Maler-, Lackierer- und Tapezierbetriebe arbeiten häufig mit hohen Vorleistungen. Farben, Putze, Wärmedämmverbundsysteme, Gerüste, Fahrzeuge und vor allem Personal müssen bezahlt werden, während gewerbliche Auftraggeber ihre Rechnungen möglicherweise erst Wochen später begleichen. Besonders bei größeren Objektaufträgen, Bauträgern, Generalunternehmern oder öffentlichen Auftraggebern kann dadurch eine erhebliche Liquiditätslücke entstehen. Factoring kann für geeignete bereits entstandene Forderungen ein möglicher Finanzierungsbaustein sein – allerdings nicht jede Abschlags-, VOB- oder Schlussrechnung ist automatisch ankauffähig.
Das Wichtigste für Maler und Tapezierer
- Material und Löhne vorfinanzieren: Kosten entstehen häufig deutlich vor dem Zahlungseingang des Auftraggebers.
- VOB-Forderungen individuell prüfen: Abschlagsrechnungen können je nach Leistungsstand, Abnahme, Vertragslage und Factor unterschiedlich behandelt werden.
- Factoring setzt entstandene Forderungen voraus: Der zukünftige Auftrag oder noch nicht abrechenbare Leistungen werden nicht durch klassisches Factoring finanziert.
- Skonto ist ein möglicher Zusatznutzen: Es kann Factoringkosten teilweise kompensieren, aber nicht automatisch.
- Ausfallschutz ist begrenzt: Beim echten Factoring kann das Zahlungsunfähigkeitsrisiko für angekaufte und gedeckte Forderungen übernommen werden.
- Ratingeffekte sind nicht garantiert: Bilanzwirkung und Bankkonditionen hängen von zahlreichen weiteren Faktoren ab.
Berger Factoring unterstützt Handwerksbetriebe als unabhängiger Factoring-Vermittler. Weitere branchenspezifische Lösungen finden Sie unter Factoring für Handwerk und Technik.
1. Warum Malerbetriebe häufig erheblich vorfinanzieren
Schon vor Beginn eines größeren Projekts können relevante Kosten entstehen.
Typische Positionen sind beispielsweise:
- Farben und Lacke
- Putze und Spachtelmassen
- Wärmedämmverbundsysteme
- Tapeten und Wandbeläge
- Gerüstkosten
- Maschinen und Werkzeuge
- Fahrzeuge
- Löhne und Sozialabgaben
Bei mehreren gleichzeitig laufenden Baustellen kann sich diese Kapitalbindung schnell summieren.
Der Auftraggeber zahlt dagegen häufig erst nach dokumentierter Leistung, Prüfung der Rechnung und gegebenenfalls Abnahme.
2. Factoring finanziert keine noch nicht erbrachte Arbeit
Ein wichtiger Grundsatz lautet:
Factoring setzt grundsätzlich eine bereits entstandene Forderung voraus.
Ein Auftrag über 300.000 Euro bedeutet deshalb nicht, dass dieser Betrag bereits zu Projektbeginn über Factoring verfügbar gemacht werden kann.
Relevant ist vielmehr:
- Welche Leistung wurde tatsächlich erbracht?
- Ist ein Zahlungsanspruch entstanden?
- Ist eine Abnahme erforderlich?
- Ist die Forderung unbestritten?
- Ist sie abtretbar?
- Bestehen Sicherheitseinbehalte?
Erst danach kann eine Factoringgesellschaft entscheiden, ob ein Ankauf möglich ist.
3. VOB/B und Abschlagsrechnungen: genauer hinschauen
Bei größeren Maler- und Ausbauprojekten kann die VOB/B vereinbart sein.
Dann können unter anderem relevant werden:
- Abschlagszahlungen
- Aufmaß
- Leistungsstand
- Prüfung der Rechnung
- Abnahme
- Schlussrechnung
- Sicherheitseinbehalte
- Abtretungsbeschränkungen
Es gibt Factoringgesellschaften, die grundsätzlich auch bestimmte Forderungen aus Bau- und VOB-Strukturen prüfen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Abschlagsrechnung unmittelbar ankaufbar ist.
Entscheidend sind Vertragsgestaltung, Forderungsentstehung, Dokumentation, mögliche Einwendungen und die Annahmekriterien des jeweiligen Factors.
4. Abschlagsrechnung ist nicht gleich Schlussrechnung
Gerade im Bauhandwerk können unterschiedliche Forderungsarten unterschiedliche Risiken besitzen.
Eine bereits geprüfte und bestätigte Forderung kann für einen Factor anders zu beurteilen sein als eine Rechnung, deren Leistungsstand noch diskutiert wird.
Problematisch können beispielsweise sein:
- offene Aufmaßfragen
- Nachträge
- Mängelrügen
- Gegenforderungen
- Vertragsstrafen
- Einbehalte
Je stärker Forderungsbestand und Leistungsstand dokumentiert sind, desto besser lässt sich die Ankauffähigkeit beurteilen.
5. Materialkosten als Working-Capital-Treiber
Material ist bei vielen Malerbetrieben ein wichtiger Liquiditätsfaktor.
Besonders bei Fassaden- und Sanierungsprojekten können bereits vor dem nächsten Zahlungseingang erhebliche Beträge gebunden sein.
Früher verfügbare Liquidität aus geeigneten bestehenden Forderungen kann anschließend beispielsweise eingesetzt werden für:
- Farben und Putze
- Dämmmaterial
- Gerüstkosten
- weitere Baustellen
- laufende Betriebskosten
Der Factor finanziert dabei nicht das Material selbst, sondern stellt Liquidität aus angekauften Forderungen früher zur Verfügung.
6. Personalintensität im Malerhandwerk
Löhne und Sozialabgaben müssen unabhängig vom Zahlungsziel des Kunden bezahlt werden.
Wenn mehrere große Rechnungen gleichzeitig offenstehen, kann dies den finanziellen Spielraum eines Betriebs einschränken.
Factoring kann geeignete Forderungen früher liquiditätswirksam machen und dadurch den allgemeinen finanziellen Spielraum erhöhen.
Eine Garantie für jederzeitige Lohnzahlung ergibt sich daraus jedoch nicht.
Auch bei Factoring hängen verfügbare Mittel unter anderem von ankauffähigem Forderungsvolumen, Debitorenlimits und Vertragsbedingungen ab.
7. Skonto beim Großhandel: sinnvoll rechnen
Einige Lieferanten gewähren Skonto für schnelle Zahlung.
Nehmen wir modellhaft an:
| Position | Modellannahme |
|---|---|
| Skontofähiger Jahreseinkauf | 300.000 € |
| Skontosatz | 3 % |
| Theoretischer maximaler Skontovorteil | 9.000 € |
Dieser Betrag ist jedoch nur dann tatsächlich erreichbar, wenn sämtliche betrachteten Rechnungen skontofähig sind und innerhalb der Frist bezahlt werden.
Außerdem müssen die vollständigen Factoringkosten gegengerechnet werden.
Factoring kann sich deshalb durch zusätzliche Skontoerträge teilweise oder in einzelnen Fällen vollständig kompensieren – eine automatische Selbstfinanzierung gibt es jedoch nicht.
8. Forderungsausfall bei Bauträgern und Generalunternehmern
Ein größerer Auftraggeber kann einen erheblichen Anteil des Jahresumsatzes eines Malerbetriebs ausmachen.
Kommt es zu einer Zahlungsunfähigkeit, kann dies besonders belastend sein.
Beim echten Factoring kann die Factoringgesellschaft das vertraglich definierte Zahlungsunfähigkeitsrisiko für angekaufte und gedeckte Forderungen übernehmen.
Davon zu unterscheiden sind:
- Mängelrügen
- strittige Nachträge
- Gegenforderungen
- Sicherheitseinbehalte
- Forderungen außerhalb des Debitorenlimits
Ein pauschaler 100-Prozent-Schutz für jede Rechnung besteht deshalb nicht.
9. Debitorenkonzentration im Objektgeschäft
Gerade größere Handwerksbetriebe können zeitweise einen erheblichen Teil ihres Umsatzes mit wenigen Generalunternehmern oder Bauträgern erzielen.
Factoringgesellschaften berücksichtigen solche Konzentrationen.
Mögliche Folgen sind:
- Debitorenlimits
- nur teilweiser Ankauf
- zusätzliche Bonitätsprüfung
- Ausschluss einzelner Auftraggeber
Auch ein großer und bekannter Bauträger bedeutet deshalb nicht automatisch unbegrenzte Factoringfähigkeit.
10. Bilanzwirkung und Bankgespräch
Factoring kann unter bestimmten Voraussetzungen Auswirkungen auf Bilanzkennzahlen haben.
Wird eine Forderung bilanziell ausgebucht und die erhaltene Liquidität zur Tilgung von Verbindlichkeiten eingesetzt, kann sich die Bilanzsumme reduzieren.
Bei unverändertem Eigenkapital kann dadurch rechnerisch die Eigenkapitalquote steigen.
Ein besseres Rating oder günstigere Investitionskredite folgen daraus jedoch nicht automatisch.
Weitere Informationen finden Sie unter Wie wirkt sich Factoring auf die Bilanz aus?.
Praxisbeispiel
Praxisbeispiel: Fassadensanierung mit hohen Materialvorleistungen
Um die Praxisnähe zu verdeutlichen, blicken wir auf ein konkretes Szenario, wie es uns bei Berger Factoring regelmäßig begegnet.
Einordnung: Das folgende Szenario ist eine illustrative Modellrechnung und keine dokumentierte Kundenreferenz oder Finanzierungszusage. Ankauffähigkeit, Vorauszahlungsquote, VOB-Eignung, Debitorenlimit und Kosten hängen von Vertrag, Forderungsqualität, Auftraggeber und jeweiliger Factoringgesellschaft ab.
Ausgangssituation
Ein Maler- und Fassadenbetrieb übernimmt im Modell die Sanierung mehrerer Gebäudeteile für einen gewerblichen Auftraggeber.
| Kennzahl | Modellannahme |
|---|---|
| Gesamtauftragsvolumen | 600.000 € |
| Materialbedarf über die Projektlaufzeit | 180.000 € |
| Vereinbartes Zahlungsziel | 60 Tage |
| Abrechnung | Projektabschnitte |
Herausforderung
Material und Löhne fallen fortlaufend an. Gleichzeitig bleibt Liquidität in bereits abgerechneten Projektabschnitten gebunden.
Der nächste Bauabschnitt erfordert erneut Materialeinkäufe.
Factoring-Lösung
Für das Beispiel wird angenommen, dass nach dokumentierter und vertraglich wirksamer Abrechnung eine unbestrittene, vom Factor akzeptierte Forderung über 80.000 Euro entstanden ist.
Bei einer rein illustrativ angenommenen Vorauszahlungsquote von 90 Prozent wären rechnerisch 72.000 Euro früher verfügbar.
| Position | Modellwert |
|---|---|
| Angekaufte Forderung | 80.000 € |
| Illustrative Vorauszahlungsquote | 90 % |
| Rechnerisch frühere Liquidität | 72.000 € |
| Vorläufiger Einbehalt | 8.000 € |
Ergebnis
Der Betrieb könnte die früher verfügbare Liquidität im Modell für Material, Personal oder den nächsten Projektabschnitt einsetzen.
Factoring finanziert dabei nicht den noch nicht erbrachten Bauabschnitt, sondern ausschließlich die bereits entstandene und vom Factor akzeptierte Forderung.
Ob Abschlags- oder VOB-Forderungen tatsächlich angekauft werden, muss für Vertrag und Anbieter individuell geprüft werden.
11. Privatkunden sind separat zu betrachten
Viele Malerbetriebe arbeiten sowohl für Unternehmen als auch für private Auftraggeber.
Klassisches Factoring konzentriert sich häufig auf B2B-Forderungen.
Ob Forderungen gegenüber Privatkunden akzeptiert werden, hängt vom jeweiligen Anbieter und Modell ab.
Auch stille Factoringkonzepte stehen nicht für jede Forderungsart und jedes Unternehmen automatisch zur Verfügung.
12. Für welche Malerbetriebe kann eine Prüfung sinnvoll sein?
Factoring kann insbesondere interessant sein, wenn:
- ein erheblicher B2B-Anteil besteht,
- größere Objektaufträge ausgeführt werden,
- lange Zahlungsziele vereinbart sind,
- Material und Löhne stark vorfinanziert werden,
- mehrere Baustellen gleichzeitig laufen,
- wenige Großkunden einen hohen Umsatzanteil besitzen.
Ähnliche Herausforderungen bestehen im Tiefbau und Glasfaserbau.
Auch unser Beitrag zu Factoring für Fassaden- und Putzunternehmen behandelt projektbezogene Forderungen im Ausbau.
Weitere Überschneidungen bestehen bei Factoring für Bauinstallationsbetriebe.
13. Was kostet Factoring im Malerhandwerk?
Die Kosten hängen von der konkreten Struktur des Betriebs ab.
Einfluss können beispielsweise haben:
- Jahresumsatz
- factoringfähiger B2B-Umsatz
- Anzahl und Bonität der Auftraggeber
- Zahlungsziele
- Rechnungshöhen
- VOB- und Projektanteil
- Reklamationsquote
- gewünschter Leistungsumfang
Neben der Factoringgebühr können Finanzierungsentgelt und weitere vertraglich vereinbarte Kosten entstehen.
Mehr dazu finden Sie unter Factoring-Kosten und Gebühren.
14. Warum Berger Factoring?
Berger Factoring ist unabhängiger Factoring-Vermittler und keine selbst ankaufende Factoringgesellschaft.
Gerade bei Bau- und Handwerksforderungen unterscheiden sich Anbieter deutlich hinsichtlich:
- VOB-Strukturen
- Abschlagsrechnungen
- Sicherheitseinbehalten
- Debitorenkonzentration
- Bauträgern und Generalunternehmern
- gewünschtem Leistungsumfang
Wir unterstützen bei der Auswahl eines Anbieters, dessen Modell zur tatsächlichen Forderungsstruktur passt.
Weitere Grundlagen finden Sie unter Factoring-Anbieter vergleichen.
Factoring für Ihren Malerbetrieb prüfen
Sie arbeiten regelmäßig für Unternehmen, Bauträger oder Generalunternehmer und lange Zahlungsziele binden Liquidität?
Berger Factoring unterstützt Sie unabhängig bei der Auswahl einer Factoringgesellschaft, die zu Ihren Projekt- und Forderungsstrukturen passt.
Kostenloses Erstgespräch vereinbarenHäufige Fragen zu Factoring für Maler und Tapezierer
Können Abschlagsrechnungen nach VOB/B faktoriert werden?
Das kann bei spezialisierten Anbietern möglich sein. Entscheidend sind unter anderem Forderungsentstehung, Leistungsstand, Dokumentation, Abnahme beziehungsweise Prüfbarkeit, Abtretbarkeit und Vertragsgestaltung.
Werden VOB-Rechnungen garantiert innerhalb von 24 Stunden ausgezahlt?
Nein. Auszahlungsgeschwindigkeit hängt von Anbieter, Vertrag, Prüfung und konkreter Forderung ab.
Ist eine bestätigte Teilleistung automatisch factoringfähig?
Nein. Auch dann müssen insbesondere Forderungsbestand, Abtretbarkeit, mögliche Einwendungen und Debitor geprüft werden.
Was passiert bei Mängelrügen?
Berechtigte Mängelrügen können Bestand oder Höhe der Forderung beeinflussen. Solche Leistungsstreitigkeiten sind vom reinen Zahlungsunfähigkeitsrisiko des Debitors zu unterscheiden.
Schützt echtes Factoring vollständig vor einer Bauträgerinsolvenz?
Für angekaufte und gedeckte Forderungen kann das vertraglich definierte Zahlungsunfähigkeitsrisiko übernommen werden. Forderungen außerhalb eines Limits oder mit leistungsbezogenen Einwendungen können anders behandelt werden.
Ist Factoring auch bei Sicherheitseinbehalten möglich?
Das hängt vom konkreten Vertrag und Anbieter ab. Sicherheitseinbehalte können die Ankauffähigkeit beziehungsweise den ankauffähigen Betrag beeinflussen.
Lohnt sich Factoring automatisch wegen Skonto?
Nein. Der zusätzlich realisierbare Skontovorteil muss den vollständigen Factoringkosten gegenübergestellt werden.
Verbessert Factoring automatisch mein Bankenrating?
Nein. Mögliche Bilanzwirkungen können einzelne Kennzahlen verändern, ein besseres Rating oder günstigere Kreditkonditionen sind aber nicht garantiert.
Fazit: Liquidität aus bestehenden Forderungen statt pauschaler Baufinanzierung
Maler- und Tapezierbetriebe können durch Material, Personal und lange Zahlungsziele erhebliche Liquidität binden.
Factoring kann geeignete bereits entstandene B2B-Forderungen früher liquiditätswirksam machen und damit den finanziellen Spielraum im laufenden Betrieb erhöhen.
Gerade bei VOB-Strukturen, Abschlagsrechnungen, Einbehalten und größeren Bauträgern muss jedoch genau geprüft werden, welche Forderungen tatsächlich ankauffähig sind.
Factoring ist weder eine Garantie für sofortige Auszahlung noch eine pauschale Finanzierung zukünftiger Bauleistungen, ein automatischer Gewinnbringer oder ein vollständiger Schutz vor sämtlichen Forderungsrisiken.
Richtig ausgewählt kann es für Malerbetriebe jedoch ein sinnvoller Baustein zur Finanzierung bestehender Forderungen und zum professionellen Working-Capital-Management sein.



