Event-Technik: High-End-Equipment – High-Speed-Liquidität

Event-Technik: High-End-Equipment – High-Speed-Liquidität
Factoring für Event-Technik: Das Wichtigste im Überblick
  • Liquidität aus Forderungen: Geeignete bestehende Rechnungen für Veranstaltungstechnik können früher zu verfügbaren Mitteln werden.
  • Technikpark finanzieren: Freigesetzte Liquidität kann für laufende Verpflichtungen und die Vorbereitung weiterer Investitionen eingesetzt werden.
  • Freelancer bezahlen: Factoring kann die Finanzierung von Rigging-, Licht-, Ton- und Videotechnikteams unterstützen.
  • Dry-Hire und Full-Service: Vermietforderungen und technische Dienstleistungen müssen nach ihren jeweiligen Vertragsbedingungen geprüft werden.
  • Tourneen und Meilensteine: Teilrechnungen sind nur bei entsprechender rechtlicher und vertraglicher Grundlage für den Ankauf interessant.
  • Forderungsausfall: Echtes Factoring kann das vertraglich gedeckte wirtschaftliche Ausfallrisiko angekaufter Forderungen übernehmen.
  • Unabhängige Vermittlung: Berger Factoring unterstützt bei der Auswahl geeigneter Factoringgesellschaften und kauft selbst keine Forderungen an.

Factoring für Event-Technik: Liquidität zwischen Equipment und Zahlungseingang

Eine erfolgreiche Veranstaltung benötigt weit mehr als gute Künstler oder ein überzeugendes Bühnenprogramm. LED-Wände, Beschallungsanlagen, Lichttechnik, Medienserver, Traversen und qualifizierte Techniker müssen zuverlässig zusammenspielen. Für Unternehmen der Veranstaltungstechnik bedeutet das häufig erhebliche Investitionen und laufende Vorleistungen.

Bevor der erste Scheinwerfer eingeschaltet wird, stehen möglicherweise bereits Transportkosten, Mietaufwendungen, Freelancerhonorare und technische Vorbereitungen auf der Rechnung.

Währenddessen zahlen gewerbliche Veranstalter, Agenturen und Messegesellschaften teilweise erst nach abgeschlossener Leistung und weiteren internen Freigaben.

So können selbst wirtschaftlich attraktive Projekte kurzfristig Liquidität binden.

Factoring kann geeignete bereits entstandene Forderungen aus Vermietung und technischen Dienstleistungen früher liquiditätswirksam machen. Entscheidend sind unter anderem die vertraglichen Abrechnungsbedingungen, die Qualität der Forderung und die Prüfung durch den Finanzierungspartner.

Berger Factoring unterstützt Event-Technik-Unternehmen als unabhängiger Vermittler beim Vergleich geeigneter Factoringgesellschaften. Wir kaufen selbst keine Forderungen an.

Weitere Informationen zu projektorientierten Dienstleistungen bietet unsere Branchenlösung Dienstleistung, Personal & Agenturen.

1. Die Mietpark-Falle: Wenn Kapital in Veranstaltungstechnik gebunden ist

Ein moderner Event-Technik-Betrieb benötigt einen leistungsfähigen Technikpark. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Veranstaltung erheblich.

Investitionen in Audio-, Video- und Lichttechnik

Digitale Mischpulte, LED-Panels, Projektoren, Funkstrecken, Moving-Lights und Medienserver können hohe Anschaffungskosten verursachen.

Hinzu kommen Wartung, Ersatzteile, Prüfungen, Software und notwendige Modernisierungen.

Geräte müssen über ihre Nutzungsdauer wirtschaftlich ausgelastet werden. Ein voller Veranstaltungskalender bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die entsprechenden Einnahmen bereits auf dem Geschäftskonto eingegangen sind.

Kapitalbindung durch offene Rechnungen

Wenn Veranstalter ihre Rechnungen erst nach 30, 60 oder mehr Tagen begleichen, bleibt ein Teil des erwirtschafteten Umsatzes zunächst als Forderung gebunden.

Gleichzeitig werden Leasingraten, Gehälter, Versicherungen und laufende Betriebskosten fällig.

Factoring als ergänzender Finanzierungsbaustein

Beim Factoring verkauft das Unternehmen geeignete bestehende Forderungen an eine Factoringgesellschaft.

Dadurch kann ein vertraglich vereinbarter Kaufpreisanteil früher verfügbar werden.

Für langfristige Anschaffungen kann dennoch eine zusätzliche Finanzierung erforderlich sein. Factoring ersetzt nicht automatisch einen Investitionskredit oder eine Leasingfinanzierung.

2. Dry-Hire und Full-Service: Unterschiedliche Forderungsmodelle

In der Veranstaltungstechnik bestehen verschiedene Geschäftsmodelle. Für den Forderungsankauf ist diese Unterscheidung wichtig.

Dry-Hire: Reine Vermietung von Equipment

Beim Dry-Hire überlässt ein Technikunternehmen einem gewerblichen Kunden beispielsweise Scheinwerfer, Lautsprecher, Traversen oder Medienserver ohne eigenes Bedienpersonal.

Eine Forderung aus einer abgeschlossenen und ordnungsgemäß abgerechneten Vermietung kann grundsätzlich für Factoring infrage kommen.

Zu prüfen sind insbesondere Mietzeitraum, Übergabe, Rückgabe, mögliche Schäden und vertraglich vereinbarte Einwendungen.

Full-Service mit Aufbau und Betreuung

Beim Full-Service stellt der Anbieter neben dem Equipment auch Personal und technische Leistungen bereit.

Hier können beispielsweise Aufbau, Programmierung, Betreuung während der Veranstaltung und Abbau Bestandteil des Auftrags sein.

Ob der Vergütungsanspruch bereits vollständig entstanden ist, hängt von der konkreten Vereinbarung und dem Leistungsstand ab.

Gemischte Leistungen

Viele Unternehmen rechnen Gerätemiete und technische Dienstleistungen gemeinsam ab.

Ein Factor kann in solchen Fällen zusätzliche Leistungsnachweise oder eine nachvollziehbare Aufteilung der Rechnung verlangen.

Nicht die Bezeichnung der Rechnung, sondern die rechtliche und wirtschaftliche Qualität der Forderung entscheidet über den möglichen Ankauf.

3. Freelancer, Rigger und Systemtechniker zuverlässig einplanen

Größere Veranstaltungen erfordern häufig zusätzliche Fachkräfte, die projektbezogen engagiert werden.

Typische Personalaufwendungen

Je nach Projekt fallen Zahlungen für Rigger, Systemtechniker, Lichtdesigner, Tonmeister, Videotechniker und weitere Spezialisten an.

Diese Leistungen müssen teilweise bereits vor oder unmittelbar nach einem Event bezahlt werden.

Liquidität aus abgeschlossenen Projekten

Bestehen geeignete Forderungen aus früheren Veranstaltungen, kann deren Verkauf die verfügbaren Mittel erhöhen.

Das kann dazu beitragen, laufende Personalkosten und externe Dienstleisterhonorare besser zu planen.

Grenzen der Finanzierung

Factoring garantiert allerdings weder die pünktliche Bezahlung sämtlicher Freelancer noch die Verfügbarkeit bestimmter Fachkräfte.

Die Verantwortung für die vertraglich vereinbarte Vergütung verbleibt beim Event-Technik-Unternehmen.

Wie sich Personalkosten und lange Zahlungsziele auf das Wachstum auswirken können, erläutert unser Beitrag Finanzielles Fundament für erstklassiges Recruiting.

4. Eventagenturen, Veranstalter und Messegesellschaften: Wer schuldet die Zahlung?

Veranstaltungstechniker arbeiten häufig innerhalb mehrstufiger Auftragsstrukturen.

Das kann die Prüfung der tatsächlich ankauffähigen Forderung erschweren.

Direktvertrag mit dem Veranstalter

Schließt der Technikdienstleister den Vertrag unmittelbar mit einer Messegesellschaft oder einem Unternehmen, richtet sich sein Zahlungsanspruch grundsätzlich gegen diesen Vertragspartner.

Der Factor bewertet dann dessen Bonität und die konkrete Forderung.

Beauftragung über eine Eventagentur

Wird das Technikunternehmen von einer Agentur beauftragt, ist regelmäßig diese Agentur der unmittelbare Rechnungsschuldner.

Die gute Bonität des Endkunden lässt sich nicht automatisch auf die Agentur übertragen.

Auch eine Klausel, nach der die Agentur erst nach Zahlung durch ihren Endkunden leisten soll, kann für die Beurteilung der Forderung relevant sein.

Leistungsabnahme und Rechnungsfreigabe

Bei komplexen Produktionen können technische Abnahmen oder weitere Nachweise vertraglich vereinbart sein.

Solange der entsprechende Vergütungsanspruch noch nicht entstanden ist oder berechtigte Streitigkeiten bestehen, kann ein Factoringankauf ausgeschlossen sein.

Deshalb empfiehlt es sich, Abrechnungs- und Freigabeprozesse bereits bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen.

5. Tourneen und Konferenzserien: Meilenstein-Factoring richtig einordnen

Mehrteilige Veranstaltungsproduktionen können sich über Wochen oder Monate erstrecken.

Das Unternehmen trägt währenddessen unter Umständen erhebliche laufende Kosten.

Abrechnung nach der gesamten Tournee

Sieht der Vertrag eine Vergütung erst nach dem vollständigen Abschluss aller Veranstaltungen vor, entstehen nicht automatisch nach jedem Veranstaltungsort selbstständige ankauffähige Teilforderungen.

Eine interne Projektkalkulation oder ein unterschriebener Lieferschein genügt dafür nicht zwangsläufig.

Vertraglich vereinbarte Meilensteine

Anders kann die Situation aussehen, wenn für einzelne Veranstaltungsabschnitte ausdrücklich eigenständige Vergütungsansprüche vereinbart wurden.

Nach vollständiger Leistungserbringung und gegebenenfalls erforderlicher Abnahme können solche Forderungen für einen Ankauf infrage kommen.

Abrechnungsstruktur vor Projektbeginn prüfen

Bei größeren Serien kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, die Möglichkeit von Teilabrechnungen frühzeitig mit dem Auftraggeber zu besprechen.

Ob diese anschließend für Factoring geeignet sind, entscheidet die Factoringgesellschaft anhand der konkreten Vertragsunterlagen.

Ähnliche Herausforderungen bei projektbezogenen Leistungen behandelt unser Beitrag Factoring für Synchronstudios: Cashflow zwischen Produktion und Abnahme.

Welche Voraussetzungen beim Forderungsankauf gelten und wie Abrechnung, Einbehalte sowie vertragliche Pflichten geregelt werden, erläutert unser Ratgeber zum Factoringvertrag.

6. Forderungsausfallschutz nach dem letzten Applaus

Eine große Veranstaltung kann wirtschaftlich erfolgreich durchgeführt worden sein und dennoch zu einem Forderungsausfall führen, wenn der Auftraggeber später zahlungsunfähig wird.

Schutz beim echten Factoring

Beim echten Factoring kann die Factoringgesellschaft das vertraglich gedeckte wirtschaftliche Ausfallrisiko wirksam angekaufter Forderungen übernehmen.

Dadurch kann das Unternehmen bei einer späteren Insolvenz des Rechnungsschuldners innerhalb der vereinbarten Deckung geschützt sein.

Keine Absicherung sämtlicher Projektrisiken

Davon zu unterscheiden sind berechtigte Einwendungen wegen technischer Mängel, fehlender Leistungen, Beschädigungen oder streitiger Abnahmen.

Solche Sachverhalte können Rückbelastungen oder andere vertragliche Ansprüche auslösen.

Auch genehmigte Debitorenlimite und weitere Vertragsbedingungen sind zu beachten.

Ausfallrisiko und Veranstaltungsabsage

Die Absage einer Tournee vor der Leistungserbringung ist kein gewöhnlicher wirtschaftlicher Forderungsausfall aus einer bereits angekauften Rechnung.

Ob Stornierungsgebühren oder andere Vergütungsansprüche bestehen, richtet sich nach den jeweiligen Verträgen.

Echtes Factoring ersetzt daher weder eine Veranstaltungsversicherung noch eine sorgfältige Vertragsprüfung.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Fachbeitrag Sicherheit geht vor – Der Schutz vor Bad Debt.

7. Praxisbeispiel: Internationale Konferenzserie in sechs Städten

Um die Praxisnähe zu verdeutlichen, blicken wir auf ein konkretes Szenario, wie es uns bei Berger Factoring regelmäßig begegnet.

Das folgende Beispiel ist eine illustrative Modellrechnung und keine dokumentierte Kundenreferenz. Die ursprünglichen Eckdaten der Konferenz-Tournee bleiben erhalten.

Die Ausgangssituation

Ein mittelständisches AV-Systemhaus übernimmt im Modell die technische Ausstattung einer internationalen Konferenzserie in sechs europäischen Städten.

Der gesamte Auftragswert beträgt 600.000 Euro.

Auftraggeber ist eine international tätige Nichtregierungsorganisation (NGO).

Der Vertrag sieht eine Schlussabrechnung nach Abschluss der gesamten Konferenzserie mit einem anschließenden Zahlungsziel von 60 Tagen vor.

Für Logistik, Freelancer und zusätzliche Dry-Hire-Anmietungen benötigt das AV-Systemhaus vor und während des Projekts insgesamt 180.000 Euro an Vorleistungen.

Die Herausforderung

Die Technik muss zu den Veranstaltungsorten transportiert, aufgebaut, betreut und anschließend wieder abgebaut werden.

Viele Aufwendungen entstehen bereits vor dem vollständigen Abschluss der Tournee.

Da im Modell keine eigenständig abrechenbaren Zwischenmeilensteine vereinbart sind, können die noch nicht abgeschlossenen Veranstaltungen nicht automatisch über Factoring finanziert werden.

Der Vorleistungsbedarf von 180.000 Euro muss daher zunächst durch vorhandene Mittel, Kundenanzahlungen oder eine andere Finanzierung gedeckt werden.

Die Lösung durch Berger Factoring

Berger Factoring würde die Vertragsunterlagen, Forderungsstruktur und Bonität des Auftraggebers erfassen und geeignete Factoringgesellschaften vergleichen.

Für die Modellrechnung wird angenommen, dass alle sechs Konferenzen inzwischen vollständig durchgeführt und die vertraglichen Abrechnungsvoraussetzungen erfüllt wurden.

Das AV-Systemhaus verfügt nun über eine unbestrittene, rechtlich übertragbare und vom Factor akzeptierte Schlussforderung in Höhe von 600.000 Euro.

Die hypothetischen Factoringkonditionen betragen 90 Prozent anfängliche Auszahlung, ein Prozent Factoringgebühr sowie acht Prozent jährliches Finanzierungsentgelt auf den vorfinanzierten Betrag für 60 Tage.

Modellposition Betrag
Auftrags- und Forderungsvolumen600.000 €
Ursprünglicher Vorleistungsbedarf180.000 €
Anfängliche Vorauszahlung (90 %)540.000 €
Vorläufiger Einbehalt (10 %)60.000 €
Factoringgebühr (1 %)6.000 €
Finanzierungsentgelt (8 % p. a., 60 Tage, Basis 360)7.200 €
Gesamte modellierte Factoringkosten13.200 €
Modellierter anfänglicher Nettozufluss526.800 €

Der Nettozufluss ergibt sich aus der anfänglichen Vorauszahlung von 540.000 Euro abzüglich der modellierten Kosten von 13.200 Euro.

Der vorläufige Einbehalt von 60.000 Euro ist keine zusätzliche Gebühr. Seine spätere Abrechnung hängt von den vertraglichen Bedingungen und dem Forderungsverlauf ab.

Weitere Gebühren, Steuereffekte und mögliche Abweichungen vom angenommenen Finanzierungszeitraum sind nicht berücksichtigt. Die 600.000 Euro werden für die vereinfachte Rechnung als vollständiger ankauffähiger Rechnungsbetrag angenommen.

Das Ergebnis

Unter diesen Modellannahmen könnte das AV-Systemhaus nach Abschluss der Konferenzserie zunächst 526.800 Euro aus dem Forderungsverkauf erhalten.

Damit könnte es beispielsweise die zur ursprünglichen Vorfinanzierung eingesetzten Mittel wieder verfügbar machen oder entsprechende Verbindlichkeiten zurückführen.

Die ursprünglichen 180.000 Euro Vorleistungen wären jedoch nicht rückwirkend durch Factoring finanziert worden.

Wären eigenständig abrechenbare Meilensteine vertraglich vereinbart und vom Factor akzeptiert worden, hätte eine frühere Teilfinanzierung möglich sein können. Dies wäre eine andere Vertragsgestaltung und muss gesondert geprüft werden.

Auch die ursprünglich behauptete Eigenkapitalquotensteigerung von 18 auf 25 Prozent oder ein späterer Gerätekauf zu garantierten Sonderkonditionen lässt sich aus dieser Modellrechnung nicht ableiten.

Das Ergebnis: Factoring könnte den Zahlungseingang nach Abschluss der Konferenzserie deutlich vorziehen und Liquidität für Folgeprojekte bereitstellen. Es ersetzt jedoch nicht automatisch die ursprüngliche Finanzierung der Tournee.

Fazit: Für den Zeitpunkt des Forderungsankaufs ist entscheidend, wann ein rechtlich entstandener und akzeptierter Vergütungsanspruch vorliegt.

8. Technikpark modernisieren: Factoring und Investitionsplanung

Neue Veranstaltungstechnik kann die Leistungsfähigkeit eines AV-Unternehmens verbessern. Eine Investition sollte jedoch anhand ihrer Auslastung und Wirtschaftlichkeit geplant werden.

Liquidität aus abgeschlossenen Aufträgen

Der frühere Zahlungseingang geeigneter Forderungen kann den verfügbaren Finanzierungsspielraum erhöhen.

Unternehmen können diese Mittel beispielsweise für Eigenanteile bei Anschaffungen, Ersatzteile oder laufende Technikaufwendungen einsetzen.

Leasing und Bankfinanzierung

Langfristig genutzte LED-Systeme, Beschallungsanlagen und Fahrzeuge können gegebenenfalls über Leasing oder Investitionskredite finanziert werden.

Factoring kann diese Finanzierung ergänzen, wenn geeignete Forderungen vorhanden sind.

Skonto und Einkaufskonditionen

Bei manchen Herstellern oder Lieferanten können Preisnachlässe für frühzeitige Zahlung vereinbart sein.

Ob ein solcher Vorteil die Factoringkosten teilweise oder vollständig kompensiert, muss im konkreten Fall berechnet werden.

Ein allgemeiner Anspruch auf drei Prozent Skonto oder kostenneutrale Finanzierung besteht nicht.

9. Bilanz, Eigenkapitalquote und Bankenrating

Ein Forderungsverkauf kann Auswirkungen auf die Bilanzstruktur haben. Diese ergeben sich jedoch nicht automatisch.

Forderungsverkauf und Aktivtausch

Wird eine bilanzierte Forderung wirksam ausgebucht und durch liquide Mittel ersetzt, liegt zunächst grundsätzlich ein Aktivtausch vor.

Dies führt nicht allein zu einer Bilanzverkürzung.

Rückführung von Verbindlichkeiten

Verwendet das Unternehmen die erhaltene Liquidität anschließend zur Tilgung bestehender Schulden, kann sich die Bilanzsumme verringern.

Die Auswirkungen auf die Eigenkapitalquote hängen unter anderem von der Rechnungslegung und den Finanzierungskosten ab.

Keine garantierte Ratingverbesserung

Weder eine bestimmte höhere Eigenkapitalquote noch günstigere Finanzierungskonditionen können allein aufgrund des Factorings zugesagt werden.

Für eine Bewertung ist die gesamte wirtschaftliche Situation des Unternehmens maßgeblich.

10. Checkliste: Factoring für Event-Technik-Unternehmen prüfen

Vor der Auswahl einer Factoringgesellschaft sollten AV-Dienstleister insbesondere folgende Punkte klären:

  • Geschäftsmodell: Welche Umsätze entfallen auf Dry-Hire, Full-Service und technische Dienstleistungen?
  • Forderungen: Welche Rechnungen sind bereits entstanden, dokumentiert und übertragbar?
  • Projektstruktur: Bestehen abgenommene Teilleistungen oder nur eine Schlussabrechnung?
  • Debitoren: Wer ist der tatsächliche Vertragspartner – Veranstalter, Agentur oder Messegesellschaft?
  • Einwendungen: Können Mietschäden, Abnahmefragen oder Leistungsstreitigkeiten Forderungen beeinflussen?
  • Kosten: Welche Gebühren, Finanzierungsentgelte und Einbehalte entstehen?
  • Liquiditätsplanung: Welche Verpflichtungen werden bereits vor Rechnungsstellung fällig?
  • Ausfallschutz: Welche Forderungen und Debitorenlimite sind vertraglich gedeckt?

Die Antworten bilden eine Grundlage für den Vergleich passender Finanzierungspartner.

FAQ: Häufige Fragen zu Factoring für Veranstaltungstechnik

1. Können Event-Technik-Unternehmen Factoring nutzen?

Ja. Geeignete bestehende und rechtlich übertragbare Forderungen aus Vermietung und technischen Dienstleistungen können nach Prüfung angekauft werden.

2. Sind Dry-Hire-Rechnungen factoringfähig?

Das ist grundsätzlich möglich, hängt jedoch von Mietvertrag, Leistungsnachweisen, möglichen Einwendungen und den Ankaufskriterien des Factors ab.

3. Können Tourneen über Meilenstein-Factoring finanziert werden?

Wenn vertraglich eigenständige abrechenbare Meilensteine bestehen und die entsprechenden Forderungen vom Factor akzeptiert werden, kann eine Teilfinanzierung möglich sein.

4. Reicht ein unterschriebener Lieferschein für eine Auszahlung?

Nicht zwangsläufig. Entscheidend ist, ob der vereinbarte Vergütungsanspruch bereits entstanden und für einen Ankauf geeignet ist.

5. Werden Rechnungen innerhalb von 24 Stunden ausgezahlt?

Das kann bei bestimmten Anbietern nach erfolgreicher Prüfung möglich sein. Eine allgemeine Auszahlungsgarantie innerhalb von 24 Stunden besteht nicht.

6. Können damit Freelancer und Rigger bezahlt werden?

Die verfügbare Liquidität aus dem Verkauf geeigneter Forderungen kann für betriebliche Verpflichtungen eingesetzt werden. Eine Garantie für sämtliche Personalkosten besteht nicht.

7. Was passiert bei Schäden am vermieteten Equipment?

Schäden und daraus resultierende Gegenansprüche können den Forderungsankauf beeinflussen. Die rechtliche Behandlung hängt von Mietvertrag, Dokumentation und den konkreten Umständen ab.

8. Schützt echtes Factoring bei Insolvenz des Veranstalters?

Es kann das vertraglich gedeckte wirtschaftliche Ausfallrisiko wirksam angekaufter Forderungen übernehmen. Berechtigte Einwendungen und andere Vertragsrisiken sind gesondert zu beurteilen.

9. Ist stilles Factoring für Eventagenturen möglich?

Abhängig von Anbieter und Vertragsstruktur kann eine stille Abtretung geprüft werden. Sie ist nicht bei jeder Factoringgesellschaft verfügbar.

10. Was übernimmt Berger Factoring?

Berger Factoring unterstützt beim unabhängigen Vergleich geeigneter Factoringgesellschaften. Der Forderungsankauf und die Auszahlung erfolgen durch den ausgewählten Finanzierungspartner.

11. Warum Berger Factoring für Event-Technik-Unternehmen?

Die Finanzierung von Veranstaltungstechnik unterscheidet sich von klassischen Warenlieferungen.

Mietverträge, projektbezogene Leistungen, komplexe Auftraggeberstrukturen und große Einzelrechnungen können zusätzliche Anforderungen an den Forderungsankauf stellen.

Berger Factoring unterstützt bei der Einordnung dieser Besonderheiten und beim Vergleich geeigneter Anbieter.

Dabei betrachten wir unter anderem bestehende Forderungen, Kundenstruktur, Zahlungsziele und den gewünschten Leistungsumfang.

Die endgültige Entscheidung über Konditionen, Debitorenlimite und Forderungsankauf trifft die jeweilige Factoringgesellschaft.

12. Fazit: High-End-Equipment benötigt einen planbaren Cashflow

Unternehmen der Veranstaltungstechnik müssen moderne Systeme bereithalten, qualifizierte Fachkräfte einsetzen und umfangreiche Projekte zuverlässig abwickeln.

Gleichzeitig können spätere Zahlungseingänge erhebliche Liquidität binden.

Factoring kann geeignete bereits entstandene Forderungen früher verfügbar machen und damit die finanzielle Planung unterstützen.

Besonders wichtig sind die Unterschiede zwischen Dry-Hire, Full-Service, Meilensteinabrechnung und Schlussrechnung.

Eine Finanzierung zukünftiger Projekte ist damit nicht automatisch gewährleistet. Auch Forderungsausfallschutz, bilanzieller Effekt und Wirtschaftlichkeit müssen individuell geprüft werden.

Berger Factoring unterstützt Event-Technik-Unternehmen als unabhängiger Vermittler dabei, passende Factoringgesellschaften zu vergleichen und die Finanzierung bestehender Forderungen realistisch zu beurteilen.

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