Gebäudetechnik wird immer komplexer: Wärmepumpen, Lüftungszentralen, Gebäudeautomation, Sensorik, Steuerungsmodule und digitale Leittechnik erhöhen nicht nur die technischen Anforderungen, sondern auch den Kapitalbedarf. Material, Personal und Nachunternehmer müssen häufig lange vor dem vollständigen Zahlungseingang finanziert werden. Gleichzeitig arbeiten TGA-Unternehmen vielfach mit Abschlagsrechnungen, Aufmaßen, Abnahmen, Nachträgen und Sicherheitseinbehalten. Factoring kann bei geeigneten, bereits entstandenen Forderungen einen Teil des gebundenen Kapitals früher liquiditätswirksam machen. Entscheidend sind jedoch Leistungsstand, Vertragsstruktur, Abtretbarkeit, Debitor, mögliche Einwendungen und die Anforderungen der jeweiligen Factoringgesellschaft.
Factoring für Gebäudetechnik und TGA: Das Wichtigste auf einen Blick
- Hohe Materialvorleistung: Wärmepumpen, Lüftungstechnik, Schaltschränke, Sensorik und Automationskomponenten können früh erhebliche Liquidität binden.
- Factoring setzt bei Forderungen an: Ein Auftrag, eine Materialbestellung oder ein zukünftiger Bauabschnitt allein sind noch keine factoringfähige Forderung.
- Abschlagsforderungen können prüfbar sein: Entscheidend sind Vertragsgrundlage, Leistungsstand, Aufmaß, Dokumentation und mögliche Einwendungen.
- Nachträge, Abnahmen und Sicherheitseinbehalte benötigen besondere Prüfung: Nicht jeder Rechnungsbestand ist automatisch ankauffähig.
- Wartungs- und Serviceumsätze können interessant sein: Maßgeblich sind die rechtliche Entstehung und Abrechenbarkeit der jeweiligen Forderung sowie die Ankaufskriterien des Factors.
- Ausfallschutz ist begrenzt: Echtes Factoring kann das Zahlungsunfähigkeitsrisiko geeigneter gedeckter Forderungen übernehmen, nicht aber automatisch Mängel, Aufrechnungen oder Leistungsstreitigkeiten.
- Berger Factoring vermittelt: Wir kaufen Forderungen nicht selbst an, sondern vergleichen geeignete Factoringgesellschaften.
Einen grundlegenden Überblick finden Sie unter Ihre Vorteile mit Factoring. Welche Anbieter für unterschiedliche Projekt- und Forderungsstrukturen infrage kommen können, erläutern wir unter Factoring-Anbieter vergleichen.
1. Warum Gebäudetechnik so viel Working Capital bindet
Technische Gebäudeausrüstung verbindet Handwerk, Projektgeschäft, Systemintegration und zunehmend IT. Gerade bei größeren Projekten müssen erhebliche Kosten getragen werden, bevor Abschlags- oder Schlussrechnungen vollständig bezahlt sind.
Typische Vorleistungen entstehen beispielsweise für:
- Wärmepumpen und Heiztechnik,
- Lüftungsanlagen,
- Schaltschränke und Elektrokomponenten,
- Sensorik und Aktorik,
- Gebäudeautomation und BUS-Systeme,
- Regelungs- und Steuerungstechnik,
- Rohr- und Kanalsysteme,
- Software und Lizenzen,
- Personal und Nachunternehmer.
Viele dieser Komponenten haben hohe Einzelwerte und werden projektbezogen bestellt. Lieferanten können Anzahlungen, kurze Zahlungsziele oder eine Zahlung vor Lieferung verlangen.
Dadurch entsteht eine typische Liquiditätslücke: Das TGA-Unternehmen bezahlt Material, Personal und Fremdleistungen, montiert und dokumentiert die Technik – der Auftraggeber zahlt die entsprechende Forderung jedoch möglicherweise erst deutlich später.
Factoring finanziert den zukünftigen Materialeinkauf nicht unmittelbar. Bestehen jedoch bereits geeignete Forderungen aus erbrachten beziehungsweise abrechenbaren Leistungen, kann deren Ankauf Liquidität früher verfügbar machen.
2. Wann entsteht im TGA-Geschäft eine factoringfähige Forderung?
Ein erteilter Auftrag oder eine Materialbestellung genügt nicht. Für klassisches Forderungsfactoring muss zunächst eine konkrete Forderung entstanden sein.
Bei einem TGA-Projekt können für die Prüfung unter anderem relevant sein:
- vertragliche Grundlage,
- Leistungsstand,
- Aufmaß,
- Lieferscheine,
- Montageprotokolle,
- Stunden- und Leistungsnachweise,
- Teilabnahmen oder Freigaben,
- Rechnungsstellung,
- mögliche Einwendungen des Auftraggebers.
Eine bereits ausgestellte Rechnung ist deshalb nicht automatisch ankauffähig. Entscheidend ist, ob der zugrunde liegende Zahlungsanspruch ausreichend entstanden, bestimmbar und nach den Kriterien der Factoringgesellschaft geeignet ist.
Die endgültige Entscheidung über Forderungsankauf und Debitorenlimit trifft stets der jeweilige Factor.
3. Abschlagsrechnungen, VOB/B und projektbezogene Forderungen
Bei größeren Gebäudetechnikprojekten werden Leistungen häufig nicht erst nach vollständiger Fertigstellung abgerechnet. Abschlagsforderungen können bereits während der Projektlaufzeit entstehen und deshalb für Factoring interessant sein.
Besonders sorgfältig werden typischerweise geprüft:
- vertragliche Grundlage,
- tatsächlich erreichter Leistungsstand,
- Aufmaß und Dokumentation,
- Prüfung durch Bauleitung oder Auftraggeber,
- mögliche Gegenforderungen,
- Abtretbarkeit der Forderung.
Ist die VOB/B Bestandteil des Vertrags, können zusätzlich Abschlagszahlungen, Nachträge, Abnahme, Mängel, Schlussrechnung und Sicherheiten eine Rolle spielen.
Eine pauschale Aussage, eine TGA-Forderung könne bereits nach Materialanlieferung oder einem einfachen Leistungsnachweis immer angekauft werden, wäre deshalb zu weitgehend.
Mehr zur Einordnung bau- und projektbezogener Forderungen finden Sie unter VOB-Factoring im Handwerk.
4. Sicherheitseinbehalte, Nachträge, Abnahmen und Mängel
Gerade bei größeren TGA-Projekten entscheidet nicht allein die Höhe einer Rechnung über ihre Ankauffähigkeit. Projekt- und Leistungsrisiken können einzelne Forderungsteile beeinflussen.
Sicherheitseinbehalte
Sicherheitseinbehalte unterscheiden sich wirtschaftlich und rechtlich von einer gewöhnlichen fälligen und unbestrittenen Forderung. Ob solche Beträge berücksichtigt werden können, hängt von Vertrag und Anbieter ab.
Factoring macht Sicherheitseinbehalte deshalb nicht automatisch sofort vollständig verfügbar.
Nachträge
Nachträge entstehen in der Gebäudetechnik beispielsweise durch geänderte Planungen, zusätzliche Leitungswege, andere technische Spezifikationen, weitere Komponenten oder zusätzliche Montageleistungen.
Ist noch nicht eindeutig geklärt, ob eine Zusatzleistung beauftragt wurde oder in welcher Höhe eine Vergütung geschuldet ist, kann die entsprechende Forderung für Factoring problematisch sein.
Abnahme und Mängel
Technische Gebäudeausrüstung muss häufig funktional geprüft und dokumentiert werden. Funktionsprüfung, Einregulierung, Prüfprotokolle, Übergabeunterlagen und Mängelbeseitigung können den Zahlungsanspruch beeinflussen.
Bestehen Einwendungen oder Gegenforderungen, beseitigt Factoring diese Streitigkeiten nicht.
5. Generalunternehmer, Großkunden und Debitorenlimits
Viele Gebäudetechnikunternehmen arbeiten für Generalunternehmer, Bauträger, Industrieunternehmen, Immobiliengesellschaften oder größere Facility-Management-Unternehmen.
Dadurch können hohe Einzelrechnungen und eine starke Debitorenkonzentration entstehen.
Wenn ein Großkunde einen wesentlichen Anteil des Umsatzes ausmacht, ist das verfügbare Debitorenlimit besonders wichtig. Auch ein hoher Auftragswert bedeutet deshalb nicht automatisch, dass sämtliche daraus entstehenden Forderungen in unbegrenzter Höhe angekauft werden.
Für die Factoringgesellschaft zählen insbesondere Bonität des Schuldners, Forderungsqualität und das genehmigte Limit.
6. Wartung, Service und digitale Gebäudetechnik
Neben dem klassischen Projektgeschäft erzielen viele TGA-Unternehmen wiederkehrende Umsätze mit Wartung, Service und digitalen Dienstleistungen.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Heizungswartung,
- Lüftungsservice,
- Gebäudeautomation,
- Störungsdienst,
- Filterwechsel,
- Inspektionen und Prüfungen,
- Fernüberwachung,
- Energiemanagement,
- Software- und Systemleistungen.
Solche Verträge können eine planbare Forderungsstruktur erzeugen. Für Factoring ist jedoch nicht pauschal entscheidend, dass eine Leistung bereits vollständig „erbracht und abgerechnet“ sein muss. Maßgeblich sind vielmehr die konkrete vertragliche Regelung, die rechtliche Entstehung und Abrechenbarkeit der jeweiligen Forderung sowie die Annahmebedingungen der Factoringgesellschaft.
Ein mehrjähriger Wartungsvertrag erzeugt insbesondere nicht automatisch sofort eine Forderung über sämtliche zukünftigen Vertragsjahre.
Mit Smart-Building-Lösungen steigt zugleich der Anteil digitaler Komponenten. Gebäudeleittechnik, Energiemanagementsysteme, IoT-Komponenten, Software, Lizenzen und Programmierleistungen können zusätzliche Kosten verursachen. Für die spätere Forderungsprüfung sollte der abrechenbare Leistungsstand deshalb nachvollziehbar dokumentiert sein.
7. Personal, Wachstum und neue Großprojekte
Elektroniker, Kälteanlagenbauer, Servicetechniker, Programmierer und TGA-Planer sind qualifizierte Fachkräfte, deren Löhne unabhängig davon gezahlt werden müssen, wann der Auftraggeber seine Rechnung begleicht.
Ein neuer Campus, ein Logistikzentrum oder eine große Industriehalle kann deshalb zwar den Umsatz erhöhen, zunächst aber auch erheblichen zusätzlichen Working-Capital-Bedarf verursachen.
Neue Projekte bedeuten häufig:
- mehr Material,
- zusätzliches Personal,
- höhere Nachunternehmerkosten,
- mehr Projektlogistik,
- größere offene Forderungsbestände.
Wächst parallel der Bestand geeigneter Forderungen, kann Factoring zusätzliches Liquiditätsvolumen ermöglichen. Dies geschieht jedoch nicht automatisch und hängt insbesondere von Forderungsstatus, Debitorenlimit und Vertragsstruktur ab.
Ein verwandtes Branchenthema finden Sie unter Heizungsbauer: Finanzielle Energie für die Wärmewende.
8. Skonto, Investitionen und Bilanzwirkung realistisch einordnen
Skonto bei Systemlieferanten
Frühere Liquidität kann dazu beitragen, angebotene Skonti häufiger zu nutzen.
Bei tatsächlich skontierbaren Materialeinkäufen von 600.000 Euro und einem vereinbarten Skontosatz von 2 Prozent ergibt sich rechnerisch ein Einkaufsvorteil von 12.000 Euro.
Ob dieser Betrag Factoringkosten ganz oder teilweise kompensiert, hängt von Factoringgebühr, Finanzierungsentgelt, Zahlungsdauer und tatsächlich skontierbarem Einkaufsvolumen ab.
Factoring ist deshalb nicht automatisch kostenneutral. Mehr dazu lesen Sie unter Skonto nutzen mit Factoring.
Investitionsfinanzierung
Montagefahrzeuge, Messgeräte, Planungsarbeitsplätze, eigene Immobilien oder größere Maschineninvestitionen werden durch Factoring nicht unmittelbar finanziert.
Leasing, Investitionskredit und Factoring erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Factoring setzt am Forderungsbestand an und kann dadurch Liquidität freisetzen, die anschließend im Unternehmen eingesetzt werden kann.
Bilanz und Rating
Kann eine Forderung unter den jeweiligen bilanziellen Voraussetzungen ausgebucht werden und wird die erhaltene Liquidität zur Rückführung von Verbindlichkeiten eingesetzt, kann sich die Bilanzsumme reduzieren.
Bei unverändertem Eigenkapital kann dadurch rechnerisch die Eigenkapitalquote steigen.
Daraus folgt jedoch nicht automatisch ein besseres Bankenrating, günstigere Kreditzinsen, bessere Leasingkonditionen oder eine höhere Kreditlinie.
9. Ausfallschutz: Insolvenzrisiko von Projektrisiko trennen
Beim echten Factoring kann ein vertraglich definierter Delkredereschutz das Zahlungsunfähigkeitsrisiko geeigneter, angekaufter und innerhalb eines genehmigten Limits gedeckter Forderungen umfassen.
Davon zu unterscheiden sind insbesondere:
- Mängel,
- strittige Nachträge,
- Aufrechnungen,
- Rechnungskürzungen,
- nicht anerkannte Leistungsstände,
- nicht bestehende Forderungen,
- nicht gedeckte Forderungsteile.
Ein pauschaler 100-prozentiger Schutz gegen sämtliche Risiken eines TGA-Projekts besteht deshalb nicht.
Mehr zur Abgrenzung finden Sie unter Ausfallschutz bei Forderungen.
10. Was kostet Factoring für Gebäudetechniker?
Eine allgemeingültige Factoringgebühr lässt sich nicht seriös nennen.
Die Konditionen können unter anderem beeinflusst werden durch:
- Jahresumsatz und Factoringvolumen,
- Anzahl und Bonität der Debitoren,
- Debitorenkonzentration,
- Zahlungsziele,
- VOB/B- und Projektanteil,
- Abschlags- und Schlussrechnungen,
- Reklamations- und Nachtragsstruktur,
- gewünschten Ausfallschutz,
- Debitorenmanagement.
Neben der Factoringgebühr können insbesondere Finanzierungsentgelte und weitere vertraglich vereinbarte Kosten entstehen.
Eine ausführliche Übersicht finden Sie unter Factoring-Kosten.
Praxisbeispiel
Praxisbeispiel: TGA-Unternehmen übernimmt zusätzlichen Smart-Building-Auftrag
Um die Praxisnähe zu verdeutlichen, blicken wir auf ein konkretes Szenario, wie es uns bei Berger Factoring regelmäßig begegnet.
Einordnung: Das folgende Szenario ist eine illustrative Modellrechnung und keine dokumentierte Kundenreferenz oder Finanzierungszusage. Sämtliche Prozentsätze und Kostenannahmen dienen ausschließlich dazu, die wirtschaftliche Mechanik zu erklären. Forderungsankauf, Vorauszahlungsquote, Factoringgebühr, Finanzierungsentgelt, Einbehalte, Ausfallschutz und Auszahlungsgeschwindigkeit hängen vom konkreten Anbieter, Debitor, Vertrag und Forderungsstatus ab.
Ausgangssituation
Ein mittelständisches TGA-Unternehmen übernimmt zusätzlich die Gebäudeautomation, Lüftungstechnik und Energieüberwachung eines neuen Gewerbeobjekts.
| Kennzahl | Modellannahme |
|---|---|
| Jahresumsatz | 5.800.000 € |
| Zusätzliches Projektvolumen | 1.400.000 € |
| Material-, Personal- und Nachunternehmervorleistung | 460.000 € |
| Zur Prüfung vorgesehene offene Forderungen | 520.000 € |
Herausforderung
Steuerungsmodule, Sensorik, Lüftungskomponenten, Personal und Nachunternehmer müssen bezahlt werden, während mehrere bereits gestellte Projektforderungen noch im Prüf- beziehungsweise Zahlungsprozess liegen.
Von den 520.000 Euro offenen Forderungen sind im Modell nicht sämtliche Positionen gleichermaßen geeignet. Für die Beispielrechnung wird angenommen, dass 180.000 Euro vorerst nicht angekauft werden – etwa weil Leistungsstände noch geprüft werden, einzelne Positionen Gegenstand einer Nachtragsklärung sind oder die Forderungen noch nicht die Anforderungen des angenommenen Factors erfüllen.
Damit verbleiben im Modell 340.000 Euro bereits entstandene, ausreichend dokumentierte und unbestrittene Forderungen, die nach Prüfung zum Ankauf akzeptiert werden.
Lösung
Für die Modellrechnung wird eine rein illustrative Vorauszahlungsquote von 90 Prozent angenommen.
Auf 340.000 Euro akzeptierte Forderungen ergibt dies zunächst eine rechnerische Bruttovorauszahlung von 306.000 Euro und einen vorläufigen Einbehalt von 34.000 Euro.
Um zusätzlich den Unterschied zwischen Bruttovorauszahlung und tatsächlichem Liquiditätseffekt zu zeigen, unterstellen wir ausschließlich für dieses Rechenbeispiel:
- illustrative Factoringgebühr: 0,80 % auf 340.000 Euro,
- illustratives Finanzierungsentgelt: 5,00 % p. a.,
- illustrative durchschnittliche Finanzierungsdauer: 45 Tage.
| Position | Illustrativer Wert |
|---|---|
| Akzeptierte Forderungen | 340.000 € |
| Illustrative Vorauszahlungsquote | 90 % |
| Rechnerische Bruttovorauszahlung | 306.000 € |
| Vorläufiger Einbehalt | 34.000 € |
| Illustrative Factoringgebühr, 0,80 % | 2.720 € |
| Illustratives Finanzierungsentgelt für 45 Tage | ca. 1.886 € |
| Modellhafter anfänglicher Nettozufluss nach diesen Kosten | ca. 301.394 € |
Wichtig: Die Kostenannahmen von 0,80 Prozent, 5,00 Prozent p. a. und 45 Tagen sind frei gewählte Modellwerte und keine Aussage über tatsächliche oder typische Konditionen. Weitere Kostenbestandteile können je nach Vertrag hinzukommen.
Der vorläufige Einbehalt von 34.000 Euro ist nicht mit einem endgültigen Kostenblock gleichzusetzen. Ob und wann er nach Zahlung des Debitors freigegeben wird, richtet sich nach dem konkreten Factoringvertrag, dem tatsächlichen Zahlungseingang und möglichen Abzügen oder Gegenforderungen.
Ergebnis
Unter diesen Modellannahmen würden aus 340.000 Euro akzeptierten Forderungen zunächst rund 301.394 Euro Liquidität nach den ausdrücklich angenommenen Gebühren- und Finanzierungskosten zur Verfügung stehen.
Verglichen mit der Projektvorleistung von 460.000 Euro würde damit nicht die gesamte Vorfinanzierungslücke geschlossen. Rechnerisch verblieben zunächst rund 158.606 Euro, die weiterhin aus vorhandener Liquidität, Kreditlinien oder anderen Finanzierungsquellen getragen werden müssten.
Der wirtschaftliche Nutzen des Factorings liegt in diesem Beispiel deshalb nicht in einer vollständigen Projektfinanzierung, sondern darin, einen Teil bereits erwirtschafteter und in Forderungen gebundener Liquidität früher verfügbar zu machen.
Das Beispiel enthält keine Garantie für Forderungsankauf, Vorauszahlungsquote, Einbehalt, Factoringgebühr, Finanzierungsentgelt, Nettozufluss, Ausfallschutz oder Auszahlungsgeschwindigkeit.
11. Wann kann Factoring für TGA-Unternehmen besonders interessant sein?
Eine Prüfung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn:
- hohe Materialkosten vorfinanziert werden,
- regelmäßig geeignete Abschlags- oder Schlussforderungen entstehen,
- Generalunternehmer oder Industriekunden längere Zahlungsziele haben,
- mehrere Projekte parallel laufen,
- wenige Großdebitoren hohe Forderungsbestände verursachen,
- Wachstum zusätzlichen Working-Capital-Bedarf erzeugt,
- Debitorenmanagement entlastet werden soll.
Weniger geeignet kann Factoring sein, wenn Leistungen noch nicht erbracht beziehungsweise abrechenbar sind, Nachträge oder Abnahmen regelmäßig strittig sind oder die konkrete Forderungsstruktur vom jeweiligen Anbieter nicht akzeptiert wird.
12. Warum Berger Factoring?
Berger Factoring ist unabhängiger Factoring-Vermittler und keine selbst ankaufende Factoringgesellschaft.
Bei Gebäudetechnik- und TGA-Unternehmen betrachten wir unter anderem:
- Jahresumsatz,
- Forderungsbestand,
- Auftraggeberstruktur,
- Generalunternehmer- und Industrieanteil,
- VOB/B-Anteil,
- Abschlags- und Schlussrechnungen,
- Nachträge und Sicherheitseinbehalte,
- Wartungs- und Serviceumsätze,
- Zahlungsziele,
- Ausfallschutz und Kosten.
Auf dieser Grundlage vergleichen wir geeignete Factoringgesellschaften und unterstützen bei der Auswahl einer Lösung, die zur tatsächlichen Projekt-, Kunden- und Forderungsstruktur des TGA-Unternehmens passt.
Factoring für Ihr TGA-Unternehmen prüfen
Wärmepumpen, Steuerungsmodule, Personal und Nachunternehmer müssen bezahlt werden, während Ihre Abschlags- oder Schlussrechnungen noch offen sind?
Berger Factoring prüft unabhängig, welche Factoringgesellschaft zu Ihrer Projekt-, Auftraggeber- und Forderungsstruktur passen könnte.
Kostenloses Erstgespräch vereinbarenHäufige Fragen zum Factoring für Gebäudetechniker
Können Abschlagsrechnungen im TGA-Bereich gefactort werden?
Das kann bei geeigneten Forderungen möglich sein. Leistungsstand, Aufmaß, Vertragsgrundlage, Rechnungsprüfung, Abtretbarkeit und mögliche Einwendungen müssen jedoch berücksichtigt werden.
Können Wartungsverträge gefactort werden?
Forderungen aus Wartungs- und Serviceverträgen können je nach Vertragsgestaltung und Factoringanbieter grundsätzlich prüfbar sein. Entscheidend sind die rechtliche Entstehung und Abrechenbarkeit der konkreten Forderung. Zukünftige Erlöse eines mehrjährigen Vertrags sind nicht automatisch bereits heute factoringfähig.
Können Sicherheitseinbehalte finanziert werden?
Nicht automatisch. Sicherheitseinbehalte haben einen besonderen Status. Ob ein Anbieter solche Beträge berücksichtigt oder andere Lösungen infrage kommen, muss konkret geprüft werden.
Was passiert bei offenen Nachträgen?
Ist ein Nachtrag noch nicht eindeutig beauftragt oder seine Vergütung strittig, kann dies die Ankauffähigkeit der entsprechenden Forderung beeinträchtigen.
Ist Factoring bei Generalunternehmern möglich?
Das kann möglich sein. Entscheidend sind insbesondere Bonität, Debitorenlimit, Forderungsstatus, Vertragsstruktur und mögliche Gegenforderungen.
Ist stilles Factoring möglich?
Das hängt vom jeweiligen Anbieter, der Debitorenstruktur und dem gewählten Modell ab. Eine pauschale Verfügbarkeit kann nicht zugesagt werden.
Wie schnell erfolgt die Auszahlung?
Eine feste Auszahlungsgeschwindigkeit kann nicht allgemein garantiert werden. Sie hängt unter anderem vom Anbieter, Debitorenlimit, Forderungsstatus, Vertragsstruktur und Prüfungsprozess ab.
Übernimmt Factoring jedes Ausfallrisiko?
Nein. Beim echten Factoring kann ein vertraglich definierter Schutz gegen das Zahlungsunfähigkeitsrisiko geeigneter und gedeckter Forderungen bestehen. Mängel, Nachtragsstreitigkeiten, Aufrechnungen und nicht gedeckte Forderungsteile sind davon zu unterscheiden.
Fazit: Digitale Gebäudetechnik braucht belastbaren Cashflow
Moderne TGA-Unternehmen finanzieren nicht nur klassische Handwerksleistungen, sondern zunehmend teure Technik, Software, Systemintegration und spezialisierte Fachkräfte vor.
Abschlagsforderungen, Aufmaß, Nachträge, Abnahmen, Generalunternehmer und Sicherheitseinbehalte können den tatsächlichen Liquiditätszufluss zusätzlich verzögern.
Factoring kann geeignete bereits entstandene Forderungen früher liquiditätswirksam machen und dadurch zusätzlichen finanziellen Spielraum schaffen.
Es ersetzt jedoch weder Projekt- noch Investitionsfinanzierung und garantiert weder Forderungsankauf noch eine bestimmte Vorauszahlungsquote, Auszahlungsgeschwindigkeit oder vollständigen Ausfallschutz.
Die passende Factoringlösung ist deshalb nicht diejenige mit dem größten Liquiditätsversprechen, sondern diejenige, die zur tatsächlichen Projekt-, Kunden- und Forderungsstruktur des TGA-Unternehmens passt.



