Fassaden- und Putzunternehmen arbeiten mit hohen Vorleistungen: Dämmstoffe, Armierungsgewebe, Putze, Gerüste, Löhne und Nachunternehmer müssen bezahlt werden, während Abschlags- und Schlussrechnungen häufig erst später beglichen werden. Gerade bei größeren Wohnungsbau-, Sanierungs- oder Gewerbeprojekten kann dadurch erheblicher Working-Capital-Bedarf entstehen. Factoring kann geeignete bereits entstandene Forderungen früher liquiditätswirksam machen. Entscheidend ist jedoch, dass die zugrunde liegende Leistung tatsächlich erbracht, ordnungsgemäß dokumentiert und abgerechnet, abtretbar, möglichst unbestritten und vom jeweiligen Factoringpartner akzeptiert ist.
Das Wichtigste für Fassaden- und Putzunternehmen
- Material und Gerüst verursachen frühe Kosten: WDVS, Putze, Armierung und Gerüstbau können erhebliche Beträge binden.
- Abschlagsrechnungen können prüfbar sein: Leistungsstand, Aufmaß, Vertragsgrundlage und mögliche Einwendungen sind entscheidend.
- Sicherheitseinbehalte sind kein automatischer Factoringfall: Einbehaltene Beträge müssen gesondert betrachtet werden.
- Mängel und Kürzungen beeinflussen die Forderung: Strittige Beträge können vom Ankauf ausgeschlossen sein.
- VOB/B allein reicht nicht: Die konkrete Forderung muss tatsächlich entstanden und ankauffähig sein.
- Berger Factoring vermittelt unabhängig: Wir kaufen Forderungen nicht selbst an und garantieren weder Auszahlung noch vollständigen Ausfallschutz.
Weitere Lösungen für Bauunternehmen finden Sie unter Factoring für Bauhandwerk und Immobilien. Grundlagen zur Auswahl eines geeigneten Partners finden Sie unter Factoring-Anbieter vergleichen.
1. Warum Fassaden- und Putzunternehmen viel Kapital vorfinanzieren
Fassadenarbeiten sind material- und personalintensiv.
Typische Kostenpositionen sind:
- Wärmedämmverbundsysteme
- Dämmplatten
- Armierungsgewebe
- Klebe- und Armierungsmörtel
- Grundierungen
- Unter- und Oberputze
- Fassadenfarben
- Gerüstbau
- Facharbeiterlöhne
- Nachunternehmer
- Fahrzeuge und Maschinen
Ein großer Teil dieser Kosten entsteht, bevor der Auftraggeber die zugehörige Rechnung bezahlt.
Bei mehreren parallel laufenden Baustellen kann sich der Vorfinanzierungsbedarf entsprechend vervielfachen.
2. Materialeinkauf ist nicht automatisch Factoring
Factoring finanziert Dämmstoffe, Gerüste oder Putzmaterial nicht unmittelbar.
Es setzt grundsätzlich bereits entstandene Forderungen voraus.
Eine Materialbestellung für ein zukünftiges Bauvorhaben stellt deshalb noch keine factoringfähige Forderung dar.
Anders kann es aussehen, wenn ein Fassadenunternehmen bereits einen dokumentierten Leistungsabschnitt erbracht und ordnungsgemäß abgerechnet hat.
Geeignete Forderungen können dann – abhängig vom Anbieter – früher liquiditätswirksam gemacht werden.
3. WDVS-Projekte binden besonders viel Working Capital
Bei energetischen Fassadensanierungen können hohe Materialmengen für ganze Gebäudeteile oder Wohnanlagen erforderlich sein.
Dabei werden beispielsweise benötigt:
- Dämmplatten
- Kleber
- Dübel
- Armierungsgewebe
- Armierungsmörtel
- Oberputz
- Anschlussprofile
- Sockelsysteme
Wenn Lieferanten kurzfristige Zahlungsziele verlangen und der Auftraggeber erst später zahlt, entsteht eine Finanzierungslücke.
Factoring kann diese Lücke nicht vor Leistungserbringung schließen, sondern nur auf Basis bereits entstandener geeigneter Forderungen.
4. Gerüstkosten erhöhen den Liquiditätsbedarf
Gerüste sind bei vielen Fassadenprojekten ein wesentlicher Kostenfaktor.
Je nach Vertragsgestaltung können Kosten entstehen für:
- Aufbau
- Miete
- Standzeit
- Umbauten
- Abbau
Verzögert sich ein Projekt, können zusätzliche Standzeiten weitere Kosten verursachen.
Factoring finanziert diese Gerüstkosten nicht als solche.
Früher verfügbare Liquidität aus bereits abgerechneten Forderungen kann jedoch im allgemeinen Cashflow zur Deckung laufender Projektkosten eingesetzt werden.
5. Abschlagsrechnungen können eine wichtige Rolle spielen
Bei größeren Bauprojekten wird häufig in Leistungsabschnitten abgerechnet.
Für einen Factoringpartner ist dabei entscheidend, ob die Forderung tatsächlich entstanden und nachvollziehbar ist.
Relevant können sein:
- erreichter Leistungsstand
- prüfbares Aufmaß
- Leistungsverzeichnis
- Vertragsgrundlage
- Abschlagsrechnung
- Freigaben
- Einwendungen
Ein bloß geplanter Bauabschnitt oder noch nicht ausgeführte Arbeiten sind dagegen keine factoringfähige Forderung.
6. VOB/B bedeutet nicht automatisch Ankauffähigkeit
Bei Fassaden- und Putzarbeiten kann die VOB/B Bestandteil des Bauvertrags sein.
Das bedeutet jedoch nicht, dass jede VOB-Abschlagsrechnung automatisch angekauft werden kann.
Für die Prüfung können beispielsweise relevant sein:
- Leistungsstand
- Aufmaß
- Prüfbarkeit der Rechnung
- Fälligkeit
- Abtretbarkeit
- bestehende Mängel
- Aufrechnungen
- Nachträge
- Bonität des Auftraggebers
Entscheidend ist immer die konkrete Forderung – nicht allein die Vertragsbezeichnung.
7. Generalunternehmer und Bauträger als Debitoren
Viele Fassadenunternehmen arbeiten als Nachunternehmer für größere Auftraggeber.
Dazu können gehören:
- Generalunternehmer
- Bauträger
- Projektentwickler
- Wohnungsunternehmen
- Industrieunternehmen
- öffentliche Auftraggeber
Diese Unternehmen verfügen häufig über standardisierte Prüf- und Zahlungsprozesse.
Dadurch können zwischen Leistungserbringung, Rechnungsprüfung und Zahlung mehrere Wochen liegen.
Factoring kann bei geeigneten Forderungen helfen, diesen Zeitraum zu verkürzen.
Eine feste Auszahlung innerhalb von 24 Stunden sollte jedoch nicht pauschal zugesagt werden.
8. Skonto-Vorteile nüchtern kalkulieren
Bei Baustoffhändlern können schnelle Zahlungen mit Skonto belohnt werden.
Ob sich daraus ein wirtschaftlicher Vorteil ergibt, hängt von den tatsächlichen Konditionen ab.
Eine illustrative Modellrechnung:
| Position | Modellannahme |
|---|---|
| jährlich skontofähiger Materialeinkauf | 400.000 € |
| vereinbartes Skonto | 2 % |
| theoretischer Vorteil | 8.000 € |
Dem stehen die tatsächlichen Kosten des Factorings gegenüber.
Dazu können zählen:
- Factoringgebühr
- Finanzierungskosten
- weitere vertragliche Entgelte
Factoring ist deshalb nicht automatisch durch Skontovorteile kostenneutral.
Mehr dazu finden Sie unter Factoring-Kosten und Gebühren.
9. Sicherheitseinbehalte gesondert betrachten
Bei Bauverträgen können Sicherheitseinbehalte vereinbart werden.
Ein solcher Einbehalt kann beispielsweise der Absicherung von Gewährleistungsansprüchen dienen.
Für Factoring ist ein einbehaltener Betrag nicht automatisch genauso zu behandeln wie eine regulär fällige und unbestrittene Rechnung.
Zu prüfen sind beispielsweise:
- Höhe des Einbehalts
- Grund des Einbehalts
- Vertragsregelung
- Fälligkeit
- mögliche Ablösung durch Bürgschaft
- Factoringmodell
Die pauschale Aussage, ein Sicherheitseinbehalt könne sofort durch Factoring liquidiert werden, wäre daher nicht sachgerecht.
10. Kautionsversicherung und Factoring voneinander trennen
Bei Bürgschaften und Sicherheitseinbehalten kann eine Kautionsversicherung relevant sein.
Factoring und Kautionsversicherung haben jedoch unterschiedliche Aufgaben.
Factoring betrifft geeignete Forderungen.
Eine Kautionsversicherung kann abhängig vom Produkt Bürgschaften bereitstellen und dadurch gegebenenfalls helfen, einen vertraglichen Bareinbehalt zu vermeiden oder abzulösen.
Ob eine Kombination sinnvoll ist, hängt vom konkreten Bauvertrag ab.
11. Mängelrügen beeinflussen die Forderungsqualität
Im Fassaden- und Putzbereich können Mängel oder Streitigkeiten beispielsweise betreffen:
- Rissbildung
- Unebenheiten
- Farbabweichungen
- Putzstruktur
- WDVS-Anschlüsse
- Sockelausbildung
- Feuchtigkeitsschäden
- Abweichungen vom Leistungsverzeichnis
Eine Mängelrüge kann Bestand oder Höhe der Forderung beeinflussen.
Strittige Beträge sind deshalb nicht automatisch ankauffähig.
12. Nachträge können zusätzliche Prüfungen erfordern
Im Baualltag entstehen häufig Leistungen, die ursprünglich nicht oder anders vorgesehen waren.
Nachträge können beispielsweise durch zusätzliche Arbeiten, geänderte Ausführungen oder unerwartete bauliche Bedingungen entstehen.
Für Factoring ist entscheidend, ob der Nachtrag wirksam vereinbart, erbracht und abrechenbar ist.
Ein lediglich eingereichter, aber noch ungeklärter Nachtrag sollte deshalb nicht automatisch wie eine unbestrittene Forderung behandelt werden.
13. Ausfallschutz korrekt einordnen
Beim echten Factoring kann der Factor das vertraglich definierte Zahlungsunfähigkeitsrisiko angekaufter und gedeckter Forderungen übernehmen.
Davon zu unterscheiden sind beispielsweise:
- Mängelrügen
- Kürzungen
- Aufrechnungen
- ungeklärte Nachträge
- fehlende Leistungsnachweise
- nicht entstandene Forderungen
Diese Themen betreffen Bestand oder Höhe der Forderung.
Ein pauschaler 100-prozentiger Schutz vor jedem denkbaren Forderungsausfall besteht deshalb nicht automatisch.
14. Factoring garantiert keine pünktlichen Löhne
Früher verfügbare Liquidität kann die laufende Finanzplanung erleichtern.
Sie kann im Unternehmenscashflow beispielsweise für folgende Positionen eingesetzt werden:
- Löhne
- Sozialabgaben
- Material
- Gerüstkosten
- Fahrzeuge
- Nachunternehmer
Factoring garantiert jedoch nicht, dass sämtliche Verpflichtungen eines Unternehmens jederzeit gedeckt sind.
Die verfügbare Liquidität hängt weiterhin davon ab, welche Forderungen tatsächlich entstehen und vom Factor akzeptiert werden.
15. Factoring ist keine direkte Wachstumsfinanzierung
Factoring kann Wachstum begleiten, indem vorhandene geeignete Forderungen früher in Liquidität umgewandelt werden.
Es finanziert jedoch nicht automatisch:
- ein neues Gerüstsystem
- Fahrzeuge
- Maschinen
- neue Mitarbeiter
- noch nicht begonnene Großprojekte
Frühere Liquidität kann den allgemeinen finanziellen Spielraum erhöhen oder bestehende Betriebsmittellinien entlasten.
16. Bilanzwirkung ohne automatische Ratinggarantie
Factoring kann abhängig von der rechtlichen und bilanziellen Ausgestaltung Auswirkungen auf die Bilanz haben.
Werden Forderungen bilanziell ausgebucht und wird die Liquidität beispielsweise zur Reduzierung kurzfristiger Verbindlichkeiten eingesetzt, kann sich die Bilanzsumme reduzieren.
Bei unverändertem Eigenkapital kann dadurch rechnerisch die Eigenkapitalquote steigen.
Daraus folgt jedoch nicht automatisch:
- ein besseres Bankenrating
- eine höhere Kreditlinie
- bessere Finanzierungskonditionen
- ein Wettbewerbsvorteil bei öffentlichen Ausschreibungen
Weitere Informationen finden Sie unter Wie wirkt sich Factoring auf die Bilanz aus?.
Praxisbeispiel
Praxisbeispiel: Fassadenbetrieb mit größerem Sanierungsprojekt
Um die Praxisnähe zu verdeutlichen, blicken wir auf ein konkretes Szenario, wie es uns bei Berger Factoring regelmäßig begegnet.
Einordnung: Das folgende Szenario ist eine illustrative Modellrechnung und keine dokumentierte Kundenreferenz oder Finanzierungszusage. Ankauffähigkeit, Vorauszahlungsquote, Auszahlungszeit, Debitorenlimit und Kosten hängen vom konkreten Unternehmen, Projekt, Auftraggeber und Factoringpartner ab.
Ausgangssituation
Ein mittelständischer Fassaden- und Putzbetrieb arbeitet überwiegend für Generalunternehmer und Wohnungsunternehmen und erhält ein größeres Projekt zur energetischen Sanierung mehrerer Mehrfamilienhäuser.
| Kennzahl | Modellannahme |
|---|---|
| Jahresumsatz | 2.000.000 € |
| Projektvolumen Sanierung | 600.000 € |
| Offener Forderungsbestand | 320.000 € |
| Davon im Modell geeignete Forderungen | 220.000 € |
Herausforderung
Für laufende Baustellen müssen Dämmstoffe, Putzsysteme, Gerüstkosten, Löhne und Nachunternehmer bezahlt werden. Gleichzeitig sind mehrere bereits gestellte Abschlagsrechnungen noch offen.
Das gesamte Projektvolumen von 600.000 Euro ist ausdrücklich nicht sofort factoringfähig, weil Teile der Arbeiten noch nicht erbracht wurden.
Factoring-Lösung
Für die Modellrechnung wird angenommen, dass Forderungen über 220.000 Euro bereits entstanden, ordnungsgemäß abgerechnet, dokumentiert, abtretbar, unbestritten und vom Factor akzeptiert sind.
Bei einer rein illustrativ angenommenen Vorauszahlungsquote von 90 Prozent wären rechnerisch 198.000 Euro früher verfügbar.
| Position | Modellwert |
|---|---|
| Geeignete Forderungen | 220.000 € |
| Illustrative Vorauszahlungsquote | 90 % |
| Rechnerisch frühere Liquidität | 198.000 € |
| Vorläufiger Einbehalt | 22.000 € |
Ergebnis
Die früher verfügbare Liquidität könnte für Material, Löhne, Gerüstkosten, Subunternehmer oder zur Entlastung einer bestehenden Betriebsmittellinie eingesetzt werden.
Noch nicht erbrachte Leistungen, offene Nachträge, strittige Rechnungen und vertragliche Sicherheitseinbehalte sind ausdrücklich nicht automatisch Bestandteil dieser Modellrechnung.
17. Welche Forderungen können eher geeignet sein?
Gut prüfbar können beispielsweise sein:
- bereits erbrachte B2B-Leistungen
- ordnungsgemäße Abschlagsrechnungen
- dokumentierte Bauabschnitte
- unbestrittene Schlussrechnungen
- Forderungen gegen bonitätsstarke gewerbliche Auftraggeber
Komplexer können sein:
- noch nicht erbrachte Arbeiten
- ungeklärte Nachträge
- Mängelfälle
- strittige Schlussrechnungen
- Sicherheitseinbehalte
- Forderungen mit Aufrechnungen oder Gegenansprüchen
18. Welche Unterlagen können relevant sein?
Je nach Factoringgesellschaft können beispielsweise benötigt werden:
- BWA beziehungsweise Jahresabschluss
- OP-Liste
- Debitorenübersicht
- größte Auftraggeber
- Werk- oder Bauverträge
- Leistungsverzeichnisse
- Aufmaße
- Abschlagsrechnungen
- Nachtragsübersichten
- Informationen zu Mängeln
- Informationen zu Sicherheitseinbehalten
19. Wann kann Factoring sinnvoll sein?
Eine Prüfung kann insbesondere interessant sein, wenn:
- regelmäßig B2B-Forderungen entstehen,
- Generalunternehmer oder Bauträger längere Zahlungsziele nutzen,
- hohe Material- und Gerüstkosten vorfinanziert werden müssen,
- mehrere Baustellen parallel laufen,
- der offene Forderungsbestand mit dem Umsatz wächst,
- bestehende Kreditlinien entlastet werden sollen.
Verwandte Themen finden Sie auch bei Factoring für Fliesenleger, Factoring für Stuckateure und Ausbauunternehmen und Factoring im Baugewerbe.
20. Warum Berger Factoring?
Berger Factoring ist unabhängiger Factoring-Vermittler und keine selbst ankaufende Factoringgesellschaft.
Wir betrachten bei Fassaden- und Putzunternehmen insbesondere:
- Auftraggeberstruktur
- Abschlagsrechnungen
- VOB-/Vertragsstruktur
- Aufmaß und Leistungsnachweise
- Nachträge
- Mängel und Einwendungen
- Sicherheitseinbehalte
- Zahlungsziele
- Debitorenkonzentration
- Forderungsvolumen
Auf dieser Grundlage vergleichen wir geeignete Factoringgesellschaften und koordinieren die weitere Abstimmung.
Factoring für Ihren Fassaden- oder Putzbetrieb prüfen
Material, Gerüst und Löhne sind bereits bezahlt, während Abschlags- oder Schlussrechnungen noch offen sind?
Berger Factoring prüft unabhängig, welche Factoringgesellschaft und welches Modell zu Ihrer Projekt-, Auftraggeber- und Forderungsstruktur passen könnten.
Kostenloses Erstgespräch vereinbarenHäufige Fragen zu Factoring für Fassaden- und Putzunternehmen
Können Abschlagsrechnungen nach VOB/B faktoriert werden?
Das kann möglich sein, wenn die zugrunde liegende Leistung bereits erbracht, ordnungsgemäß dokumentiert, abrechenbar, abtretbar und unbestritten ist und der jeweilige Factoringpartner die Forderung akzeptiert.
Ist jede Abschlagsrechnung ankauffähig?
Nein. Leistungsstand, Aufmaß, Prüfbarkeit, Fälligkeit, Einwendungen und Vertragsstruktur müssen jeweils geprüft werden.
Können Sicherheitseinbehalte sofort ausgezahlt werden?
Nicht automatisch. Sicherheitseinbehalte haben eine andere Struktur als regulär fällige Forderungen und müssen gesondert betrachtet werden.
Was passiert bei einer Mängelrüge?
Mängelrügen können Bestand oder Höhe einer Forderung beeinflussen. Strittige Beträge können deshalb vom Ankauf ausgeschlossen oder entsprechend der vertraglichen Regelung behandelt werden.
Kann Factoring Gerüstkosten vorfinanzieren?
Nicht unmittelbar. Factoring setzt geeignete bereits entstandene Forderungen voraus. Früher verfügbare Liquidität kann anschließend im allgemeinen Unternehmenscashflow für Gerüstkosten eingesetzt werden.
Bekomme ich automatisch innerhalb von 24 Stunden mein Geld?
Nein. Auszahlungszeit und Vorauszahlungsquote hängen vom Factoringpartner, Vertrag, Debitor und der konkreten Forderung ab.
Schützt echtes Factoring vor jedem Zahlungsausfall?
Nein. Der Ausfallschutz kann das vertraglich definierte Zahlungsunfähigkeitsrisiko angekaufter und gedeckter Forderungen abdecken. Mängel, Kürzungen, Aufrechnungen und ungeklärte Nachträge sind davon zu unterscheiden.
Kauft Berger Factoring meine Forderungen selbst?
Nein. Berger Factoring ist unabhängiger Vermittler und vergleicht geeignete Factoringgesellschaften.
Fazit: Solide Fassaden brauchen einen soliden Cashflow
Fassaden- und Putzunternehmen müssen Material, Gerüste, Personal und laufende Projektkosten häufig finanzieren, lange bevor sämtliche Rechnungen bezahlt sind.
Factoring kann geeignete bereits entstandene Forderungen früher liquiditätswirksam machen und damit den Zeitraum zwischen Leistungserbringung und Zahlungseingang verkürzen.
Es ersetzt jedoch weder eine saubere Bauabrechnung noch Aufmaß, Leistungsnachweise oder die Prüfung von Nachträgen, Mängeln und Sicherheitseinbehalten.
Entscheidend ist deshalb eine Factoringlösung, die zur tatsächlichen Auftraggeberstruktur, Projektabrechnung und Forderungsqualität des Fassaden- oder Putzunternehmens passt.



