beitrag Factoring bei Wachstum: Liquiditätslücken und Overtrading vermeiden.
6. Praxisbeispiel: Hamburger Clean-Beauty-Brand nach Influencer-Launch
Um die Praxisnähe zu verdeutlichen, blicken wir auf ein konkretes Szenario, wie es uns bei Berger Factoring regelmäßig begegnet.
Die folgende Fallstudie erhält das ursprüngliche Szenario einer Hamburger D2C-Beauty-Brand. Die beschriebenen Abläufe werden als illustratives Modell und nicht als nachgewiesene Kundenreferenz behandelt.
Die Ausgangssituation
Eine Hamburger Clean-Beauty-Marke betreibt ihren eigenen Shopify-Shop und bereitet gemeinsam mit einer reichweitenstarken Influencerin einen größeren Produktlaunch vor.
Die erwartete Nachfrage soll das Geschäft deutlich vergrößern.
Die Marke benötigt hierfür ausreichende Warenbestände, Verpackungen und zuverlässige Fulfillment-Prozesse.
Im ursprünglichen Szenario gehen innerhalb der ersten 48 Stunden nach dem Launch mehr als 12.000 Bestellungen ein.
Clean-Beauty-Brand: Die Modellzahlen
- Standort: Hamburg
- Vertrieb: Shopify-D2C-Shop
- Bestellungen in den ersten 48 Stunden: über 12.000
- Sicherheitseinbehalt des Zahlungsdienstleisters: 30 %
- Dauer des beschriebenen Einbehalts: 30 Tage
- Ergänzend angenommener durchschnittlicher Bestellwert: 50 €
- Rechnerisches Bestellvolumen bei genau 12.000 Bestellungen: 600.000 €
Die Herausforderung
Das ungewöhnlich hohe Bestellvolumen führt im ursprünglichen Szenario dazu, dass der Payment-Provider einen Sicherheitseinbehalt von 30 Prozent für 30 Tage bildet.
Gleichzeitig benötigt die Gründerin neue Rohstoffe und nachhaltige Glastiegel aus Italien, um weitere Produkte herzustellen.
Die vorhandenen Warenbestände sind im ursprünglichen Szenario bereits nach zwei Tagen erschöpft.
Die Hausbank soll eine kurzfristige Erhöhung des Kreditrahmens abgelehnt haben. Diese Darstellung bleibt als nicht nachgewiesener Bestandteil des ursprünglichen Modells erhalten.
Für eine Größenordnung wird ergänzend ein durchschnittlicher Bestellwert von 50 Euro angenommen.
Bei genau 12.000 Bestellungen entspräche dies einem Bestellvolumen von 600.000 Euro. Ein Einbehalt von 30 Prozent würde rechnerisch 180.000 Euro betragen.
Da der ursprüngliche Fall von mehr als 12.000 Bestellungen spricht, wäre der tatsächliche Betrag bei gleichem durchschnittlichem Bestellwert entsprechend höher.
Diese Beträge sind keine belegten Ist-Daten. Insbesondere berücksichtigen sie noch keine Stornierungen, Erstattungen oder weiteren Zahlungsanpassungen.
Die Lösung durch Berger Factoring
Berger Factoring würde als unabhängiger Vermittler zunächst prüfen, welche Art von Zahlungsansprüchen tatsächlich vorliegt.
Bei der D2C-Brand müsste geklärt werden, ob Forderungen gegen Endverbraucher, ein Zahlungsdienstleister oder ein anderer Vertragspartner bestehen und welche Verrechnungs- beziehungsweise Abtretungsregeln gelten.
Ein Sicherheitseinbehalt von 180.000 Euro kann nicht ohne weitere Prüfung wie eine gewöhnliche B2B-Rechnung angekauft werden.
Für das ursprüngliche Szenario lässt sich deshalb keine belastbare klassische Factoringauszahlung allein aus den 12.000 Bestellungen ableiten.
Als ergänzende Vergleichsrechnung wird angenommen, dass die Marke unabhängig vom D2C-Shop bereits eine vertragsgemäß abgeschlossene Warenlieferung an einen gewerblichen Wiederverkäufer vorgenommen hat.
Daraus besteht im zusätzlichen Modell eine geeignete, unbestrittene B2B-Forderung über 100.000 Euro. Dieser Geschäftsfall ist eine ausdrücklich ergänzende Annahme und kein Bestandteil der ursprünglichen Shop-Bestellungen.
Eine Factoringgesellschaft sagt nach Prüfung den Ankauf dieser separaten Forderung zu.
| Position | Illustrativer Betrag |
|---|---|
| Gesonderte bestehende B2B-Forderung | 100.000 € |
| Vorauszahlung von 90 % | 90.000 € |
| Vorläufiger Einbehalt von 10 % | 10.000 € |
| Factoringgebühr von 1,00 % | 1.000 € |
| Finanzierungsentgelt: 8 % p. a. auf 90.000 € für 30 Tage, Basis 360 Tage | 600 € |
| Gesamte modellierte Kosten | 1.600 € |
| Rechnerischer anfänglicher Nettozufluss | 88.400 € |
Die Rechnung unterstellt, dass die modellierten Finanzierungskosten unmittelbar von der Vorauszahlung abgezogen werden.
Der Einbehalt von 10.000 Euro ist keine Factoringgebühr. Seine spätere Auszahlung oder Verrechnung richtet sich nach Vertrag und Zahlungseingang.
Diese B2B-Modellrechnung beschreibt keine Finanzierung des PSP-Sicherheitseinbehalts. Zusätzliche mögliche Gebühren sind nicht berücksichtigt.
Das Ergebnis
Aus der ergänzend angenommenen geeigneten B2B-Forderung könnte die Clean-Beauty-Brand rechnerisch zunächst 88.400 Euro erhalten.
Diese Liquidität könnte für laufende Warenbeschaffung und Fulfillment-Aufwendungen verwendet werden.
Der separat betrachtete PSP-Sicherheitseinbehalt von rechnerisch mindestens 180.000 Euro würde durch diesen B2B-Forderungsankauf jedoch nicht automatisch freigegeben.
Ob eine spezialisierte Finanzierung des PSP-Auszahlungsanspruchs möglich ist, wäre ein eigenständiger Prüfgegenstand.
Das ursprüngliche Szenario beschreibt außerdem eine Implementierung innerhalb von 48 Stunden, eine Auszahlung der blockierten Gelder innerhalb von 24 Stunden, eine Verdopplung der Produktion sowie die Anmietung eines externen Fulfillment-Centers.
Diese Angaben bleiben als ursprünglich behauptete, nicht verifizierte Szenarioelemente erhalten. Sie werden nicht als nachgewiesene oder garantierte Ergebnisse dargestellt.
Auch das ursprüngliche positive Kundenstatement ist nicht als authentisches Zitat belegt und wird deshalb nicht als tatsächliche Aussage einer Unternehmerin ausgegeben.
Die Fallstudie zeigt den Unterschied zwischen möglichen Forderungsfinanzierungen im B2B-Geschäft und der gesondert zu prüfenden Finanzierung zurückgehaltener PSP-Auszahlungen.
Hinweis zur Fallstudie: Die Hamburger Clean-Beauty-Brand ist ein illustratives Modellunternehmen. Influencer-Launch, mehr als 12.000 Bestellungen innerhalb von 48 Stunden, 30 Prozent Sicherheitseinbehalt für 30 Tage sowie die ursprünglich beschriebenen Produktions- und Fulfillmentmaßnahmen wurden erhalten. Der durchschnittliche Bestellwert, das daraus abgeleitete Umsatzvolumen und die gesonderte B2B-Forderung sind ausdrücklich ergänzende Modellannahmen. Eine Finanzierung der PSP-Reserve wird nicht behauptet.
7. Finanzierungsmöglichkeiten im E-Commerce vergleichen
Onlinehändler sollten zunächst feststellen, in welcher Form ihr Kapital tatsächlich gebunden ist.
Liegt ein Warenlager vor, eine offene B2B-Rechnung, ein Auszahlungsanspruch gegen einen Zahlungsdienstleister oder ein noch nicht abgeschlossener Verkauf?
| Liquiditätsbedarf | Einordnung |
|---|---|
| Bestehende geeignete B2B-Rechnung | Klassisches Forderungsfactoring nach Prüfung möglich |
| Private Endkundenforderung | Nur bei passendem spezialisierten Modell prüfbar |
| Marktplatz- oder PSP-Auszahlungsanspruch | Gesonderte Vertrags- und Forderungsprüfung erforderlich |
| Rolling Reserve oder Sicherheitseinbehalt | Nicht automatisch ankauffähig |
| Unverkaufte Lagerware | Keine bestehende Kundenforderung |
| Geplante Marketingkampagne | Keine klassische Factoringforderung |
Je nach Bedarf können neben Factoring auch andere Finanzierungsinstrumente erforderlich sein. Entscheidend ist eine wirtschaftliche Gegenüberstellung von Kosten, Vertragsbedingungen und tatsächlichem Liquiditätseffekt.
Ähnliche Herausforderungen bei Warenbeschaffung und Lagerbeständen erläutert unser Beitrag Textilgroßhandel: Schnelle Trends und Liquiditätsplanung.
FAQ: Häufige Fragen zum Factoring im E-Commerce
1. Können Onlinehändler ihre Forderungen verkaufen?
Das kann möglich sein. Entscheidend ist die Art der Forderung. Geeignete bestehende B2B-Rechnungen können für klassisches Factoring infrage kommen. Privatkundenforderungen und PSP-Auszahlungsansprüche müssen gesondert beurteilt werden.
2. Ist Amazon-FBA-Umsatz automatisch faktorierbar?
Nein. Umsatzmeldungen, Bestellungen und Auszahlungsansprüche sind nicht automatisch identisch mit ankauffähigen Forderungen. Entscheidend sind die tatsächliche Anspruchsstruktur und die Bedingungen des Finanzierungspartners.
3. Können Rolling Reserves vorzeitig ausgezahlt werden?
Ein Sicherheitseinbehalt ist nicht automatisch für klassisches Factoring geeignet. Ob ein spezialisiertes Finanzierungsmodell verfügbar ist, hängt von Vertrag, Abtretbarkeit und Rückbelastungsrechten ab.
4. Was passiert bei Retouren?
Rücksendungen können Forderungen vermindern oder Erstattungsansprüche auslösen. Je nach Factoringvertrag können dadurch Forderungskorrekturen und Rückbelastungen entstehen.
5. Übernimmt echtes Factoring alle Chargeback-Risiken?
Nein. Der Delkredereschutz bezieht sich auf das vertraglich gedeckte wirtschaftliche Ausfallrisiko geeigneter angekaufter Forderungen. Rückbuchungen, Betrug und Leistungsreklamationen sind nicht automatisch erfasst.
6. Kann Factoring den Wareneinkauf finanzieren?
Frühere Liquidität aus geeigneten bestehenden Forderungen kann für neue Warenbestellungen verwendet werden. Der erste Einkauf ohne vorhandene ankauffähige Forderungen wird durch klassisches Factoring jedoch nicht automatisch finanziert.
7. Steigt mein Factoringlimit bei einem erfolgreichen Launch automatisch?
Nein. Die Finanzierung hängt von tatsächlich geeigneten Forderungen, Debitorenlimiten und Vertragsbedingungen ab. Eine hohe Bestellzahl allein garantiert keinen höheren Auszahlungsbetrag.
8. Kauft Berger Factoring die Forderungen selbst an?
Nein. Berger Factoring ist ein unabhängiger Vermittler. Wir vergleichen geeignete Factoringgesellschaften. Forderungsankauf und Auszahlung erfolgen ausschließlich durch den jeweiligen Finanzierungspartner.
8. Fazit: E-Commerce-Liquidität beginnt mit der richtigen Forderungsanalyse
Im Onlinehandel können wachsende Verkaufszahlen und knappe Liquidität gleichzeitig auftreten.
Warenbeschaffung, Retouren, Marketingausgaben und verzögerte Auszahlungen durch Zahlungsdienstleister müssen deshalb gemeinsam betrachtet werden.
Factoring kann bei geeigneten bestehenden Forderungen helfen, Zahlungseingänge vorzuziehen. Nicht jede Shop-Bestellung, jeder Marktplatzumsatz oder jeder PSP-Sicherheitseinbehalt erfüllt jedoch die Voraussetzungen des klassischen Forderungsankaufs.
Besonders wichtig sind die rechtliche Anspruchsstruktur, mögliche Rückbelastungen, die tatsächliche Forderungsqualität und eine vollständige Betrachtung aller Finanzierungskosten.
Berger Factoring unterstützt Onlinehändler als unabhängiger Vermittler dabei, geeignete Factoringgesellschaften zu vergleichen und realistische Finanzierungsmöglichkeiten für bestehende Forderungen zu prüfen.
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