Landmaschinen-Exporteur: Weltweite Schlagkraft – Souveräne Ertragsstärke

Landmaschinen-Exporteur: Weltweite Schlagkraft – Souveräne Ertragsstärke
Factoring für Landmaschinen-Exporteure: Das Wichtigste im Überblick
  • Exportforderungen: Geeignete Forderungen gegenüber ausländischen B2B-Kunden können durch spezialisierte Factoringgesellschaften angekauft werden.
  • Produktionsvorleistungen: Material, Komponenten und Fertigung verursachen Kosten, bevor die Exportrechnung bezahlt wird.
  • Internationale Zahlungsziele: Factoring kann den Zeitraum zwischen Forderungsentstehung und Kundenzahlung verkürzen.
  • Transport und Zoll: Lieferbedingungen, Leistungsnachweise und mögliche Abnahmevorbehalte beeinflussen die Ankaufbarkeit.
  • Länder- und Währungsrisiken: Absicherung und Fremdwährungsabwicklung müssen individuell vereinbart werden.
  • Forderungsausfallschutz: Echtes Factoring kann das vertraglich gedeckte wirtschaftliche Ausfallrisiko übernehmen.
  • Unabhängige Vermittlung: Berger Factoring vergleicht geeignete Anbieter und kauft selbst keine Forderungen an.

Factoring für Landmaschinen-Exporteure: Liquidität im internationalen Agrarhandel

Deutsche Landtechnik ist auf zahlreichen internationalen Märkten gefragt. Ob Sämaschinen, Mähdrescher, Bodenbearbeitungsgeräte oder spezialisierte Weinbautechnik: Exportierende Unternehmen müssen ihre Maschinen zuverlässig produzieren, ausliefern und abrechnen.

Die wirtschaftliche Herausforderung liegt dabei häufig zwischen hohen Vorleistungen und späteren Zahlungseingängen. Komponenten werden beschafft, Maschinen montiert und Transportleistungen organisiert, während die Vergütung des ausländischen Auftraggebers noch aussteht.

Je nach Zielland, Liefervertrag und Zahlungsvereinbarung können zusätzliche Anforderungen durch Zoll, Transportdokumente, technische Abnahme oder Fremdwährungen entstehen.

Exportfactoring kann geeignete bereits entstandene Forderungen gegenüber internationalen Geschäftskunden früher liquiditätswirksam machen. Ob ein Ankauf möglich ist, hängt unter anderem von Zielland, Debitorenbonität, Vertragsbedingungen und rechtlicher Übertragbarkeit ab.

Berger Factoring unterstützt Landmaschinen-Exporteure als unabhängiger Vermittler beim Vergleich geeigneter Factoringgesellschaften. Wir kaufen selbst keine Forderungen an.

Weitere Informationen bietet unsere Branchenlösung Industrie, Großhandel & Produktion.

1. Warum der Landmaschinenexport besonders kapitalintensiv ist

Landmaschinen vereinen mechanische Fertigung, elektronische Steuerung und häufig kundenspezifische Ausstattungen. Das kann beträchtliche Vorleistungen verursachen.

Material und Komponenten

Stahl, Hydraulikkomponenten, Antriebstechnik, Sensorik und Steuerungselektronik müssen teilweise bestellt werden, bevor der Auftrag vollständig abgerechnet werden kann.

Lieferzeiten und Zahlungsbedingungen der Zulieferer beeinflussen dabei die Kapitalbindung.

Fertigung und Konfiguration

Ein Exportauftrag kann besondere technische Anforderungen umfassen, beispielsweise andere Arbeitsbreiten, Steuerungssysteme oder Ausstattungsvarianten.

Solange die Maschine hergestellt wird, entstehen Personal-, Energie- und Fertigungskosten.

Schwerlasttransport und Logistik

Große Landmaschinen benötigen gegebenenfalls Spezialtransporte, aufwendige Verpackungen oder besondere Verladeverfahren.

Hinzu kommen Frachtkosten, Transportversicherungen und die Organisation der grenzüberschreitenden Lieferung.

Diese Kosten entstehen unter Umständen deutlich vor der endgültigen Zahlung des Importeurs.

2. Internationale Zahlungsziele und gebundene Forderungen

Exportierende Landmaschinenunternehmen können ihren Geschäftskunden vertraglich längere Zahlungsziele einräumen.

Solche Vereinbarungen ermöglichen dem Importeur zusätzliche Zeit zur Finanzierung seines Wareneinkaufs, verlängern aber den Zeitraum bis zum Zahlungseingang beim Exporteur.

90 Tage Zahlungsziel im Exportgeschäft

Ein Zahlungsziel von 90 Tagen bedeutet, dass eine ordnungsgemäß entstandene Forderung unter den vereinbarten Bedingungen erst später bezahlt werden muss.

Der genaue Beginn der Frist richtet sich nach dem Vertrag. Er kann beispielsweise an Rechnungsstellung, Lieferung oder ein anderes definiertes Ereignis anknüpfen.

Factoring nach Forderungsentstehung

Beim Exportfactoring kann eine geeignete Forderung verkauft werden, sodass der Exporteur früher über einen vertraglich bestimmten Teil des Rechnungsbetrags verfügt.

Der Kunde behält dabei grundsätzlich die vereinbarten Zahlungsbedingungen, soweit das Factoringmodell nichts anderes vorsieht.

Keine automatische Produktionsfinanzierung

Ein erteilter Exportauftrag ist noch keine ankauffähige Forderung in voller Auftragshöhe.

Factoring finanziert deshalb nicht automatisch sämtliche Material- und Fertigungskosten vor der Leistungserbringung.

Hierfür können ergänzende Instrumente wie Anzahlungen, Betriebsmittelkredite oder andere Formen der Auftragsfinanzierung erforderlich sein.

3. Lieferbedingungen, Incoterms und Forderungsentstehung

Im internationalen Landmaschinenhandel sind die vertraglichen Lieferbedingungen für die Beurteilung einer Exportforderung besonders wichtig.

Incoterms regeln nicht automatisch den Zahlungsanspruch

Vereinbarte Incoterms können unter anderem die Verteilung von Transportkosten und Gefahren zwischen Verkäufer und Käufer regeln.

Sie bestimmen jedoch nicht für sich allein sämtliche Voraussetzungen eines Vergütungsanspruchs oder dessen Fälligkeit.

Hierfür sind der vollständige Kaufvertrag und das anwendbare Recht maßgeblich.

Versanddokumente und Leistungsnachweise

Je nach Transportart können Frachtpapiere, Liefernachweise, Exportdokumente oder andere Unterlagen benötigt werden.

Ein Bill of Lading kann bei geeigneten Seetransporten ein relevantes Dokument sein.

Welche Voraussetzungen beim Forderungsankauf, bei der Abtretung und bei der Vertragsgestaltung gelten, erläutert unser Ratgeber zum Factoringvertrag.

Das Vorliegen eines Transportdokuments bedeutet allerdings nicht automatisch, dass eine Forderung bereits uneingeschränkt ankauffähig ist.

Technische Abnahme im Zielland

Bei komplexen Maschinen kann eine vereinbarte Montage, Inbetriebnahme oder technische Abnahme Voraussetzung bestimmter Zahlungsansprüche sein.

Ein Factor prüft daher, ob nach Lieferung noch wesentliche Verpflichtungen des Exporteurs bestehen.

4. Exportfactoring: Welche internationalen Forderungen kommen infrage?

Die Möglichkeit des Forderungsankaufs hängt vom jeweiligen Exportgeschäft und dem spezialisierten Finanzierungspartner ab.

Gewerbliche Import- und Handelspartner

Im Mittelpunkt stehen häufig Forderungen gegenüber ausländischen Händlern, Importeuren oder anderen gewerblichen Abnehmern.

Entscheidend ist die Bonität des tatsächlichen Rechnungsschuldners und nicht allein die wirtschaftliche Bedeutung des Endkunden.

Zielländer und rechtliche Voraussetzungen

Factoringgesellschaften können ihre Leistungen auf bestimmte Länder oder Ländergruppen beschränken.

Auch das anwendbare Vertragsrecht, Durchsetzbarkeit, Abtretungsmöglichkeiten und bestehende Zahlungsbeschränkungen beeinflussen die Entscheidung.

Sanktionen und Exportkontrolle

Bei internationalen Geschäften müssen geltende Sanktionen, Embargos und Exportkontrollvorschriften beachtet werden.

Besonders bei Geschäften mit erhöhtem Länder- oder Sanktionsrisiko kann ein Forderungsankauf ausgeschlossen sein.

Ein positiver Bonitätsnachweis ersetzt die erforderliche Prüfung solcher Beschränkungen nicht.

5. Fremdwährungen und Wechselkursrisiken richtig einordnen

Exportforderungen können neben Euro auch in anderen Währungen vereinbart werden.

Das kann zusätzliche Unsicherheit für die Kalkulation verursachen.

Forderungen in US-Dollar und anderen Währungen

Ob ein Factor Forderungen in USD oder anderen Währungen ankauft, hängt von seinem Leistungsangebot ab.

Auch die Auszahlung kann je nach Vereinbarung in der Rechnungswährung oder einer anderen Währung erfolgen.

Auszahlung in Euro

Wird eine Fremdwährungsforderung in Euro ausgezahlt, sind der vereinbarte Umrechnungskurs und der maßgebliche Zeitpunkt entscheidend.

Eine Auszahlung in Euro beseitigt nicht automatisch jedes Wechselkursrisiko.

Factoring und Währungsabsicherung unterscheiden

Wechselkursrisiken können bei Bedarf durch gesonderte Absicherungsinstrumente begrenzt werden.

Ob eine solche Absicherung Bestandteil des Factoringvertrags ist, muss ausdrücklich geprüft werden.

Exportfactoring und vollständige Währungsabsicherung sind keine automatisch identischen Leistungen.

6. Wirtschaftlicher Forderungsausfall und Länderrisiken

Internationale Geschäftsbeziehungen können neben wirtschaftlichen auch politische und rechtliche Risiken aufweisen.

Echtes Factoring und Delkredere

Beim echten Factoring kann der Factor das vertraglich gedeckte wirtschaftliche Ausfallrisiko wirksam angekaufter Forderungen übernehmen.

Die Absicherung richtet sich nach den vereinbarten Bedingungen und genehmigten Debitorenlimiten.

Politische Risiken

Transferbeschränkungen, Sanktionen oder politische Ereignisse sind nicht automatisch Bestandteil eines gewöhnlichen Delkredereschutzes.

Hierfür können andere Versicherungs- oder Absicherungsinstrumente erforderlich sein.

Einwendungen und Transportschäden

Werden Maschinen beschädigt geliefert oder bestehen berechtigte Einwendungen wegen nicht vertragsgemäßer Leistung, kann dies die Durchsetzbarkeit der Forderung beeinflussen.

Solche Leistungsrisiken sind vom wirtschaftlichen Zahlungsausfall zu unterscheiden.

7. Factoring für Hersteller und reine Landmaschinen-Exporteure

Die wirtschaftliche Struktur eines exportierenden Herstellers unterscheidet sich teilweise von der eines Handelsunternehmens.

Hersteller mit eigener Fertigung

Ein Maschinenhersteller finanziert Material, Personal und Produktionskapazitäten, bevor eine Maschine ausgeliefert wird.

Hier können lange Fertigungszyklen den Liquiditätsbedarf erhöhen.

Exporthändler

Ein Händler beschafft Maschinen bei Herstellern und verkauft sie an ausländische Abnehmer weiter.

Sein Finanzierungsbedarf kann vor allem durch den Wareneinkauf, Lagerbestand und die Zahlungsziele der Importkunden entstehen.

Forderungen getrennt vom Warenbestand betrachten

Factoring knüpft an geeignete Forderungen an. Maschinen, die noch im Lager stehen oder noch nicht verkauft wurden, werden dadurch nicht automatisch finanziert.

Weitere Besonderheiten des inländischen Landtechnikgeschäfts behandelt unser Beitrag Landtechnik-Händler: Finanzielle Ernte einfahren – Liquidität für den Agrarhandel.

8. Praxisbeispiel: Drillmaschinenexport nach Kasachstan

Um die Praxisnähe zu verdeutlichen, blicken wir auf ein konkretes Szenario, wie es uns bei Berger Factoring regelmäßig begegnet.

Die folgende Fallstudie ist eine illustrative Modellrechnung und keine dokumentierte Kundenreferenz. Das Unternehmen Agri-World GmbH ist eine fiktive Modellbezeichnung.

Die Ausgangssituation

Die fiktive Agri-World GmbH exportiert spezialisierte Drillmaschinen an einen gewerblichen Importeur in Kasachstan.

Das Nettoauftragsvolumen beträgt 1.250.000 Euro.

Für Material, Komponenten und Fracht entstehen im Modell 480.000 Euro Vorleistungen.

Der Vertrag sieht ein Zahlungsziel von 90 Tagen nach der vertraglich maßgeblichen Verzollung vor.

Für die Berechnung wird angenommen, dass das Geschäft rechtlich zulässig ist und sämtliche notwendigen Export-, Sanktions- und Vertragsprüfungen erfolgreich abgeschlossen werden.

Die Herausforderung

Der Exporteur muss die 480.000 Euro für Material und Logistik zunächst aus bestehenden Mitteln oder einer gesonderten Finanzierung tragen.

Nach Herstellung und Auslieferung der Maschinen soll der Importeur erst zum vereinbarten Zahlungstermin bezahlen.

Die Forderung bindet damit Kapital, obwohl die zugrunde liefernde Leistung unter den Modellannahmen bereits vertragsgemäß erfüllt wurde.

Ein weiteres Risiko besteht darin, dass nicht jede Factoringgesellschaft Forderungen gegenüber einem Importeur in Kasachstan ankauft.

Die Lösung durch Berger Factoring

Berger Factoring würde den Forderungsbestand, die Vertragsunterlagen, den tatsächlichen Importeur, die Abtretbarkeit und die Länderanforderungen mit potenziellen Finanzierungspartnern einordnen.

Für die folgende Modellrechnung wird ausdrücklich unterstellt, dass die Forderung über 1.250.000 Euro bereits entstanden, rechtlich übertragbar, unbestritten und vom Factor nach vollständiger Länder-, Sanktions- und Bonitätsprüfung akzeptiert ist.

Die hypothetischen Konditionen umfassen 90 Prozent anfängliche Auszahlung, eine Factoringgebühr von einem Prozent und acht Prozent jährliches Finanzierungsentgelt für 90 Tage.

Modellposition Betrag
Nettoauftragsvolumen1.250.000 €
Material- und Frachtvorleistungen480.000 €
Zahlungsziel90 Tage
Angenommene ankauffähige Forderung1.250.000 €
Anfängliche Vorauszahlung (90 %)1.125.000 €
Vorläufiger Einbehalt (10 %)125.000 €
Factoringgebühr (1 %)12.500 €
Finanzierungsentgelt (8 % p. a., 90 Tage, Basis 360)22.500 €
Modellierte Gesamtkosten35.000 €
Modellierter anfänglicher Nettozufluss1.090.000 €

Die Vorauszahlung von 1.125.000 Euro entspricht 90 Prozent des angenommenen Forderungsbetrags.

Das Finanzierungsentgelt ergibt sich aus 1.125.000 Euro mal acht Prozent mal 90 geteilt durch 360 und beträgt 22.500 Euro.

Zusammen mit der Factoringgebühr von 12.500 Euro entstehen modellierte Gesamtkosten von 35.000 Euro.

Der anfängliche Nettozufluss beträgt damit 1.090.000 Euro.

Der vorläufige Einbehalt von 125.000 Euro ist keine zusätzliche Gebühr. Seine spätere Auszahlung oder Verrechnung richtet sich nach dem Vertrag.

Weitere mögliche Kosten, Währungsumrechnungen, steuerliche Auswirkungen und abweichende Zahlungszeitpunkte bleiben unberücksichtigt.

Das Ergebnis

Unter den angenommenen Voraussetzungen könnte die Agri-World GmbH 1.090.000 Euro früher erhalten, als wenn sie die reguläre Kundenzahlung abwartet.

Damit ließen sich bestehende Finanzierungslinien entlasten, zusätzliche Liquiditätsreserven aufbauen oder neue Aufträge unterstützen.

Die ursprünglichen Material- und Frachtvorleistungen von 480.000 Euro wären dadurch allerdings nicht rückwirkend finanziert worden.

Auch der mögliche Skontovorteil ist gesondert zu beurteilen: Würden auf tatsächlich skontoberechtigte Komponenten im Wert von 480.000 Euro vier Prozent Nachlass gewährt, ergäbe sich rechnerisch ein Betrag von 19.200 Euro.

Da die angenommenen Factoringkosten 35.000 Euro betragen, würde dieser Skontobetrag die Finanzierungskosten nicht vollständig ausgleichen. Außerdem ist nicht unterstellt, dass sämtliche Vorleistungen skontoberechtigt sind.

Die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit muss deshalb anhand der tatsächlichen Verträge und verfügbaren Alternativen geprüft werden.

Das Ergebnis: Exportfactoring könnte nach Entstehung und erfolgreichem Ankauf der Forderung erhebliche Liquidität verfügbar machen. Die ursprüngliche Produktion, die Exportzulässigkeit und die Transportabwicklung erfordern weiterhin eigenständige Lösungen.

Fazit: Die frühere Liquiditätswirkung kann für einen Landmaschinen-Exporteur wertvoll sein. Eine Ankaufzusage, vollständige Risikoübernahme oder bestimmte Renditesteigerung lässt sich daraus nicht ableiten.

9. Welche Finanzierungskosten müssen Exporteure berücksichtigen?

Exportfactoring kann verschiedene Kostenbestandteile enthalten.

Factoringgebühr

Sie hängt unter anderem von Forderungsvolumen, Debitorenstruktur, Länderrisiken und vereinbartem Leistungsumfang ab.

Finanzierungsentgelt

Für die Bereitstellung früher Liquidität können gesonderte Finanzierungskosten anfallen.

Zusätzliche Exportkosten

Je nach Anbieter können Gebühren für internationale Prüfungen, Fremdwährungsabwicklung oder weitere Dienstleistungen relevant sein.

Entscheidend ist der Vergleich der Gesamtkosten mit alternativen Finanzierungsformen.

10. Skonto und Einkaufsvorteile realistisch kalkulieren

Landmaschinen-Exporteure können bei Zulieferern unter bestimmten Bedingungen Preisnachlässe für frühzeitige Zahlung vereinbaren.

Ob solche Vorteile tatsächlich bestehen, hängt von den Lieferantenverträgen ab.

Ein möglicher Skontovorteil darf nicht pauschal als zusätzlicher Gewinn ausgewiesen werden.

Für eine Wirtschaftlichkeitsrechnung müssen die tatsächlich skontoberechtigten Einkäufe und sämtliche Finanzierungskosten berücksichtigt werden.

Eine frühere Liquiditätswirkung kann dennoch strategisch sinnvoll sein, wenn sie beispielsweise vorhandene Finanzierungslinien entlastet oder Zahlungsengpässe reduziert.

11. Bilanzwirkung und Finanzierungsspielraum

Factoring kann die Liquiditätsstruktur eines exportierenden Unternehmens verändern.

Werden bilanzierte Forderungen wirksam ausgebucht und durch Bankguthaben ersetzt, liegt zunächst grundsätzlich ein Aktivtausch vor.

Dadurch entsteht nicht automatisch eine Bilanzverkürzung oder Verbesserung der Eigenkapitalquote.

Werden erhaltene Mittel anschließend zur Tilgung bestehender Verbindlichkeiten eingesetzt, können sich unter bestimmten bilanziellen Voraussetzungen andere Effekte ergeben.

Auswirkungen auf Bankenrating und Finanzierungskonditionen müssen individuell beurteilt werden.

Weitere Einblicke in die Finanzierung kapitalintensiver Fertigung bietet unser Beitrag Maschinenbau & Metallverarbeitung: Wie halten Sie Ihre Produktion am Laufen?.

12. Checkliste: Ist Exportfactoring für Ihr Landmaschinenunternehmen geeignet?

  • Zielländer: In welche Länder exportiert das Unternehmen?
  • Auftraggeber: Wer ist der rechtliche Rechnungsschuldner?
  • Forderungen: Welche Rechnungen sind bereits entstanden und durchsetzbar?
  • Lieferbedingungen: Welche Incoterms und vertraglichen Abnahmeregelungen gelten?
  • Dokumentation: Liegen geeignete Liefer- und Leistungsnachweise vor?
  • Exportkontrolle: Bestehen Sanktionen, Genehmigungspflichten oder sonstige Beschränkungen?
  • Währungen: Welche Wechselkursrisiken bestehen und wie werden sie abgesichert?
  • Kosten: Welche Gebühren, Finanzierungsentgelte und Einbehalte gelten?

FAQ: Häufige Fragen zum Factoring für Landmaschinen-Exporteure

1. Können Landmaschinen-Exporteure Factoring nutzen?

Geeignete bestehende Forderungen gegenüber gewerblichen Importeuren können durch spezialisierte Factoringgesellschaften geprüft werden.

2. Können Forderungen gegenüber Kunden in Kasachstan angekauft werden?

Das hängt vom Anbieter, der konkreten Transaktion sowie den geltenden Länder-, Sanktions- und Bonitätsanforderungen ab. Eine allgemeine Ankaufzusage besteht nicht.

3. Reicht ein Bill of Lading für den Forderungsankauf?

Nein. Das Transportdokument kann relevant sein, ersetzt aber nicht die Prüfung des vollständigen Vertrags und des entstandenen Zahlungsanspruchs.

4. Können Fremdwährungsforderungen angekauft werden?

Einige Anbieter prüfen Forderungen in Fremdwährungen. Ankauf, Auszahlung und Wechselkursregelungen hängen vom vereinbarten Modell ab.

5. Beseitigt Exportfactoring das Wechselkursrisiko?

Nicht automatisch. Eine wirksame Währungsabsicherung muss anhand der vereinbarten Abwicklungs- und Absicherungsbedingungen geprüft werden.

6. Schützt echtes Factoring vor jedem Forderungsausfall?

Nein. Der mögliche Schutz umfasst das vertraglich gedeckte wirtschaftliche Ausfallrisiko angekaufter Forderungen. Leistungs- und politische Risiken sind gesondert zu beurteilen.

7. Was passiert bei einem Transportschaden?

Ein berechtigter Anspruch des Käufers wegen beschädigter Ware kann die Forderung beeinflussen. Solche Einwendungen sind nicht automatisch durch Delkredere gedeckt.

8. Sind Auszahlungen innerhalb von 24 Stunden garantiert?

Nein. Einzelne Anbieter können nach erfolgreicher Prüfung kurzfristig auszahlen. Entscheidend sind Vertrag, Unterlagen und tatsächlicher Ankauf.

9. Können Produktionskosten bereits vor der Auslieferung finanziert werden?

Klassisches Factoring setzt grundsätzlich geeignete bestehende Forderungen voraus. Für frühere Produktionsphasen können ergänzende Finanzierungsinstrumente erforderlich sein.

10. Welche Aufgaben übernimmt Berger Factoring?

Berger Factoring unterstützt beim unabhängigen Vergleich geeigneter Factoringgesellschaften. Forderungsankauf und Auszahlung erfolgen durch den ausgewählten Finanzierungspartner.

13. Warum Berger Factoring für Landmaschinen-Exporteure?

Landmaschinenunternehmen unterscheiden sich hinsichtlich Zielländern, Fertigungstiefe, Kundenstruktur und vertraglichen Lieferbedingungen.

Eine geeignete Finanzierungslösung muss deshalb zur konkreten Exportforderung passen.

Berger Factoring unterstützt bei der Einordnung bestehender Forderungen, internationaler Debitoren, Zahlungsziele und gewünschter Leistungen.

Wir vergleichen geeignete Factoringgesellschaften und berücksichtigen dabei unter anderem Länderabdeckung, Forderungsart und Kostenstruktur.

Die verbindliche Entscheidung über einen Forderungsankauf trifft der jeweilige Finanzierungspartner.

Grundlegende Informationen zu anderen internationalen Handelsgeschäften bietet außerdem unser Beitrag Export-Großhandel: Deutsche Qualität weltweit – Souveränität im Cashflow.

14. Fazit: Internationale Märkte erschließen und Liquidität planbar halten

Der Export von Landmaschinen kann hohe Material-, Fertigungs- und Logistikkosten verursachen. Gleichzeitig gewähren Unternehmen ihren ausländischen Geschäftskunden teilweise längere Zahlungsziele.

Exportfactoring kann geeignete bestehende Forderungen früher liquiditätswirksam machen und damit den finanziellen Spielraum für Folgeaufträge erhöhen.

Entscheidend sind die rechtliche Forderungsstruktur, die Zulässigkeit der Transaktion, die Bonität des Importeurs und transparente Finanzierungskosten.

Berger Factoring unterstützt Landmaschinen-Exporteure als unabhängiger Vermittler bei der Suche nach geeigneten Factoringgesellschaften.

Exportfactoring für Ihr Landmaschinenunternehmen prüfen

Sie möchten bestehende Forderungen gegenüber internationalen Geschäftskunden früher liquiditätswirksam machen? Wir betrachten Ihre Zielländer, Importkunden, Lieferbedingungen und Finanzierungsanforderungen und vergleichen geeignete Factoringgesellschaften.

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