Factoring für ambulante Pflegedienste: Forderungen gegenüber Kostenträgern vorfinanzieren

Factoring für ambulante Pflegedienste: Forderungen gegenüber Kostenträgern vorfinanzieren

Factoring für ambulante Pflegedienste: Das Wichtigste im Überblick

  • Pflegeleistung heute, Zahlung später: Personal, Sozialabgaben, Fahrzeuge und laufende Betriebskosten müssen finanziert werden, bevor Pflege- oder Krankenkassen ihre Abrechnungen bezahlen.
  • Factoring kann die Liquiditätslücke verkürzen: Geeignete bereits entstandene Forderungen können nach Prüfung an eine Factoringgesellschaft verkauft und früher liquiditätswirksam werden.
  • 80, 90 oder 100 % Auszahlung sind möglich: Je nach Anbieter, Forderungsstruktur und Modell können unterschiedliche Vorauszahlungsquoten vereinbart werden.
  • Auszahlung innerhalb von 24 Stunden: Nach vollständiger Einrichtung des Factoringvertrags und Freigabe geeigneter Forderungen kann die Auszahlung bei entsprechenden Anbietern innerhalb von 24 Stunden erfolgen.
  • Kostenträger sind grundsätzlich finanzierbar: Je nach Factoringpartner können Forderungen gegenüber Pflegekassen, Krankenkassen, weiteren Kostenträgern sowie auch private Forderungsanteile berücksichtigt werden.
  • Leistung muss bereits erbracht sein: Die zugrunde liegende Pflegeleistung muss erfolgt und ein konkreter abrechenbarer Zahlungsanspruch entstanden sein.
  • Factoring und Abrechnung sind nicht dasselbe: Factoring dient primär der Liquidität. Ein Abrechnungsservice kann zusätzlich administrative Aufgaben übernehmen.

Pflegeleistungen werden sofort erbracht – Kostenträger zahlen später

Ambulante Pflegedienste haben eine besondere Liquiditätsstruktur. Pflegekräfte erbringen ihre Leistungen täglich, während der Zahlungseingang häufig erst später erfolgt. Löhne, Sozialabgaben, Fahrzeuge, Kraftstoff, Tourenplanung, Verwaltung und weitere Betriebskosten müssen jedoch unabhängig davon bezahlt werden, ob eine Kranken- oder Pflegekasse eine eingereichte Abrechnung bereits geprüft und ausgeglichen hat.

Gerade bei wachsenden Pflegediensten kann daraus ein erheblicher Vorfinanzierungsbedarf entstehen.

Factoring setzt genau an dieser Stelle an.

Geeignete Forderungen aus bereits erbrachten und abrechenbaren Pflegeleistungen können nach Prüfung an eine Factoringgesellschaft verkauft werden. Dadurch muss der Pflegedienst nicht zwingend bis zum regulären Zahlungseingang warten.

Je nach Anbieter und Factoringmodell können beispielsweise 80, 90 oder auch 100 Prozent einer angekauften Forderung kurzfristig liquiditätswirksam werden.

Nach vollständiger Einrichtung der Factoringlösung und Freigabe einer geeigneten Forderung kann die Auszahlung bei entsprechenden Factoringgesellschaften auch innerhalb von 24 Stunden möglich sein.

Die so verfügbare Liquidität kann anschließend beispielsweise eingesetzt werden für:

  • Löhne und Gehälter,
  • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung,
  • Dienstfahrzeuge,
  • Kraftstoff und Ladestrom,
  • Mieten,
  • Pflege- und Verbrauchsmaterialien,
  • Software und Tourenplanung,
  • Versicherungen,
  • neue Mitarbeiter,
  • weiteres Wachstum.

Berger Factoring ist ein unabhängiger Factoring-Vermittler und keine selbst ankaufende Factoringgesellschaft. Wir prüfen, welche Anbieter und Modelle zur tatsächlichen Kostenträger-, Abrechnungs- und Forderungsstruktur eines Pflegedienstes passen können.

Weitere Lösungen für die Branche finden Sie unter Factoring für Pflege und Soziale Dienste.

1. Wie funktioniert Factoring für einen ambulanten Pflegedienst?

Der grundlegende Mechanismus entspricht dem klassischen Factoring: Eine bereits entstandene Forderung wird an eine Factoringgesellschaft verkauft.

Dabei gilt eine zentrale Voraussetzung:

Die zugrunde liegende Leistung oder Lieferung muss bereits erbracht sein und in der Vergangenheit liegen.

Bei ambulanten Pflegediensten bedeutet das: Die Pflegeleistung wurde tatsächlich erbracht und es ist ein hinreichend bestimmter und abrechenbarer Zahlungsanspruch entstanden.

Ein typischer Ablauf kann so aussehen:

  1. Der Pflegedienst erbringt die Pflegeleistung.
  2. Die Leistung wird ordnungsgemäß dokumentiert.
  3. Die Abrechnung beziehungsweise Forderung gegenüber dem Kostenträger entsteht.
  4. Die Forderung wird entsprechend dem Factoringprozess übermittelt.
  5. Die Factoringgesellschaft prüft Forderung und Kostenträger.
  6. Die geeignete Forderung wird angekauft.
  7. Je nach Modell werden beispielsweise 80, 90 oder 100 Prozent kurzfristig ausgezahlt.
  8. Der Kostenträger zahlt später entsprechend der vereinbarten Abwicklungsstruktur.

Der entscheidende Nutzen besteht damit in einer Verkürzung der Zeit zwischen erbrachter Pflegeleistung und verfügbarer Liquidität.

2. Erbrachte Pflege ist noch nicht automatisch eine factoringfähige Forderung

Dass eine Pflegekraft eine Leistung erbracht hat, reicht allein noch nicht aus.

Je nach Leistungsart können unter anderem relevant sein:

  • Leistungsberechtigung,
  • Verordnung oder Genehmigung,
  • Leistungsnachweis,
  • Abrechnungsfähigkeit,
  • korrekter Kostenträger,
  • Rechnungsstellung,
  • Abtretbarkeit,
  • mögliche Einwendungen.

Factoring setzt grundsätzlich voraus, dass aus der tatsächlich erbrachten Pflegeleistung ein ausreichend bestimmter und ankauffähiger Zahlungsanspruch entstanden ist.

Eine zukünftige Pflegetour oder ein neuer Patient allein erzeugt noch keine klassische Factoringforderung.

3. Welche Kostenträger können beim Pflege-Factoring relevant sein?

Ambulante Pflegedienste können je nach Leistungsangebot mit unterschiedlichen Debitoren beziehungsweise Kostenträgern abrechnen.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Pflegekassen,
  • Krankenkassen,
  • weitere institutionelle Kostenträger,
  • private Rechnungsempfänger,
  • Selbstzahler.

Institutionelle oder öffentliche Kostenträger sind dabei nicht grundsätzlich vom Factoring ausgeschlossen.

Auch Forderungen gegenüber Privatpersonen können je nach spezialisiertem Anbieter und Factoringmodell grundsätzlich möglich sein.

Entscheidend ist deshalb nicht allein die Einordnung als Pflegekasse, Krankenkasse oder Privatperson, sondern ob der jeweilige Anbieter die konkrete Forderungsstruktur abbilden kann.

4. SGB V und SGB XI müssen getrennt betrachtet werden

Pflegedienste rechnen Leistungen aus unterschiedlichen Rechts- und Abrechnungssystemen ab.

Dazu können insbesondere gehören:

  • häusliche Krankenpflege nach SGB V,
  • ambulante Pflegeleistungen nach SGB XI,
  • Selbstzahlerleistungen,
  • private Zusatzleistungen,
  • Eigenanteile.

Für das Factoring ist wichtig, welche konkrete Forderung gegenüber welchem Debitor entstanden ist und wie diese Forderung dokumentiert und abgerechnet wird.

Eine pauschale Aussage, sämtliche Pflegeforderungen würden exakt gleich verarbeitet, wäre deshalb nicht sachgerecht.

5. 80, 90 oder 100 Prozent: Wie viel Liquidität kann ausgezahlt werden?

Ein besonders wichtiger Punkt bei der Auswahl einer Factoringlösung ist die Vorauszahlungsquote.

Je nach Anbieter und Modell können deutliche Unterschiede bestehen.

Beispielmodell Erste Auszahlung Klassischer Factoring-Einbehalt
Modell A 80 % 20 %
Modell B 90 % 10 %
Modell C bis zu 100 % 0 % klassischer Einbehalt

Bei einer angekauften Forderung über 100.000 Euro könnten damit beispielsweise zunächst:

  • 80.000 Euro,
  • 90.000 Euro oder
  • je nach Modell bis zu 100.000 Euro

liquiditätswirksam werden.

Ein Factoring-Einbehalt ist dabei nicht dasselbe wie die Factoringgebühr.

Bei einem Modell mit 20 Prozent Einbehalt handelt es sich nicht automatisch um 20 Prozent Kosten.

Umgekehrt bedeutet eine Auszahlung von 100 Prozent ebenfalls nicht, dass Factoring kostenlos ist. Factoringgebühr, Finanzierungsentgelt oder weitere vereinbarte Kosten können weiterhin anfallen.

6. Auszahlung innerhalb von 24 Stunden: Was bedeutet das beim Pflege-Factoring?

Hier muss zwischen zwei Phasen unterschieden werden.

Erstmalige Einrichtung

Bevor die erste Forderung finanziert werden kann, prüft die Factoringgesellschaft unter anderem:

  • den Pflegedienst,
  • Jahresumsatz und Finanzkennzahlen,
  • Kostenträgerstruktur,
  • Forderungsarten,
  • Abrechnungsprozesse,
  • Beispielabrechnungen,
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen.

Diese Einrichtung benötigt naturgemäß Zeit.

Laufender Factoringbetrieb

Ist der Factoringvertrag eingerichtet, können geeignete und freigegebene Forderungen bei entsprechenden Anbietern sehr kurzfristig ausgezahlt werden.

Je nach Factoringgesellschaft kann die Auszahlung innerhalb von 24 Stunden erfolgen.

Das ist insbesondere für personalintensive Unternehmen interessant, weil zwischen Abrechnung und Kostenträgerzahlung weniger Kapital gebunden bleibt.

7. Warum Personal für Pflegedienste der entscheidende Liquiditätsfaktor ist

Ambulante Pflege ist ausgesprochen personalintensiv.

Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte, Verwaltung und Tourenkoordination verursachen monatlich laufende Kosten.

Dazu gehören:

  • Löhne und Gehälter,
  • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung,
  • Zuschläge,
  • Urlaubs- und Krankheitsvertretungen,
  • Fortbildungen,
  • Recruitingkosten.

Diese Positionen müssen bezahlt werden, unabhängig davon, ob ein Kostenträger bereits überwiesen hat.

Früher verfügbare Liquidität aus geeigneten Forderungen kann deshalb die Finanzplanung deutlich erleichtern.

Factoring garantiert jedoch nicht, dass sämtliche betrieblichen Verpflichtungen jederzeit gedeckt sind. Die finanzielle Verantwortung verbleibt beim Unternehmen.

8. Fahrzeuge, Kraftstoff und laufender Betrieb

Ambulante Pflege bedeutet tägliche Mobilität.

Mit einem wachsenden Patientenbestand steigt häufig auch der Bedarf an:

  • Dienstfahrzeugen,
  • Kraftstoff oder Ladestrom,
  • Leasingraten,
  • Versicherungen,
  • Wartung,
  • Reparaturen.

Factoring finanziert ein Fahrzeug nicht unmittelbar wie Leasing oder ein Investitionskredit.

Es basiert auf bereits entstandenen Forderungen.

Die früher verfügbare Liquidität kann anschließend jedoch den allgemeinen finanziellen Spielraum des Pflegedienstes erhöhen und beispielsweise für Fahrzeuge, Betriebskosten oder zur Entlastung einer Betriebsmittellinie verwendet werden.

9. Warum Wachstum zunächst mehr Liquidität benötigt

Ein wachsender Patientenbestand ist wirtschaftlich positiv – kann aber kurzfristig den Cashflow belasten.

Mehr Patienten können bedeuten:

  • mehr Pflegekräfte,
  • mehr Fahrzeuge,
  • mehr Arbeitsstunden,
  • mehr Touren,
  • mehr Verwaltungsaufwand,
  • höhere laufende Betriebskosten.

Die zusätzlichen Kosten entstehen häufig unmittelbar.

Die zusätzlichen Einnahmen werden dagegen erst nach erfolgter Pflegeleistung, Dokumentation, Abrechnung und späterem Zahlungseingang verfügbar.

Factoring kann deshalb gerade bei Wachstum interessant sein.

Es finanziert jedoch nicht zukünftige Pflegeumsätze im Voraus. Erst wenn die zugrunde liegende Leistung tatsächlich erbracht und die Forderung entstanden ist, kann klassisches Factoring ansetzen.

10. Praxisbeispiel: Wachsender ambulanter Pflegedienst

Illustratives Praxisbeispiel

Ambulanter Pflegedienst mit wachsendem Patientenbestand

Einordnung: Das folgende Szenario ist eine illustrative Modellrechnung und keine dokumentierte Kundenreferenz oder Finanzierungszusage. Ankauffähigkeit, Auszahlungsquote, Auszahlungszeit, Kosten und Limite hängen vom jeweiligen Factoringpartner und der konkreten Forderungsstruktur ab.

Ausgangssituation

Kennzahl Modellannahme
Jahresumsatz 1.800.000 €
Monatlicher Personal- und Betriebsaufwand 115.000 €
Offener Forderungsbestand 280.000 €
Davon im Beispiel geeignete Forderungen 180.000 €

Der Pflegedienst wächst und betreut zusätzliche Patienten.

Löhne, Sozialabgaben, Fahrzeuge und Verwaltung müssen finanziert werden, während bereits erbrachte und abgerechnete Leistungen noch geprüft oder innerhalb des Zahlungsziels offen sind.

Noch nicht erbrachte zukünftige Touren, ungeklärte Abrechnungen und beanstandete Forderungsbestandteile sind ausdrücklich nicht Bestandteil des angenommenen factoringfähigen Portfolios.

80, 90 oder 100 Prozent Auszahlung

Für die Modellrechnung nehmen wir an, dass Forderungen über 180.000 Euro vollständig zum Ankauf akzeptiert werden.

Auszahlungsquote Rechnerisch früh verfügbar Klassischer Einbehalt
80 % 144.000 € 36.000 €
90 % 162.000 € 18.000 €
100 % bis zu 180.000 € 0 € klassischer Einbehalt

Zwischen einer Vorauszahlung von 80 Prozent und einem Modell mit 100 Prozent liegen in diesem Beispiel 36.000 Euro unmittelbar verfügbare Liquidität.

Diese Liquidität könnte beispielsweise eingesetzt werden für:

  • Gehälter,
  • Sozialabgaben,
  • Fahrzeugkosten,
  • Pflegematerial,
  • Verwaltung,
  • weitere Mitarbeiter,
  • Entlastung einer Betriebsmittellinie.

Wichtig: Eine 100-prozentige Auszahlung bedeutet nicht, dass keinerlei Factoringkosten entstehen.

11. Abrechnungsprüfung und Forderungsausfall sind zwei verschiedene Risiken

Gerade im Pflegebereich ist diese Unterscheidung wichtig.

Eine Kranken- oder Pflegekasse kann wirtschaftlich zahlungsfähig sein und trotzdem eine konkrete Abrechnung beanstanden.

Mögliche Gründe können sein:

  • fehlende Leistungsnachweise,
  • formale Abrechnungsfehler,
  • ungeklärte Leistungsberechtigung,
  • Doppelabrechnungen,
  • nicht anerkannte Positionen,
  • sonstige formale oder leistungsbezogene Einwendungen.

Solche Fälle betreffen Bestand oder Höhe der Forderung.

Sie sind deshalb nicht mit dem klassischen Insolvenzrisiko eines Debitors gleichzusetzen.

12. Was passiert bei Kürzungen oder Retaxationen?

Factoring macht eine fehlerhafte oder strittige Abrechnung nicht automatisch zu einer vollwertigen Forderung.

Wird eine Position berechtigt gekürzt oder zurückgewiesen, kann dies Auswirkungen auf die Factoringabrechnung haben.

Wie solche Fälle behandelt werden, hängt vom konkreten Factoringvertrag ab.

Ein Delkredere- beziehungsweise Ausfallschutz bedeutet deshalb nicht automatisch Schutz vor jeder Kürzung, Retaxation oder sonstigen Abrechnungseinwendung.

13. Privatanteile und Selbstzahler sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen

Neben institutionellen Kostenträgern können ambulante Pflegedienste auch Forderungen gegenüber Privatpersonen haben.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Eigenanteile,
  • privat vereinbarte Zusatzleistungen,
  • Selbstzahlerleistungen,
  • nicht vollständig vom Kostenträger übernommene Leistungen.

Auch solche B2C-Forderungen können je nach spezialisiertem Factoringpartner grundsätzlich berücksichtigt werden.

Es gibt Anbieter und Modelle, die auch einen hohen oder sogar vollständigen B2C-Anteil abbilden können.

Entscheidend ist deshalb die Auswahl eines passenden Partners und nicht die pauschale Annahme, private Forderungen seien grundsätzlich ungeeignet.

Neu: Selektives Privatkunden-Factoring ohne Kassenforderungen. Bei ausgewählten Factoringgesellschaften können ambulante Pflegedienste auch ausschließlich geeignete Forderungen gegenüber privaten Selbstzahlern zum Ankauf anbieten. Forderungen gegenüber gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegekassen können dabei vollständig außerhalb der Factoringvereinbarung bleiben. Entscheidend sind insbesondere die tatsächliche Zahlungsverpflichtung, die Eignung der Forderungen sowie die erforderlichen Einwilligungen und Datenschutzvoraussetzungen.

14. Datenschutz ist in der Pflege besonders wichtig

Pflegedienste verarbeiten besonders sensible personenbezogene und gesundheitliche Informationen.

Bei einer Factoringlösung muss deshalb sorgfältig geprüft werden, welche Daten für Abwicklung und Forderungsankauf tatsächlich benötigt werden.

Relevant können unter anderem sein:

  • Datenminimierung,
  • datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage,
  • Vertragsgestaltung,
  • Abtretbarkeit,
  • Übermittlung von Abrechnungsdaten,
  • technische und organisatorische Schutzmaßnahmen.

Eine pauschale Aussage, jede denkbare Factoringstruktur sei automatisch datenschutzrechtlich unproblematisch, wäre nicht sachgerecht.

Rechtliche Einzelfragen sollten bei Bedarf fachlich geprüft werden.

15. Factoring oder Abrechnungsservice: Was braucht der Pflegedienst?

Factoring und Pflegeabrechnung lösen unterschiedliche Probleme.

Kriterium Factoring Abrechnungsservice
Hauptziel Frühere Liquidität Administrative Entlastung
Forderungsankauf Ja, bei entsprechendem Factoringmodell Nicht automatisch
Abrechnung erstellen Nicht primäre Aufgabe Kann Bestandteil sein
Liquidität vor Kostenträgerzahlung Kann ermöglicht werden Nur bei entsprechender zusätzlicher Finanzierung
Debitorenmanagement Je nach Factoringmodell Je nach Dienstleister

Ein Pflegedienst kann deshalb zwei getrennte Herausforderungen haben:

1. Zu viel Verwaltungsaufwand bei der Abrechnung.

2. Zu lange Zeit zwischen erbrachter Leistung und Zahlungseingang.

Je nach Anbieter und Lösung können Abrechnungsdienstleistung und Finanzierung miteinander kombiniert werden.

Bei der Auswahl sollte deshalb klar definiert werden, ob primär Liquidität, administrative Entlastung oder beides benötigt wird.

16. Offenes Factoring und Zahlungswege bei Kostenträgern

Beim offenen Factoring wird die Abtretung grundsätzlich gegenüber dem Debitor offengelegt.

Bei Kranken-, Pflege- und anderen Kostenträgern muss jedoch geprüft werden, wie Zahlungsweg, Abtretungsanzeige und bestehender Abrechnungsprozess miteinander zusammenspielen.

Auch stilles oder anders strukturiertes Factoring kann je nach Anbieter und Forderungsportfolio möglich sein.

Eine pauschale Lösung für alle Pflegedienste gibt es daher nicht.

17. Welche Forderungen können besonders gut prüfbar sein?

Gute Voraussetzungen bestehen typischerweise, wenn:

  • die Pflegeleistung tatsächlich erbracht wurde,
  • die Abrechnung vollständig dokumentiert ist,
  • ein konkreter Zahlungsanspruch besteht,
  • keine wesentlichen Einwendungen vorliegen,
  • die Forderung abtretbar ist,
  • der Kostenträger beziehungsweise Debitor vom Factor akzeptiert wird.

Komplexer können insbesondere sein:

  • noch nicht erbrachte Leistungen,
  • fehlende Leistungsnachweise,
  • offene Genehmigungen,
  • ernsthaft beanstandete Abrechnungen,
  • Rückforderungen,
  • unklare Forderungsbestandteile,
  • reine Inkassofälle.

Factoring sollte deshalb möglichst als laufende Finanzierungsstruktur aufgebaut werden und nicht erst dann, wenn Forderungen bereits seit langer Zeit problematisch sind.

18. Welche Unterlagen benötigt ein ambulanter Pflegedienst?

Die genaue Dokumentenliste hängt vom jeweiligen Factoringpartner ab.

Typischerweise können beispielsweise relevant sein:

  • aktuelle BWA,
  • Jahresabschluss, sofern vorhanden,
  • Summen- und Saldenliste,
  • OP-Liste,
  • Debitoren- beziehungsweise Kostenträgerübersicht,
  • Beispielabrechnungen,
  • Informationen zu SGB-V- und SGB-XI-Leistungen,
  • Angaben zu Privat- und Selbstzahleranteilen,
  • Informationen zu Kürzungen oder Rückforderungen,
  • gegebenenfalls Vertrags- oder Abrechnungsunterlagen.

Besonders hilfreich ist ein vollständiger und nachvollziehbarer Vorgang:

erbrachte Pflegeleistung → Leistungsnachweis → Abrechnung → Forderung.

Weitere Informationen finden Sie unter Welche Unterlagen braucht eine Factoringgesellschaft?.

19. Factoring für neu gegründete Pflegedienste

Auch ein neu gegründeter oder noch junger Pflegedienst ist nicht automatisch vom Factoring ausgeschlossen.

Je nach Anbieter kann Factoring auch bei jungen Unternehmen möglich sein.

Gerade in der Aufbauphase entsteht häufig ein hoher Kapitalbedarf:

  • Mitarbeiter werden eingestellt,
  • Fahrzeuge benötigt,
  • Patientenstamm aufgebaut,
  • Verwaltung eingerichtet,
  • Software beschafft,
  • laufende Kosten entstehen.

Auch hier gilt jedoch: Factoring finanziert keine zukünftigen Pflegeleistungen im Voraus.

Es setzt an bereits entstandenen und geeigneten Forderungen an.

Weitere Informationen finden Sie unter Factoring für neu gegründete Unternehmen.

20. Was kostet Factoring für einen Pflegedienst?

Eine pauschale Gebühr lässt sich seriös nicht nennen.

Relevant können unter anderem sein:

  • Jahresumsatz,
  • monatliches Forderungsvolumen,
  • Kostenträgerstruktur,
  • Anzahl der Forderungen,
  • Zahlungsdauer,
  • Auszahlungsquote,
  • Factoringmodell,
  • Bonität,
  • gewünschter Leistungsumfang.

Zu unterscheiden sind insbesondere:

  • Factoringgebühr,
  • Finanzierungsentgelt,
  • gegebenenfalls weitere vertraglich vereinbarte Kosten.

Ein Factoring-Einbehalt von beispielsweise 10 oder 20 Prozent ist dagegen nicht automatisch eine Gebühr.

Bei anderen Modellen kann ein klassischer Einbehalt vollständig entfallen und eine Auszahlung von bis zu 100 Prozent möglich sein.

Mehr dazu finden Sie unter Factoring Kosten und Gebühren.

21. Factoring oder Bankkredit?

Factoring und Bankkredit erfüllen unterschiedliche Funktionen.

Ein Bankkredit stellt eine Kreditlinie beziehungsweise einen Finanzierungsbetrag bereit.

Factoring orientiert sich dagegen an geeigneten bereits entstandenen Forderungen.

Kriterium Factoring Bankkredit
Grundlage Geeignete Forderungen Kreditvertrag / Kreditrahmen
Liquiditätsentwicklung Kann mit Forderungsvolumen wachsen Bis zum vereinbarten Kreditlimit
Fokus Forderungsfinanzierung Allgemeine Finanzierung
Debitoren relevant Ja Nicht unmittelbar in gleicher Weise

Für einen wachsenden Pflegedienst kann gerade die Orientierung am Forderungsvolumen interessant sein.

Welche Finanzierungsform wirtschaftlich besser passt, muss jedoch individuell betrachtet werden.

22. Kann Factoring die Bilanz verbessern?

Factoring kann abhängig von rechtlicher und bilanzieller Ausgestaltung Auswirkungen auf die Bilanzstruktur haben.

Werden Forderungen bilanziell ausgebucht und wird die erhaltene Liquidität beispielsweise zur Rückführung kurzfristiger Verbindlichkeiten genutzt, kann die Bilanzsumme sinken.

Bei unverändertem Eigenkapital kann dadurch rechnerisch die Eigenkapitalquote steigen.

Daraus folgt jedoch nicht automatisch:

  • ein besseres Bankenrating,
  • eine bessere Auskunfteibewertung,
  • günstigere Finanzierungen,
  • eine höhere Kreditlinie.

Die konkrete bilanzielle und steuerliche Behandlung sollte bei Bedarf mit dem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer abgestimmt werden.

Mehr dazu finden Sie unter Wie wirkt sich Factoring auf die Bilanz aus?.

23. Wann lohnt sich die Prüfung für einen ambulanten Pflegedienst besonders?

Factoring kann insbesondere interessant sein, wenn:

  • regelmäßig abrechenbare Forderungen entstehen,
  • hohe Personalkosten vorfinanziert werden,
  • mehrere Kostenträger unterschiedliche Zahlungszyklen haben,
  • der Forderungsbestand mit dem Umsatz wächst,
  • neue Touren zusätzlichen Personalbedarf verursachen,
  • weitere Fahrzeuge benötigt werden,
  • bestehende Betriebsmittellinien geschont werden sollen,
  • Zahlungseingänge besser planbar werden sollen.

Factoring ist damit nicht nur eine Notlösung für Unternehmen mit akuten Liquiditätsproblemen.

Auch wirtschaftlich gesunde und wachsende Pflegedienste können Factoring strategisch einsetzen.

24. Welcher Factoringanbieter passt zu einem Pflegedienst?

Nicht jede Factoringgesellschaft arbeitet mit derselben Forderungsstruktur.

Deshalb sollten insbesondere folgende Punkte verglichen werden:

  • Akzeptanz von Pflege- und Krankenkassen,
  • Akzeptanz privater Forderungsanteile,
  • Umgang mit SGB-V- und SGB-XI-Forderungen,
  • Auszahlungsquote von 80, 90 oder 100 Prozent,
  • Auszahlungsgeschwindigkeit,
  • Mindestumsatz,
  • Factoringgebühr,
  • Finanzierungsentgelt,
  • Debitorenmanagement,
  • mögliche Abrechnungsdienstleistungen.

Ein vermeintlich günstiger Anbieter ist deshalb nicht automatisch der beste Anbieter für einen ambulanten Pflegedienst.

Mehr dazu finden Sie unter Factoring Vergleich und Factoring Anbieter.

25. Wie unterstützt Berger Factoring ambulante Pflegedienste?

Berger Factoring ist unabhängiger Factoring-Vermittler und keine selbst ankaufende Factoringgesellschaft.

Bei ambulanten Pflegediensten betrachten wir insbesondere:

  • Kostenträgerstruktur,
  • SGB-V- und SGB-XI-Anteil,
  • Privat- und Selbstzahleranteile,
  • monatliches Abrechnungsvolumen,
  • Zahlungszyklen,
  • Forderungsalter,
  • Abrechnungsqualität,
  • Kürzungen und Beanstandungen,
  • Datenschutzanforderungen,
  • Abtretbarkeit,
  • gewünschte Auszahlungsquote,
  • gewünschte Zusatzleistungen.

Auf dieser Grundlage können geeignete Factoringgesellschaften miteinander verglichen werden.

Je nach Ausgangslage kann außerdem geprüft werden, ob zusätzlich eine spezialisierte Abrechnungslösung für den Pflegedienst sinnvoll ist.

Berger Factoring unterstützt bei der Vorbereitung der Anfrage, der Zusammenstellung relevanter Informationen und der Abstimmung mit geeigneten Finanzierungspartnern.

Die endgültige Entscheidung über Vertragsannahme, Forderungsankauf, Auszahlungsquote und Konditionen trifft die jeweilige Factoringgesellschaft.

FAQ: Factoring für ambulante Pflegedienste

1. Können ambulante Pflegedienste Factoring nutzen?

Ja. Je nach Anbieter können geeignete bereits entstandene Forderungen eines ambulanten Pflegedienstes über Factoring finanziert werden. Relevant sind unter anderem Kostenträger, Forderungsart, Dokumentation und Abrechnungsstruktur.

2. Können Forderungen gegenüber Pflegekassen gefactort werden?

Das kann grundsätzlich möglich sein. Entscheidend sind die konkrete Forderung, Abrechnungsfähigkeit, Dokumentation, Abtretbarkeit und die Annahmekriterien des jeweiligen Factoringpartners.

3. Können Forderungen gegenüber Krankenkassen gefactort werden?

Auch Forderungen gegenüber Krankenkassen können je nach Factoringpartner und Abrechnungsstruktur grundsätzlich für Factoring infrage kommen.

4. Können auch Privatpatienten und Eigenanteile gefactort werden?

Ja, das kann je nach Anbieter möglich sein. Es gibt Factoringlösungen, die auch B2C-Forderungen beziehungsweise einen hohen privaten Forderungsanteil abbilden können.

5. Wie viel zahlt eine Factoringgesellschaft aus?

Die Auszahlungsquote hängt vom jeweiligen Anbieter und Modell ab. Möglich sind beispielsweise 80 oder 90 Prozent. Es gibt außerdem Modelle mit bis zu 100 Prozent Auszahlung ohne klassischen Factoring-Einbehalt.

6. Kann die Auszahlung innerhalb von 24 Stunden erfolgen?

Nach vollständiger Einrichtung des Factoringvertrags und Freigabe einer geeigneten Forderung kann die Auszahlung bei entsprechenden Anbietern innerhalb von 24 Stunden möglich sein.

7. Muss die Pflegeleistung bereits erbracht sein?

Ja. Die zugrunde liegende Pflegeleistung muss bereits erbracht sein und in der Vergangenheit liegen. Zusätzlich muss ein entsprechend abrechenbarer Zahlungsanspruch entstanden sein.

8. Ist Factoring dasselbe wie Pflegeabrechnung?

Nein. Factoring dient primär dazu, geeignete Forderungen früher liquiditätswirksam zu machen. Ein Abrechnungsservice übernimmt dagegen administrative Aufgaben rund um die Abrechnung. Je nach Anbieter können beide Leistungen kombiniert werden.

9. Schützt Factoring vor jeder Abrechnungskürzung?

Nein. Ein möglicher Forderungsausfallschutz bezieht sich nicht automatisch auf formale oder leistungsbezogene Einwendungen, Retaxationen oder berechtigte Kürzungen einer Forderung.

10. Kann ein neu gegründeter Pflegedienst Factoring nutzen?

Das kann je nach Anbieter möglich sein. Eine Neugründung ist nicht automatisch ausgeschlossen. Entscheidend sind unter anderem Forderungsstruktur, Kostenträger, Abrechnungsqualität und Unternehmenssituation.

11. Wofür kann die Factoring-Liquidität eingesetzt werden?

Früher verfügbare Liquidität kann im allgemeinen Unternehmenscashflow beispielsweise für Personal, Sozialabgaben, Fahrzeuge, Kraftstoff, Miete, Material, Software oder weiteres Wachstum eingesetzt werden.

12. Was kostet Factoring für einen Pflegedienst?

Die Kosten hängen unter anderem von Umsatz, Forderungsvolumen, Kostenträgerstruktur, Zahlungsdauer, Auszahlungsquote und gewünschtem Leistungsumfang ab. Eine pauschale Gebühr lässt sich deshalb nicht seriös nennen.

13. Bedeutet ein 20-prozentiger Factoring-Einbehalt 20 Prozent Kosten?

Nein. Ein Factoring-Einbehalt ist ein zunächst zurückgestellter Teil der angekauften Forderung und nicht automatisch eine Gebühr. Er ist von Factoringgebühr und Finanzierungskosten zu unterscheiden.

14. Unterstützt Berger Factoring auch bei der Pflegeabrechnung?

Berger Factoring kann als unabhängiger Vermittler prüfen, welche Factoringlösung zur Forderungsstruktur passt und je nach Ausgangslage auch spezialisierte Abrechnungsmodelle berücksichtigen. Die konkrete Leistung wird vom jeweiligen Anbieter erbracht.

Fazit: Bereits erbrachte Pflegeleistungen schneller in Liquidität verwandeln

Ambulante Pflegedienste müssen täglich Leistungen vorfinanzieren.

Pflegekräfte, Sozialabgaben, Fahrzeuge, Kraftstoff, Verwaltung und weitere Betriebskosten werden fällig, während die zugehörigen Forderungen gegenüber Pflegekassen, Krankenkassen oder anderen Kostenträgern teilweise noch offen sind.

Factoring kann diesen Zeitraum verkürzen.

Geeignete bereits entstandene Forderungen werden angekauft und können dadurch deutlich früher liquiditätswirksam werden.

Je nach Factoringpartner können dabei 80, 90 oder sogar 100 Prozent einer angekauften Forderung ausgezahlt werden.

Nach vollständiger Einrichtung der Factoringlösung und Freigabe geeigneter Forderungen kann die Auszahlung bei entsprechenden Anbietern innerhalb von 24 Stunden möglich sein.

Damit kann bereits erwirtschafteter Umsatz früher zur Verfügung stehen für:

  • Personal,
  • Sozialabgaben,
  • Fahrzeuge,
  • Material,
  • laufenden Betrieb,
  • weiteres Wachstum.

Entscheidend ist jedoch die Auswahl eines Factoringpartners, der die tatsächliche Kostenträger-, Abrechnungs- und Forderungsstruktur des Pflegedienstes abbilden kann.

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